Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.11.2008
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1496
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
11.12.2008
Rat
16.12.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kanalbenutzungsgebühren 2009
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr W. Müller
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1496
1. Sachverhalt:
1.1
Allgemeines
Gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als
vorrangige Einnahmequelle. Die Kanalbenutzungsgebühren sollen gemäß § 6 Abs. 1 KAG
NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage decken (Kostendeckungsgebot). Um
diesem
Gesetzesauftrag
gerecht
zu
werden,
sind
jährlich
wiederkehrende
Gebührenbedarfsberechnungen (Kalkulationen) vorzunehmen.
Darüber hinaus bestimmt § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW, dass Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 3 Jahre auszugleichen sind und
Kostenunterdeckungen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden sollen.
1.2. Gebührenkalkulation
Die gebührenfähigen Aufwendungen (Kosten) betragen 5.905.950 € und bleiben mit einem
Anstieg von lediglich 1.482 € gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert.
1.2.1 Aufwendungen und Erträge
Die veranschlagten Ansätze der verschiedenen Aufwandarten sind in der Anlage 3
aufgelistet. Während sich die einzelnen Aufwandarten uneinheitlich entwickeln, ist die
Aufwandsumme im Vergleich zum Vorjahr stabil.
Der mit Abstand größte Aufwandposten ist, nach dem Verbandsbeitrag des Erftverbandes,
der Betriebs- und Unterhaltungsaufwand Kanalnetz mit 200.000 €. Der Hintergrund dafür ist,
dass nach der Selbstüberwachungsverordnung (SüWV-Kanal) der Zustand und die Funktion
des Kanalnetzes unter Beachtung bestimmter Fristen ständig zu überprüfen ist. Dazu sind
erhebliche Anstrengungen unternommen worden. So ist das Kanalnetz inzwischen nahezu
vollständig mit der Kamera befahren. Schon die bisherige Auswertung der
Fernaugenuntersuchung hat sofortigen umfangreichen Sanierungsbedarf ergeben. Zu den
schweren Schäden der Schadensklasse 0 gehören beispielweise die statische
Rohrinstabilität, Scherben- und Rissbildung sowie fehlende Rohrsohlen. Bei der
Schadensklasse 0 ist sofort zu handeln.
Bei einer Reihe von Kanälen können die Schäden durch punktuelle Baumaßnahmen
vollständig beseitigt werden. In anderen Fällen wird untersucht, ob nicht gezielt die
gravierendsten Schäden behoben werden sollen, um dadurch die kurzfristige Erneuerung
ganzer Kanalhaltungen zu vermeiden. Solche räumlich begrenzten Maßnahmen sind nach
den Vorgaben der Wirtschaftsprüfer zwingend als Reparaturen im Erfolgsplan zu
veranschlagen. Damit auf den durch das Auswertungsergebnis verursachten
Handlungszwang angemessen reagiert werden kann, wurde bereits im Geschäftsjahr 2008
der Ansatz für die Unterhaltung der Kanalisation gegenüber den Vorjahren verdoppelt. In
2009 sind dafür erneut 200.000 € zu veranschlagen.
Der höhere Aufwand für Abschreibungen ist Ausdruck des anhaltend hohen
Investitionsniveaus bei sinkenden Beitragseinnahmen und steigendem Kreditbedarf.
Schließlich schlägt sich auch die Einführung der Regenwassergebühr im Aufwand nieder.
Die angesetzten Ansätze umfassen, wie schon in den Vorjahren, eine Verzinsung des
Eigenkapitals (Stammkapital) von 7.670.000 € (§ 12 a Betriebssatzung) mit 4 %. Danach
betragen abgerundet die Eigenkapitalzinsen 306.000 €.
Die Eigenkapitalzinsen sind gemäß § 6 Abs. 1 KAG NRW betriebswirtschaftliche Kosten und
werden über Benutzungsgebühren erwirtschaftet. Durch die Eigenkapitalverzinsung entsteht
Seite 3 von Ratsdrucksache 1496
im Erfolgsplan ein Gewinn, aus dem dann die Eigenkapitalzinsen an den Haushalt der Stadt
abgeführt werden.
1.2.2 Kostenüberdeckung 2006, Kostenunterdeckung 2007 und Rücklage
Das Geschäftsjahr schließt nach Abzug der Eigenkapitalzinsen mit einem Verlust von
256.175 € ab und zehrt dadurch den Gewinn 2006 vollständig auf. Damit können aus den
Vorjahren keine Überschüsse mehr in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden.
