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Antrag (Antrag bzgl. Sperrmüllanlieferung mit Berichtigungskarte)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
595 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Antrag (Antrag bzgl. Sperrmüllanlieferung mit Berichtigungskarte) Antrag (Antrag bzgl. Sperrmüllanlieferung mit Berichtigungskarte) Antrag (Antrag bzgl. Sperrmüllanlieferung mit Berichtigungskarte) Antrag (Antrag bzgl. Sperrmüllanlieferung mit Berichtigungskarte) Antrag (Antrag bzgl. Sperrmüllanlieferung mit Berichtigungskarte)

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STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich Gemäß § 2 Geschäftsordnung den beigefOgten Antrag der I des CDU~ Fraktion Fraktion 0 fIoI, SPO- o 0 F.D.P.- 00 an die zuständigen Fraktion o Fraktion BÜNDNIS 90 I DIEGRUNEN StV Ausschüsse weiter. STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER • ,,-; d!.J ~:"C'.!-~,';·r~;i1~J:!';"~::':!1j{}('i' ,::;') .__ (,":;U· ___ i ;-:: :-~!k'I:'~ .-.~'lr.; : ! =. ::.:i<':i.k' ~' t. _.: )-"1 :.,:J:1<;.' t : ".:.;: r· ,:d~':Dn A 7I156g';:v Amt: -20- ._-_._" .._.- ~:.:F~.fr ~~~~ Tß,,, t) 'r ., BeschlAusf. .: E9~E~~~;-i:::\:~'C F,\,:\~~:: !3T~:':{ • " ",:,.,.,","', " .':T"> :-70- Datum: 26.10.2001 Be~rl:!ff::AI)~r~g.b2;9,L;Sperrmüllanlieferung ~ r. P!V:LI 3 rl.~·':.< " !~:'t ~Cl:;;J\.:~ "i' ;·'j:i- (~,.'<~.:";>'. . ~ ,;;;-. '.'Ii·: ?:;_'~'li::-'"lwlinp~1 /:'U'::.2.C;~U:~,sr' 'N';7it-;r ~:,:,~ T /li,~)-r i(:~~~~;::3t5t;-:::rfrstr:,dl !!?rte öffentlich ;-'ff'J' 1iD;' ~~'.F·· I mit Berichtigungskarte r ,__ Finanzielle '.'i.,." ',' -: .:~ A r~,·~.l,.: ~ J _: ••• ,,; • , ~"l ',. -" .iAuswirkungen: ,"C' " .." ,i.". Keine.... ,.,,"" j ~,:-' ;-; . -;: '.,.; r ;.'. c·; '.£ Mittel stehen zur Verfügung: Gebührenhaushalt I: ,."/ ',)i~.;_r(.~~.:Vd::!.-:.' ... \ Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den " Umwelt- und Denkmalausschuss ' ..... -~:-.; .. ~...~. ~> " ;~;. --:"1-"-'--., Stellilngnäi1riie'der Verwaltung: "'-,-: lie:" '~j . Eil). Abl)timml!lJg~ge.spr.äch in q~r ,§~.c;DE.]J~IlP.,a,rn1I.,W .._?.9,9.1 DlitY,~rtt~~e.rnAe{ Firma Trienekens AG statt Grundsätzlich besteht Bereitschaft zu einer Regelung wenn die zusätzlichen: Kosten(z;B~Nerwaltungsaufwand. ZY.Yi~chendeponierung) seitens der .. ' '. ' . .. , """ "-' r'o r oel. '. '.' Stadtausgeglichen Werden. Zunächst ist Folqendes.festzustellen: ,. m - m .... m "- .j -; .-' "'~'"'' -.. -':'::." ,".,',1","' ;';"- -." PI ~ -:.. ""~ ;1,. ~:.~'"( ~ ~: \D~TE~\ . "', .'~:. ( ~ ," "( :~. -', '_ ~'"',~.;r'1r.>,; C,iL~.~·~';'· -.",':'!I~" ~."rt' 7~~ 7?O,\Y9.RLAGE.N~§PERR. WPD _. : '.., " . l " ,~ ~ .... {.~]:~;.: :._";~,...;.\." '. .c.'; -2- • 1. Den Kleinanliefererplatz beim Verwertungszentrum Erftkreis - VZEK betreibt die Firma Trienekens AG mit Genehmigung des Erftkreises als Träger der Abfallentsorgung. Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Altholz und Teppichböden werden bis zu 0,5 cbm und maximal100 kg zum Pauschalpreis von 25,00 DM / 12,80 EURO angenommen. Die Preise sind den Gebühren der Deponie Haus Forst angepasst. 