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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim - Vergrößerung Geltungsbereich - Auslegungsbeschluss gem § 3(2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
96 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
03.07.12, 19:30
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim
- Vergrößerung Geltungsbereich
- Auslegungsbeschluss gem § 3(2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 11.06.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 22. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 22.05.2012 Vorlage Nr.: TOP 9 149/2012 Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim - Vergrößerung Geltungsbereich - Auslegungsbeschluss gem § 3(2) BauGB Beschluss: 1. Der Rat ordnet die auf den Umwelt- und Planungsausschuss übertragene Entscheidungskompetenz für den Auslegungsbeschluss im Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim gemäß Ziffer 4.3 Zuständigkeitsordnung i.V.m. § 41 Abs. 2 GO NRW wieder seinem Kompetenzbereich zu. Im Übrigen verbleibt die Entscheidungskompetenz für die weiteren verfahrensleitenden Beschlüsse gemäß Ziffer 10.2 a) Zuständigkeitsordnung beim Umwelt- und Planungsausschuss. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, den Geltungsbereich des auszulegenden Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim im Bereich des geplanten Kreisverkehrs geringfügig zu vergrößern. 3. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 76 Pulheim sowie den Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: 46 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)