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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertageseinrichtung) Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829 Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093 Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 3, Vorlage Nr. 390/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
19.07.12, 07:27
Aktualisiert
19.07.12, 07:27
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertageseinrichtung)
Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829
Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033,
1187 und 1093
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 3, Vorlage Nr. 390/2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.07.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 25.04.2012 Vorlage Nr.: TOP 4 95/2012 Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertageseinrichtung) Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829 Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093 Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 3, Vorlage Nr. 390/2011 Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim und der Entwurf der Begründung werden in vorliegender Form gebilligt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)