2. Ursprünglich war die Kleinanlieferung innerhalb des Betriebsgeländes eingerichtet. Durch den Mischverkehr von Schwerlastfahrzeugen, Räumgeräten und privaten Benutzern mit PKW, evtl. mit Anhänger, war das Unfall- und Beschädigungsrisiko besonders für die privaten Nutzer sehr hoch. Der Kleinanliefererplatz wurde deshalb außerhalb des Geländes (vor die Einfahrt) verlegt. 3. Größere Mengen über 0,5 cbm bzw. 100 kg müssen über die Waage und dann innerhalb des Betriebsgeländes abgeladen werden. Bezahlt wird nach den Abfallgebühren des Erftkreises. Der Mindestbetrag beträgt pauschal 29,00 DM / 14,80 EURO pro Verwiegung inkl. Mehrwertsteuer. Zu 1: Nutzer des Kleinanlieferplatzes Dieser ist mindestens mit einer Aufsichtsperson besetzt. Eine kostenlose Ablieferung aus städtischen Haushalten würde mit Sicherheit Unfrieden auf der Anlage zwischen Zahlern und Nichtzahlern bringen. Die Firma Trienekens AG verlangt die Erstattung des Einahmeausfalles. Getrennte Container je Abfallfraktion für Nutzer aus Erftstadt wären betrieblich nicht umsetzbar aber auch aus Sicht der Stadt mit erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich der Abrechnung verbunden. • Die Ausstellung einer persönlichen Berechtigungskarte auf Antrag durch die Stadt für jede Ablieferung wäre denkbar. Hierbei könnte auch der Anspruch geprüft werden, wobei die Anzahl im Jahr limitiert werden sollte. Das Problem ist jedoch die Abrechnung mit der Firma. Würde der Pauschalpreis übernommen, wird indirekt die Betriebsstätte der Firma Trienekens AG subventioniert da darin Personal-, Sachaufwand, Abschreibung etc.) einschI. Unternehmergewinn enthalten sind. Bei einer Verwiegung müssen die Fahrzeuge über die Waage und damit in den Mischverkehr (siehe zu 3). Zu 3: Nutzer der Waage Die Mengen aus den Einzelverwiegungen könnten erfasst und der Stadt in Rechnung gestellt werden. Zusätzlicher Aufwand wäre an den Betreiber zu erstatten. Die Firma befürchtet jedoch einen Anstieg der Benutzer mit Anhänger. Nach den Erfahrungen des Unternehmens kommt es z.B, durch umständliches Rangieren am Entladeplatz zu Betriebsstörungen mit erheblichen Risiko für die Fremdnutzer. Nach einer KostenfreisteIlung der Benutzer aus Erftstadt rechnet er auch mit höheren Fallzahlen. Der Unternehmer bietet als Alternative an, einen Container auf einem städtischen Gelände in Erftstadt aufzustellen. Diese Alternative würde allerdings zu einer Kostenexplosion im Gebührenhaushalt führen, da zusätzlicher Aufwand für Aufsichtspersonal, Reinigung, Geländeherrichtung und Sicherung erfoderlich sind. G:\DATEN\70\720\VORLAGEN\SPERR.WPD -3Die Verwaltung erinnert an die Probleme bei der ehemaligen Annahmestelle am "Kölner Ring", die nach Einrichtung der Kleinannahmestelle bei der VZEK geschlossen wurde. Aus betrieblicher • • Sicht Die kostenlose Sperrmüllabfuhr erfolgt alle zwei Monate ( die Antragstellerin gibt zweimal im Jahr an). Bis 1997 erfolgte die Abfuhr wöchentlich. Die Unternehmerleistung für die Erfassung war bis dahin im Behälterpreis pauschal enthalten. Die Preisanpassung erfolgte über eine Gleitklausel mit Berücksichtigung der Mengenentwicklung. Bis 1997 stieg die Sperrmüllmenge auf 2,055 t/Jahr. Mit Einführung von VERIDAT ist der Rat dem Verwaltungsvorschlag gefolgt, die Sperrmüllabfuhr mit dem Unternehmen nach Stunden abzurechnen und die