Daten
Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
20.06.2012
Erstellt
28.08.12, 05:18
Aktualisiert
28.08.12, 05:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 27.08.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 15. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 20.06.2012
TOP 2
Vorlage Nr.:
197/2012
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim - Fortschreibung 2012
hier: Teil I - Bestandskonzept und Zielkonzept
Empfehlung:
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim nimmt die Ergebnisse der Analysen zur Einzelhandelsangebots- und nachfragesituation zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandorts Pulheim und in der weiteren Folge die Bauleitplanung zur Steuerung des Einzelhandels
im Stadtgebiet an dem vorgeschlagenen Zielkonzept auszurichten. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
2.1 Die Pulheimer Sortimentsliste: Abweichend zur bisher verwendeten Sortimentsliste sieht der Neuentwurf
Konkretisierungen im Bereich „Heimtextilien, Bettwaren, Raumausstattung“ vor. So werden die Sortimentsgruppen Haus- / Tisch- / Bettwäsche, Stoffe / Gardinen / Vorhänge und Bilder /Bilderahmen weiterhin als zentrenrelevant bewertet. Die einrichtungsbezogenen Sortimente Beleuchtungskörper / Lampen, Bettwaren / Matratzen, abgepasste Teppiche / Läufer und Spiegel werden dagegen im Neuentwurf als nicht-zentrenrelevant
eingestuft.
2.2 Die Innenstadt von Pulheim wird weiterhin als Hauptzentrum definiert. Damit wird das Pulheimer Zentrum,
dessen räumliche Abgrenzung aus dem bisherigen Konzept unverändert übernommen wird, weiterhin als einziger zentraler Versorgungsbereich im Stadtgebiet Pulheim dazu qualifiziert, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten und gesamtstädtischen Versorgungsfunktionen aufzunehmen. Darüber hinaus übernimmt die Innenstadt wichtige Nahversorgungsfunktionen für die Pulheimer Kernstadt (ca.
21.700 Einwohner).
2.3 Die ebenfalls in ihrer räumlichen Abgrenzung unverändert übernommenen Nebenzentren Brauweiler und
Stommeln übernehmen ergänzende Versorgungsfunktionen auf Stadtteilebene. Dem Zentrum Brauweiler
funktional zugewiesen werden neben dem Ort selbst auch die Stadtteile Dansweiler und Freimersdorf (zusammen rd. 11.200 Ew). Im Verflechtungsbereich des Zentrums Stommeln (Stommeln, Stommelerbusch,
Ingendorf) leben rd. 9.300 Einwohner.
2.4 Die Entwicklungspotenziale bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten sollten ausschließlich auf die
ausgewiesenen Zentren oder in wohngebietsintegrierte Lagen gelenkt werden.
2.5 Für großflächige Lebensmittelmärkte sind städtebaulich geeignete Ergänzungsstandorte zu definieren und
planungsrechtlich abzusichern. Die Größenordnung der an diesen Standorten zulässigen Märkten sollte sich
an den funktionalen Anforderungen des zu versorgenden Stadtquartiers orientieren. Vorgeschlagen wird, folgende zwei Ergänzungsstandorte für die Nahversorgung festzulegen:
- die Ortsmitte von Sinnersdorf (Verflechtungsbereich Sinnersdorf mit rd. 5.500 Ew)
- den Nahversorgungsstandort Sintherner Straße (Verflechtungsbereich Geyen, Sinthern, Mansteden mit rd.
6.000 Ew)
2.6 Als Ergänzungsstandort für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentren und nichtnahversorgungsrelevanten Kernsortimenten wird das Gewerbegebiet Pulheim inklusive des Bereichs „Am
Schwefelberg“ in das Standortkonzept aufgenommen. Der kleinflächige Einzelhandel mit maximal 800 m² Verkaufsfläche wird innerhalb des Gewerbegebiets ebenfalls auf Betriebe mit nicht-zentren und nichtnahversorgungsrelevanten Kernsortimenten beschränkt.
Beratungsergebnis:
26 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 20.06.2012
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