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Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
07.02.13, 18:45
Aktualisiert
07.02.13, 18:45
Beschlusstext (Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 07.02.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 14.11.2012 Vorlage Nr.: TOP 11 286/2012 Widmung und Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach Empfehlung: 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, die Erschließungsanlage „Zur Alten Wassermühle“ in Pulheim in dem in der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang gemäß § 6 des Straßenund Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen. Das Flurstück 610 aus der Flur 15 wird als Anliegerstraße (verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. (in der Kartenanlage I gekennzeichnet). Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Zur Alten Wassermühle" im Abschnitt von Hausnummer 13 bis Ausbauende/ Pulheimer Bach (Flurstück 610) gemäß beigefügter Anlage zu beschließen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)