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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des Geltungsbereichs - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
78 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
15.05.12, 19:05
Aktualisiert
15.05.12, 19:05
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus)
- Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des Geltungsbereichs
- Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 15.05.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 13. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 27.03.2012 Vorlage Nr.: TOP 2 83/2012 Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg (Möbelhaus) - Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses hinsichtlich des Geltungsbereichs - Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim modifiziert den am 07.02.2012 vom Rat der Stadt gefassten Aufstellungsbeschluss für die Teiländerung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplans durch Veränderung des Geltungsbereichs. Lage und Umfang des – geänderten – Geltungsbereichs sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. Die sonstige Zielsetzung der Planung bleibt bestehen. 2. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG zu stellen und die Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während vier Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)