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Kommune
Erftstadt
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30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
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STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich
Gemäß § 2 Geschäftsordnung
den beigefOgten Antrag der I des
CDU~ Fraktion
Fraktion
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Fraktion
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BÜNDNIS 90 I
DIEGRUNEN
StV
Ausschüsse weiter.
STADT ERFTSTADT
DER BÜRGERMEISTER
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Datum: 26.10.2001
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Der Antrag wird zur Beschlussfassung
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-2-
•
1. Den Kleinanliefererplatz beim Verwertungszentrum Erftkreis - VZEK betreibt
die Firma Trienekens AG mit Genehmigung des Erftkreises als Träger der
Abfallentsorgung. Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Altholz und
Teppichböden werden bis zu 0,5 cbm und maximal100 kg zum Pauschalpreis
von 25,00 DM / 12,80 EURO angenommen. Die Preise sind den Gebühren
der Deponie Haus Forst angepasst.
2. Ursprünglich war die Kleinanlieferung innerhalb des Betriebsgeländes
eingerichtet. Durch den Mischverkehr von Schwerlastfahrzeugen,
Räumgeräten und privaten Benutzern mit PKW, evtl. mit Anhänger, war das
Unfall- und Beschädigungsrisiko besonders für die privaten Nutzer sehr
hoch. Der Kleinanliefererplatz wurde deshalb außerhalb des Geländes (vor
die Einfahrt) verlegt.
3. Größere Mengen über 0,5 cbm bzw. 100 kg müssen über die Waage und
dann innerhalb des Betriebsgeländes abgeladen werden. Bezahlt wird
nach den Abfallgebühren des Erftkreises. Der Mindestbetrag beträgt
pauschal 29,00 DM / 14,80 EURO pro Verwiegung inkl. Mehrwertsteuer.
Zu 1: Nutzer des Kleinanlieferplatzes
Dieser ist mindestens mit einer Aufsichtsperson besetzt. Eine kostenlose Ablieferung
aus städtischen Haushalten würde mit Sicherheit Unfrieden auf der Anlage zwischen
Zahlern und Nichtzahlern bringen. Die Firma Trienekens AG verlangt die Erstattung
des Einahmeausfalles. Getrennte Container je Abfallfraktion für Nutzer aus Erftstadt
wären betrieblich nicht umsetzbar aber auch aus Sicht der Stadt mit erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der Abrechnung verbunden.
•
Die Ausstellung einer persönlichen Berechtigungskarte auf Antrag durch die Stadt für
jede Ablieferung wäre denkbar. Hierbei könnte auch der Anspruch geprüft werden,
wobei die Anzahl im Jahr limitiert werden sollte. Das Problem ist jedoch die Abrechnung mit der Firma. Würde der Pauschalpreis übernommen, wird indirekt die Betriebsstätte der Firma Trienekens AG subventioniert da darin Personal-, Sachaufwand, Abschreibung etc.) einschI. Unternehmergewinn enthalten sind. Bei einer Verwiegung müssen die Fahrzeuge über die Waage und damit in den Mischverkehr
(siehe zu 3).
Zu 3: Nutzer der Waage
Die Mengen aus den Einzelverwiegungen könnten erfasst und der Stadt in Rechnung
gestellt werden. Zusätzlicher Aufwand wäre an den Betreiber zu erstatten. Die Firma
befürchtet jedoch einen Anstieg der Benutzer mit Anhänger. Nach den Erfahrungen
des Unternehmens kommt es z.B, durch umständliches Rangieren am Entladeplatz
zu Betriebsstörungen mit erheblichen Risiko für die Fremdnutzer. Nach einer KostenfreisteIlung der Benutzer aus Erftstadt rechnet er auch mit höheren Fallzahlen. Der
Unternehmer bietet als Alternative an, einen Container auf einem städtischen Gelände in Erftstadt aufzustellen. Diese Alternative würde allerdings zu einer Kostenexplosion im Gebührenhaushalt führen, da zusätzlicher Aufwand für Aufsichtspersonal,
Reinigung, Geländeherrichtung und Sicherung erfoderlich sind.
G:\DATEN\70\720\VORLAGEN\SPERR.WPD
-3Die Verwaltung erinnert an die Probleme bei der ehemaligen Annahmestelle am
"Kölner Ring", die nach Einrichtung der Kleinannahmestelle bei der VZEK geschlossen wurde.
Aus betrieblicher
•
•
Sicht
Die kostenlose Sperrmüllabfuhr erfolgt alle zwei Monate ( die Antragstellerin gibt
zweimal im Jahr an). Bis 1997 erfolgte die Abfuhr wöchentlich. Die Unternehmerleistung für die Erfassung war bis dahin im Behälterpreis pauschal enthalten.
Die Preisanpassung erfolgte über eine Gleitklausel mit Berücksichtigung der Mengenentwicklung. Bis 1997 stieg die Sperrmüllmenge auf 2,055 t/Jahr.
Mit Einführung von VERIDAT ist der Rat dem Verwaltungsvorschlag gefolgt, die
Sperrmüllabfuhr mit dem Unternehmen nach Stunden abzurechnen und die Abfuhr
auf einen 2-Monatsrythmus umzustellen (siehe V6/2102). Mit dieser Regelung war
eine ordungsgemäße Sperrmüllabfuhr gewährleistet und gleichzeitig durch die Abrufkarten gestreckten Termine eine wirtschaftliche Abfuhr möglich. Mit dieser Regelung
wurde auch eine Transparenz bei dieser KostensteIle geschaffen. Im ersten Jahr der
Umstellung sank die Sperrmüllmenge von 2.055 auf 1.322 t und liegt nun bei
1.800 t/Jahr. Die Eigenentsorgung der Haushalte für Großmengen sollte bewusst
gefördert werden (z.B. Entrümpelung) . Über eine Sondergebühr sollte nach einer
gewissen Zeit nachgedacht werden.
