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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
19.07.12, 07:27
Aktualisiert
19.07.12, 07:27
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler
Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße
Aufstellung gemäß § 13 a BauGB
Aufstellungsbeschluss,
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.07.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 25.04.2012 Vorlage Nr.: TOP 13 94/2012 Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler Bereich: Friedenstraße / Alte Kirchstraße Aufstellung gemäß § 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB Beschluss: Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) aufzustellen. Ziel der Planung ist der Umbau des Finkenhofs zu Wohnzwecken sowie die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung der südlich bis zur Alten Kirchstraße angrenzenden Grundstücke. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Planes gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB erfüllt sind. Der Plan erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 110 Dansweiler". . Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)