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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 103 Geyen Bereich: Rather Straße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UPA vom 01.02.2012, TOP 7, Niederschrift Seite 14f.)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
19.07.12, 07:27
Aktualisiert
19.07.12, 07:27
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 103 Geyen
Bereich: Rather Straße
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 01.02.2012, TOP 7, Niederschrift Seite 14f.)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 17.07.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 23. Sitzung des Rates der Stadt Pulheim am 03.07.2012 Vorlage Nr.: TOP 22 187/2012 Bebauungsplan Nr. 103 Geyen Bereich: Rather Straße Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UPA vom 01.02.2012, TOP 7, Niederschrift Seite 14f. Beschluss: Der Rat der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW. S. 685) den Bebauungsplan Nr. 103 Geyen als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 33 Ja-Stimme(n), 19 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)