Allerdings besitzt der Betriebszweig Abwasser noch umfangreichen Rücklagen, die aus den
Gewinnen der Geschäftsjahren vor 1999 stammen. Daraus sollen 507.423 € entnommen
werden. Dadurch ermäßigt sich der Gebührenbedarf auf 3.925.288 €.
1.2.3 Wasserverbrauch
Das Gegenstück zu den gebührenfähigen Aufwendungen sind die Maßstabseinheiten in
Form des gebührenpflichtigen Wasserverbrauches. Der Wasserverbrauch wird von der
Anzahl der Voll- und Teilanschlussnehmer und dem Verbrauchsverhalten beeinflusst.
Solange die Arbeiten zur Einführung der Regenwassergebühr nicht abgeschlossen sind, sind
die Aufwendungen noch über den Frischwassermaßstab zu verteilen.
Der gebührenpflichtige Wasserverbrauch in der besonders bedeutsamen Entsorgungsform
Vollanschluss hat 2004 und 2005 noch 862.000 cbm bzw. 860.000 cbm betragen. Nach dem
eher moderaten Rückgang auf 837.00 cbm in 2006 ist der Verbrauch in 2007 im zweiten
Jahr hintereinander und noch deutlicher als im Vorjahr auf 798.000 cbm weggebrochen.
Zwar liegen für 2008 noch keine endgültigen Verbrauchszahlen vor, doch deuten die
verfügbaren Erkenntnisquellen darauf hin, dass sich der gebührenpflichtige
Wasserverbrauch in 2008 auf dem Vorjahresverbrauch einpendeln wird, also die hohen
Verbrauchszahlen 2006 und früher nicht mehr erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund wird der gebührenpflichtigte Wasserverbrauch der
Vollanschlussnehmer in der akutellen Gebührenkalkulation mit 800.000 cbm prognostiziert.
1.2.4 Ergebnis der Gebührenbedarfsberechnung
Die Aufwand-, Ertrags- und Verbrauchsentwicklungen sowie der Einsatz der verfügbaren
Rücklagen führen zu dem Ergebnis, dass der kostendeckende Gebührensatz unverändert
4,82 €/m³ beträgt.
Die Kanalbenutzungsgebühren 2009 werden letztmalig nach dem Wasserverbrauch
bemessen, weil die Umstellung auf die kombinierte Schmutz- und Regenwassergebühr,
letztere wird nach der bebauten/befestigten und angeschlossenen Fläche (=
abflusswirksame Fläche) berechnet, noch nicht abgeschlossen ist. Da nach dem
Grundsatzurteil des OVG NRW vom Dezemer 2007 die Gemeinden verpflichtet sind, eine
Regenwassergebühr einzuführen, werden die Gebührenbescheide - wie schon in diesem
Jahr - unter dem Vorbehalt der Nachprüfung versandt. Mit dieser Erklärung übernimmt die
Stadt die Aufgabe, nachträglich die Gebührenbedarfsberechnung auf das neue System
umzustellen und die Gebührenerhebung anzupassen.
In dieser Umbruchphase sind Gebührenerhöhungen rechtlich schwierig zu handhaben.
Darauf stützt sich der auch der Vorschlag, den bisherigen Gebührensatz nicht zu erhöhen
und in dieser ungewöhnlichen Situation verstärkt die Rücklage einzusetzen. Die Frage der
Gebührenhöhe wird dann für 2010 konkret anzupacken sein, wenn erstmalig die kombinierte
Schmutz- und Regenwassergebühr kalkuliert wird.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1496
1.3. Abwassergebührenhilfe
Der Stadt Bad Münstereifel wird, wie schon in den beiden Vorjahren, keine Landesförderung
wegen überdurchschnittlich hohen Abwassergebühren gewährt werden, weil die
Förderschwelle in 2009 bei 5,48 €/cbm gezogen ist.
2. Rechtliche Würdigung
siehe Erläuterungen Sachverhalt Allgemeines
3. Finanzielle Auswirkungen
Gebühreneinnahmen zur Finanzierung der öffentlichen Kanalisation
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Bedarfsberechnung (Anlage 1, 2 und 3 zu RD-Nr. 1496) zu den Kanalbenutzungsgebühren
2009 ist geprüft und gebilligt.