Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
76 kB
Datum
14.11.2012
Erstellt
07.02.13, 18:45
Aktualisiert
07.02.13, 18:45
Beschlusstext (Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg)

öffnen download melden Dateigröße: 76 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 07.02.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 15. Sitzung des Ausschusses für Tiefbau und Verkehr der Stadt Pulheim am 14.11.2012 Vorlage Nr.: TOP 12 336/2012 Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet "Am Schwefelberg") angelegten Rad- und Fußweg Empfehlung: Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung des im Zuge der Erschließung des Bebauungsplan Nr. 69 (Gewerbegebiet „Am Schwefelberg“) angelegten Rad- und Fußweges gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen. Der Rad- und Fußweg wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Rad- und Fußweg“ im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 3 StrWG NRW gewidmet. Der Rad- und Fußweg wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)