Daten
Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
19.07.12, 07:27
Aktualisiert
19.07.12, 07:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Pulheim, den 16.07.2012
Beschluss
aus der Niederschrift der 14. Sitzung
des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim
am 25.04.2012
Vorlage Nr.:
TOP 11
96/2012
Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Bereich: Falkenhorst
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Beschluss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 107 Geyen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Einfamilienhausbebauung unter Einbeziehung der historischen Geyener Mühle.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind.
Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 107 Geyen"
.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)