Die Verwaltung hat noch keine Sondergebühr für Sperrmüll (z.B. für die zweite Abfuhr)
vorgeschlagen, da dieses Verfahren einen hohen Verwaltungsaufwand
erfordert.
Nutzungsfälle müssen registriert und Gebühren erhoben werden. Das von der Antragstellerin beantragte Verfahren geht im Verwaltungsaufwand in diese Richtung. Zurzeit
sind die Abrufkarten neutral dem Abfallkalender beigefügt. Würden diese als Berechtigung anerkannt, so wäre einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Gewerbebetriebe,
Bewohner anderer Städte könnten dann zu Lasten der Gebührenpflichtigen der Stadt
den Sperrmüll entsorgen.
Die Firma Trienekens AG lehnt eine Ausweiskontrolle (aus Datenschutzgründen) durch
ihre Mitarbeiter ab. Der Eindruck der Adressangabe auf die Berechtigtenkarten im
Abfallkalender ist drucktechnisch und wegen der Zustellung als Hauswurfsendung nicht
praktikabel.
Es bliebe nur die Möglichkeit, Berechtigungskarten auf Antrag gezielt für jede Abfuhr
auszustellen. Auch wenn keine Ausweiskontrolle bei der Ablieferung erfolgt, wird ein
Missbrauch zumindestens erschwert.
Wie sich das Benutzerverhalten bei der Sperrmüffabfuhr in Erftstadt bei ca. 8.700 Fällen
mit ca. 1.450 Fahrzeugstunden im Jahr verändert, ist unsicher. Eine kostenfreie Direktanlieferung wird in einigen Fällen dazu führen, dass Kunden den nächsten Abfuhrtermin nicht abwarten und direkt abliefem. Hier liegt auch die Befürchtung des Anlagenbetreibers. Andererseits ist die Anzahl und die Menge der bisherigen
Direktanlieferungen aus Erftstadt beim VZEK unbekannt.
G:\DATEN\7Q\720\VORLAGEN\SPERR.WPD
-4Bisherige regelmäßige
haushalt.
Kunden belasten bei einer Kostenfreistellung
den Gebühren-
Der Erftkreis ist zunächst in der Sache nicht beteiligt.
Grundsätzlich besteht in der Sperrmüllabfuhr alle 2 Monate eine aureichende
Entsorgungsmöglichkeit. Wer aus persönlichen Gründen diese 6 Termine im Jahr
nicht nutzen möchte oder kann, hat die Möglichkeit private Entsorgungsfirmen zu
beauftragen oder z.B. den Sperrmüll als Direktanlieferer bei der VZEK oder Haus
Forst abzuliefern. Dieses natürlich auf eigene Kosten.
•
Der Antrag sollte bis zur Einführung einer Sondergebühr
zurückgestellt werden.
(Bösche)
•
G:\DATEN\70\720\VORLAGEN\SPERR.WPD
für die Sperrmüllabfuhr
+49 2235 922i07
2L-SEP-2~~i tS:40
Isolde Moron
Stettiner Str. 43
50374 Erftstadt
• deo 14.09.2001
Tel.: 02235-2781
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Herrn
Bürgenneister
Emst-Dieter Bösche
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Antrag: Spenmöu,.nliererung .. it Bercdltiguapkarte
Sehr geehrter Herr Biirgcnneister,
ich bitte Sie den folgenden Antrag den m.tändigen Ratsgremlen zur Beratung und
BeschlllBfassllng zuzuleiten:
Die Verwaltllng wird IIenftrqt. nnW- Eiabilldua. der Firma TrieDektoJ und des
ErftkreiHs, die Abfau..CZuug der Stadt Erftstadt dahingebend zu iJldem, daß
die den BilrIem zur Vetliigung gatelltea Kart... fiir die SperraJfiIIahlubr auch ab
nicht übertragbare Jlaeditign .... für die dirdI.U ADliefenaug von SperrmüD bei deB
dafür vertragtieb
vorgetebeaeo
E1ttsorgunglUutuDehmeo
geltell.
Begründung:
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Nach der gehenden AbmnsatZllng habeo die BilrgeriImen UIId Bürger die Möglichkeit, übel"
die Dmeu zur Vediiguog gestelltCII Karten zweimal j&hrlich ihren SpemnülIan eot3prccheod
festgelegten Ta,geu uneatgeltlich abholen zu llISSeI1.
Dieses System der Spemnü\labfuhr ist :zeitlich unf)exibe! und wird den Tenuinbedürfitissen
vieler Bfirgerinnen und Bürger nicht gerecht,
daß Biirgerinnen und BUrger auch in
Eigeninitativc den Spenmilll mit den BerechtisungBkaren direkt zu deo dafiir vo~
Entsorgungsuntemeh
bringen und kostenlos abgeben kÖJlllCl\.
Es sollte deshalb die Möglichkeit geschaffi:n _dm,
Erste Kootakte JBit der FinDa Trieoekens UIId dem Erftkreia ergaben eine grundsätzliche
Zustimmung fiir diese ÄIIdenmg.
Mit fteuadlicheo GruBen
'7. ""
0 T(.9"'"
F::. d.',
i.a.;
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