Daten
Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
22.05.2012
Erstellt
11.06.12, 19:23
Aktualisiert
03.07.12, 19:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 11.06.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 22. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 22.05.2012
Vorlage Nr.:
TOP 11
134/2012
1. Widmung der Erschließungsanlage "Elchweg" in Pulheim
2. Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Elchweg" in Pulheim
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Erschließungsanlage „Elchweg“ in Pulheim in dem in der Kartenanlage I gekennzeichneten Umfang gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG) zu widmen.
Die Flurstücke 29 (teilweise), 227, 28, 229, 428, 430, 233, 235, 11 (teilweise) aus der Flur 5 und Flurstück 27
aus der Flur 20 werden als Gemeindestraße (Anliegerstraße) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der
Kartenanlage I rautiert dargestellt).
Die Flurstücke 29 (teilweise) 566, 510 ,486, 246, 244, 519 und 518 aus der Flur 5 werden als Gemeindestraße
(verkehrsberuhigter Bereich) ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne des § 3 Absatz 1
Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der Kartenanlage I schraffiert dargestellt).
Die Straße ist bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt daher spätestens mit der nach § 6
Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt, die Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Elchweg“ in Pulheim (Flurstücke 29, 227, 28, 229, 428, 430, 233, 235, 566, 510 ,486, 246, 244,
519, 518, 11 (teilweise) und 27, Kartenanlage II) gemäß Anlage III.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)