Daten
Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
07.02.13, 18:45
Aktualisiert
07.02.13, 18:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 07.02.2013
Beschluss
aus der Niederschrift der 15. Sitzung
des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim
am 14.11.2012
Vorlage Nr.:
TOP 12
336/2012
Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg
Empfehlung:
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“) angelegten Rad- und Fußweges gemäß § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr
zu verfügen. Der Rad- und Fußweg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und
Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet. Der Rad- und Fußweg wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG
NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)