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Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2009) Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2009) Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2009) Beschlussvorlage (Kanalbenutzungsgebühren 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.11.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1496 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 11.12.2008 Rat 16.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kanalbenutzungsgebühren 2009 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1496 1. Sachverhalt: 1.1 Allgemeines Gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die Kanalbenutzungsgebühren sollen gemäß § 6 Abs. 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage decken (Kostendeckungsgebot). Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, sind jährlich wiederkehrende Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulationen) vorzunehmen. Darüber hinaus bestimmt § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen sind und Kostenunterdeckungen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden sollen. 1.2. Gebührenkalkulation Die gebührenfähigen Aufwendungen (Kosten) betragen 5.905.950 € und bleiben mit einem Anstieg von lediglich 1.482 € gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. 1.2.1 Aufwendungen und Erträge Die veranschlagten Ansätze der verschiedenen Aufwandarten sind in der Anlage 3 aufgelistet. Während sich die einzelnen Aufwandarten uneinheitlich entwickeln, ist die Aufwandsumme im Vergleich zum Vorjahr stabil. Der mit Abstand größte Aufwandposten ist, nach dem Verbandsbeitrag des Erftverbandes, der Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Kanalnetz mit 200.000 €. Der Hintergrund dafür ist, dass nach der Selbstüberwachungsverordnung (SüWV-Kanal) der Zustand und die Funktion des Kanalnetzes unter Beachtung bestimmter Fristen ständig zu überprüfen ist. Dazu sind erhebliche Anstrengungen unternommen worden. So ist das Kanalnetz inzwischen nahezu vollständig mit der Kamera befahren. Schon die bisherige Auswertung der Fernaugenuntersuchung hat sofortigen umfangreichen Sanierungsbedarf ergeben. Zu den schweren Schäden der Schadensklasse 0 gehören beispielweise die statische Rohrinstabilität, Scherben- und Rissbildung sowie fehlende Rohrsohlen. Bei der Schadensklasse 0 ist sofort zu handeln. Bei einer Reihe von Kanälen können die Schäden durch punktuelle Baumaßnahmen vollständig beseitigt werden. In anderen Fällen wird untersucht, ob nicht gezielt die gravierendsten Schäden behoben werden sollen, um dadurch die kurzfristige Erneuerung ganzer Kanalhaltungen zu vermeiden. Solche räumlich begrenzten Maßnahmen sind nach den Vorgaben der Wirtschaftsprüfer zwingend als Reparaturen im Erfolgsplan zu veranschlagen. Damit auf den durch das Auswertungsergebnis verursachten Handlungszwang angemessen reagiert werden kann, wurde bereits im Geschäftsjahr 2008 der Ansatz für die Unterhaltung der Kanalisation gegenüber den Vorjahren verdoppelt. In 2009 sind dafür erneut 200.000 € zu veranschlagen. Der höhere Aufwand für Abschreibungen ist Ausdruck des anhaltend hohen Investitionsniveaus bei sinkenden Beitragseinnahmen und steigendem Kreditbedarf. Schließlich schlägt sich auch die Einführung der Regenwassergebühr im Aufwand nieder. Die angesetzten Ansätze umfassen, wie schon in den Vorjahren, eine Verzinsung des Eigenkapitals (Stammkapital) von 7.670.000 € (§ 12 a Betriebssatzung) mit 4 %. Danach betragen abgerundet die Eigenkapitalzinsen 306.000 €. Die Eigenkapitalzinsen sind gemäß § 6 Abs. 1 KAG NRW betriebswirtschaftliche Kosten und werden über Benutzungsgebühren erwirtschaftet. Durch die Eigenkapitalverzinsung entsteht Seite 3 von Ratsdrucksache 1496 im Erfolgsplan ein Gewinn, aus dem dann die Eigenkapitalzinsen an den Haushalt der Stadt abgeführt werden. 