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Mitteilungsvorlage (Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
10.02.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Mitteilungsvorlage (Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; 
hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung) Mitteilungsvorlage (Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; 
hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.01.2009 - Der Bürgermeister Az: 66.1 Nr. der Ratsdrucksache: 1458 Z-1 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 10.02.2009 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Techn. Dezernent Schäfer __________________________________________________________________________ (x ) Kosten €: 8.314,53 ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( x) ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: In der Bauausschusssitzung am 02.12.2008 wurde die Verwaltung aufgefordert, die Kosten für die Instandsetzung der Asphaltdecke für den Gehweg im Hubertusweg zwischen Haus-Nr. 11 – 19 zu ermitteln. Die Firma Braun aus Harzheim legte hierzu ein entsprechendes Angebot vor. Hierbei wurde vor Haus-Nr. 19 (Anwesen Erlinghagen) eine Fläche von 35 qm zum Nettopreis von 1.891,50 € ermittelt, vor Haus-Nr. 13 (Anwesen Doppelfeld) eine Fläche von 45 qm zum Nettopreis von 2.416,50 € und vor Haus-Nr. 11 (Anwesen Coenen) eine Fläche von 50 qm zum Nettopreis von 2.679,00 €. Die Gesamtinstandsetzungskosten für diesen Abschnitt belaufen sich incl. Mwst auf 8.314,53 €. Die Fläche vor dem Anwesen Coenen (Haus-Nr. 11) hat die meisten Schadstellen im Gehweg und muss aus Verkehrssicherungsgründen saniert werden. Bei den anderen Flächen ist der Gehweg in einem verkehrssicheren Zustand. 2. Rechtliche Würdigung Seite 2 von Ratsdrucksache 1458 Z-1 Die Verkehrssicherheit ist bei dem Anwesen Coenen (Haus-Nr. 11) nicht gegeben. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Ausbau eines kurzen Gehwegteilstückes kann nur beitragsfrei erfolgen und geht damit zu Lasten des städtischen Haushaltes. Der Auftrag über die Wiederherstellung des Gehweges kann erst mit Genehmigung des Haushaltes 2009 erfolgen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine