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Beschlussvorlage (Bezuschussung eines Spielgerätes für die Erich-Kästner-Grundschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
294 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Bezuschussung eines Spielgerätes für die Erich-Kästner-Grundschule)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: V An den Amt: öffentlich Ausschuss für Schule und Kultur, Ausschuss tür Wirtschaftstörderung Werksausschuss Immobilienwirtschaft 7/ /1 s~g -40-/-82- BeschIAusf.: -40-/-82- und Datum: 17.10.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • I Betrifft: Bezuschussung schule eines Spielgerätes Finanzielle für die Erich-Kästner-Grund- Auswirkungen: Die Vorlage berührt das Budget 4001 und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes lrnrnobilienwirtschaft auf der Ausgabenseite. Die erforderlichen Mittel stehen zur Verfügung. Unterschriftdes BUdgetverantwortlichen Erftstadt,den 17. Oktober 2001 f~ Beschlussentwurf: Zum Kauf eines Spielgerätes für die Erich-Kästner-Grundschule ein Betrag in Höhe von 25.000,00 DM zur Verfügung gestellt. • wird dem Förderverein Begründung: Auf dem Schulhof der Erich-Kästner-Grundschule sind nahezu keine Spielgeräte mehr vorhanden. Im Zuge der Neubaumaßnahme musste ein Klettergerüst beseitigt werden . Im Haushaltsplan für das Jahr 2001 wurde daher ein Betrag in Höhe von 15.000,00 DM für neue Spielgeräte veranschlagt. Weiterhin ist bei den Kostenschätzungen für die Erweiterung der Grundschule ein Betrag in Höhe von 10.000,00 DM für den Ersatz des Klettergerüstetberücksichtigt. In Abstimmung mit der Schulleitung beabsichtigt nunmehr der Förderverein, für die Grundschule eine größere Spielanlage zu beschaffen. Die Kosten für diese Anlage belaufen sich einschließlich Montage und Erdarbeiten auf ca. 50.000,00 DM. Es wird daher empfohlen, die im städtischen Haushalt bzw. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft für Spielgeräte vorgesehenen Mittel dem Förderverein der Erich-KästnerGrundschule zur Verfügung zu stellen, der dann die von der Schule gewünschte Spielanlage beschafft. Die Unterhaltung des Gerätes wird vom Förderverein übemommen. P:\SZ\VORLAGEN\V8200011.290