1.2.2 Kostenüberdeckung 2006, Kostenunterdeckung 2007 und Rücklage Das Geschäftsjahr schließt nach Abzug der Eigenkapitalzinsen mit einem Verlust von 256.175 € ab und zehrt dadurch den Gewinn 2006 vollständig auf. Damit können aus den Vorjahren keine Überschüsse mehr in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden. Allerdings besitzt der Betriebszweig Abwasser noch umfangreichen Rücklagen, die aus den Gewinnen der Geschäftsjahren vor 1999 stammen. Daraus sollen 507.423 € entnommen werden. Dadurch ermäßigt sich der Gebührenbedarf auf 3.925.288 €. 1.2.3 Wasserverbrauch Das Gegenstück zu den gebührenfähigen Aufwendungen sind die Maßstabseinheiten in Form des gebührenpflichtigen Wasserverbrauches. Der Wasserverbrauch wird von der Anzahl der Voll- und Teilanschlussnehmer und dem Verbrauchsverhalten beeinflusst. Solange die Arbeiten zur Einführung der Regenwassergebühr nicht abgeschlossen sind, sind die Aufwendungen noch über den Frischwassermaßstab zu verteilen. Der gebührenpflichtige Wasserverbrauch in der besonders bedeutsamen Entsorgungsform Vollanschluss hat 2004 und 2005 noch 862.000 cbm bzw. 860.000 cbm betragen. Nach dem eher moderaten Rückgang auf 837.00 cbm in 2006 ist der Verbrauch in 2007 im zweiten Jahr hintereinander und noch deutlicher als im Vorjahr auf 798.000 cbm weggebrochen. Zwar liegen für 2008 noch keine endgültigen Verbrauchszahlen vor, doch deuten die verfügbaren Erkenntnisquellen darauf hin, dass sich der gebührenpflichtige Wasserverbrauch in 2008 auf dem Vorjahresverbrauch einpendeln wird, also die hohen Verbrauchszahlen 2006 und früher nicht mehr erreicht werden. Vor diesem Hintergrund wird der gebührenpflichtigte Wasserverbrauch der Vollanschlussnehmer in der akutellen Gebührenkalkulation mit 800.000 cbm prognostiziert. 1.2.4 Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung Die Aufwand-, Ertrags- und Verbrauchsentwicklungen sowie der Einsatz der verfügbaren Rücklagen führen zu dem Ergebnis, dass der kostendeckende Gebührensatz unverändert 4,82 €/m³ beträgt. Die Kanalbenutzungsgebühren 2009 werden letztmalig nach dem Wasserverbrauch bemessen, weil die Umstellung auf die kombinierte Schmutz- und Regenwassergebühr, letztere wird nach der bebauten/befestigten und angeschlossenen Fläche (= abflusswirksame Fläche) berechnet, noch nicht abgeschlossen ist. Da nach dem Grundsatzurteil des OVG NRW vom Dezemer 2007 die Gemeinden verpflichtet sind, eine Regenwassergebühr einzuführen, werden die Gebührenbescheide - wie schon in diesem Jahr - unter dem Vorbehalt der Nachprüfung versandt. Mit dieser Erklärung übernimmt die Stadt die Aufgabe, nachträglich die Gebührenbedarfsberechnung auf das neue System umzustellen und die Gebührenerhebung anzupassen. In dieser Umbruchphase sind Gebührenerhöhungen rechtlich schwierig zu handhaben. Darauf stützt sich der auch der Vorschlag, den bisherigen Gebührensatz nicht zu erhöhen und in dieser ungewöhnlichen Situation verstärkt die Rücklage einzusetzen. Die Frage der Gebührenhöhe wird dann für 2010 konkret anzupacken sein, wenn erstmalig die kombinierte Schmutz- und Regenwassergebühr kalkuliert wird. Seite 4 von Ratsdrucksache 1496 1.3. Abwassergebührenhilfe Der Stadt Bad Münstereifel wird, wie schon in den beiden Vorjahren, keine Landesförderung wegen überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren gewährt werden, weil die Förderschwelle in 2009 bei 5,48 €/cbm gezogen ist. 2. Rechtliche Würdigung siehe Erläuterungen Sachverhalt Allgemeines 3. Finanzielle Auswirkungen Gebühreneinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Kanalisation 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Bedarfsberechnung (Anlage 1, 2 und 3 zu RD-Nr. 1496) zu den Kanalbenutzungsgebühren 2009 ist geprüft und gebilligt.