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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim Bereich: südwestlicher Siedlungsrand, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093 Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf" Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 2, Vorlage Nr. 478/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
75 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
19.07.12, 07:27
Aktualisiert
19.07.12, 07:27
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim
Bereich: südwestlicher Siedlungsrand, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim,
Flur 6, Flurstück 829, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf"
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 2, Vorlage Nr. 478/2011)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.07.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 25.04.2012 Vorlage Nr.: TOP 3 90/2012 Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim Bereich: südwestlicher Siedlungsrand, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093 Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf" Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 2, Vorlage Nr. 478/2011 Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Änderung Nr. 17.5 Ortsteil Pulheim des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. – Auslegungsbeschluss Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)