Daten
Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
19.07.12, 07:27
Aktualisiert
19.07.12, 07:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 17.07.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 23. Sitzung
des Rates der Stadt Pulheim
am 03.07.2012
TOP 20
Vorlage Nr.:
197/2012
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Pulheim - Fortschreibung 2012
hier: Teil I - Bestandskonzept und Zielkonzept
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Pulheim nimmt die Ergebnisse der Analysen zur Einzelhandelsangebots- und -nachfragesituation
zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen Weiterentwicklung des Einzelhandelsstandorts Pulheim und in der weiteren Folge die Bauleitplanung zur Steuerung des Einzelhandels im Stadtgebiet an
dem vorgeschlagenen Zielkonzept auszurichten. Dies betrifft insbesondere folgende Punkte:
2.1 Die Pulheimer Sortimentsliste: Abweichend zur bisher verwendeten Sortimentsliste sieht der Neuentwurf Konkretisierungen im Bereich „Heimtextilien, Bettwaren, Raumausstattung“ vor. So werden die Sortimentsgruppen
Haus- / Tisch- / Bettwäsche, Stoffe / Gardinen / Vorhänge und Bilder /Bilderahmen weiterhin als zentrenrelevant
bewertet. Die einrichtungsbezogenen Sortimente Beleuchtungskörper / Lampen, Bettwaren / Matratzen, abgepasste Teppiche / Läufer und Spiegel werden dagegen im Neuentwurf als nicht-zentrenrelevant eingestuft.
2.2 Die Innenstadt von Pulheim wird weiterhin als Hauptzentrum definiert. Damit wird das Pulheimer Zentrum, dessen räumliche Abgrenzung aus dem bisherigen Konzept unverändert übernommen wird, weiterhin als einziger
zentraler Versorgungsbereich im Stadtgebiet Pulheim dazu qualifiziert, großflächige Einzelhandelsbetriebe mit
zentrenrelevanten Kernsortimenten und gesamtstädtischen Versorgungsfunktionen aufzunehmen. Darüber hinaus übernimmt die Innenstadt wichtige Nahversorgungsfunktionen für die Pulheimer Kernstadt (ca. 21.700 Einwohner).
2.3 Die ebenfalls in ihrer räumlichen Abgrenzung unverändert übernommenen Nebenzentren Brauweiler und Stommeln übernehmen ergänzende Versorgungsfunktionen auf Stadtteilebene. Dem Zentrum Brauweiler funktional
zugewiesen werden neben dem Ort selbst auch die Stadtteile Dansweiler und Freimersdorf (zusammen rd.
11.200 Ew). Im Verflechtungsbereich des Zentrums Stommeln (Stommeln, Stommelerbusch, Ingendorf) leben rd.
9.300 Einwohner.
2.4 Die Entwicklungspotenziale bei den nahversorgungsrelevanten Sortimenten sollten ausschließlich auf die ausgewiesenen Zentren oder in wohngebietsintegrierte Lagen gelenkt werden.
2.5 Für großflächige Lebensmittelmärkte sind städtebaulich geeignete Ergänzungsstandorte zu definieren und planungsrechtlich abzusichern. Die Größenordnung der an diesen Standorten zulässigen Märkten sollte sich an den
funktionalen Anforderungen des zu versorgenden Stadtquartiers orientieren. Vorgeschlagen wird, folgende zwei
Ergänzungsstandorte für die Nahversorgung festzulegen:
- die Ortsmitte von Sinnersdorf (Verflechtungsbereich Sinnersdorf mit rd. 5.500 Ew)
- den Nahversorgungsstandort Sintherner Straße (Verflechtungsbereich Geyen, Sinthern, Mansteden mit
rd. 6.000 Ew)
2.6 Als Ergänzungsstandort für den großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentren und nichtnahversorgungsrelevanten Kernsortimenten wird das Gewerbegebiet Pulheim inklusive des Bereichs „Am
Schwefelberg“ in das Standortkonzept aufgenommen. Der kleinflächige Einzelhandel mit maximal 800 m² Verkaufsfläche wird innerhalb des Gewerbegebiets ebenfalls auf Betriebe mit nicht-zentren und nichtnahversorgungsrelevanten Kernsortimenten beschränkt.
Beratungsergebnis:
45 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 03.07.2012
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