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Beschlusstext (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW 'Recht auf saubere Luft' Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
73 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
19.07.12, 07:27
Aktualisiert
19.07.12, 07:27
Beschlusstext (Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
'Recht auf saubere Luft'
Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 16.07.2012 Beschluss aus der Niederschrift der 14. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 25.04.2012 Vorlage Nr.: TOP 14 102/2012 Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW 'Recht auf saubere Luft' Ergebnis der Anfrage beim zuständigen Landesamt Empfehlung: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dem Bürgerantrag ‚Recht auf saubere Luft’ nicht zu entsprechen, da das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) zum Einen aus Kapazitätsgründen Immissionsmessungen nicht durchführen kann und zum Anderen darauf hinweist, dass von der sicheren Einhaltung der Immissionsgrenzwerte in Pulheim ausgegangen wird. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt den Beschluss des Umweltausschusses und erklärt die Angelegenheit für erledigt. Beratungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)