Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
19.07.12, 07:27
Aktualisiert
19.07.12, 07:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.07.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 14. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 25.04.2012
Vorlage Nr.:
TOP 6
89/2012
Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim
Bereich: Saphirallee/Topasstraße - Grundstück geplante Kindertagesstätte
Änderung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (1) BauGB
Beschluss:
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim (Bereich:
Saphirallee/Topasstraße - Grundstück geplante Kindertagesstätte) gemäß § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern.
Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf der
nicht mehr benötigten Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Änderung die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) erfüllt.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 73 Pulheim 1304". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 73 Pulheim behalten weiterhin Gültigkeit.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m. §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011
(BGBl. I S. 1509) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)