Daten
Kommune
Pulheim
Größe
96 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
03.07.12, 19:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.06.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 22. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 22.05.2012
Vorlage Nr.:
TOP 9
149/2012
Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
- Vergrößerung Geltungsbereich
- Auslegungsbeschluss gem § 3(2) BauGB
Beschluss:
1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Auslegungsbeschluss im Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim gemäß Ziffer 4.3 Zuständigkeitsordnung i.V.m. § 41
Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu.
Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a)
Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, den Geltungsbereich des auszulegenden Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim im
Bereich des geplanten Kreisverkehrs geringfügig zu vergrößern.
3. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
46 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)