Abfuhr auf einen 2-Monatsrythmus umzustellen (siehe V6/2102). Mit dieser Regelung war eine ordungsgemäße Sperrmüllabfuhr gewährleistet und gleichzeitig durch die Abrufkarten gestreckten Termine eine wirtschaftliche Abfuhr möglich. Mit dieser Regelung wurde auch eine Transparenz bei dieser KostensteIle geschaffen. Im ersten Jahr der Umstellung sank die Sperrmüllmenge von 2.055 auf 1.322 t und liegt nun bei 1.800 t/Jahr. Die Eigenentsorgung der Haushalte für Großmengen sollte bewusst gefördert werden (z.B. Entrümpelung) . Über eine Sondergebühr sollte nach einer gewissen Zeit nachgedacht werden. Die Verwaltung hat noch keine Sondergebühr für Sperrmüll (z.B. für die zweite Abfuhr) vorgeschlagen, da dieses Verfahren einen hohen Verwaltungsaufwand erfordert. Nutzungsfälle müssen registriert und Gebühren erhoben werden. Das von der Antragstellerin beantragte Verfahren geht im Verwaltungsaufwand in diese Richtung. Zurzeit sind die Abrufkarten neutral dem Abfallkalender beigefügt. Würden diese als Berechtigung anerkannt, so wäre einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Gewerbebetriebe, Bewohner anderer Städte könnten dann zu Lasten der Gebührenpflichtigen der Stadt den Sperrmüll entsorgen. Die Firma Trienekens AG lehnt eine Ausweiskontrolle (aus Datenschutzgründen) durch ihre Mitarbeiter ab. Der Eindruck der Adressangabe auf die Berechtigtenkarten im Abfallkalender ist drucktechnisch und wegen der Zustellung als Hauswurfsendung nicht praktikabel. Es bliebe nur die Möglichkeit, Berechtigungskarten auf Antrag gezielt für jede Abfuhr auszustellen. Auch wenn keine Ausweiskontrolle bei der Ablieferung erfolgt, wird ein Missbrauch zumindestens erschwert. Wie sich das Benutzerverhalten bei der Sperrmüffabfuhr in Erftstadt bei ca. 8.700 Fällen mit ca. 1.450 Fahrzeugstunden im Jahr verändert, ist unsicher. Eine kostenfreie Direktanlieferung wird in einigen Fällen dazu führen, dass Kunden den nächsten Abfuhrtermin nicht abwarten und direkt abliefem. Hier liegt auch die Befürchtung des Anlagenbetreibers. Andererseits ist die Anzahl und die Menge der bisherigen Direktanlieferungen aus Erftstadt beim VZEK unbekannt. G:\DATEN\7Q\720\VORLAGEN\SPERR.WPD -4Bisherige regelmäßige haushalt. Kunden belasten bei einer Kostenfreistellung den Gebühren- Der Erftkreis ist zunächst in der Sache nicht beteiligt. Grundsätzlich besteht in der Sperrmüllabfuhr alle 2 Monate eine aureichende Entsorgungsmöglichkeit. Wer aus persönlichen Gründen diese 6 Termine im Jahr nicht nutzen möchte oder kann, hat die Möglichkeit private Entsorgungsfirmen zu beauftragen oder z.B. den Sperrmüll als Direktanlieferer bei der VZEK oder Haus Forst abzuliefern. Dieses natürlich auf eigene Kosten. • Der Antrag sollte bis zur Einführung einer Sondergebühr zurückgestellt werden. (Bösche) • G:\DATEN\70\720\VORLAGEN\SPERR.WPD für die Sperrmüllabfuhr +49 2235 922i07 2L-SEP-2~~i tS:40 Isolde Moron Stettiner Str. 43 50374 Erftstadt • deo 14.09.2001 Tel.: 02235-2781 ·E3M/4 1... Herrn Bürgenneister Emst-Dieter Bösche RathausIHolzdarom , S.0t /1~~E§~. 182'r8fO] !Ii jASij ER'·'C"Y.'\OT ( 10 i·' "'-.or :;;,"",;;,'.:~.~:,,,, 65, I . !14 J 2 4, SEP, ZaOl I 63 : r:~ :.~: !~~~'Or::l~i~~:~~!J~~ i Antrag: Spenmöu,.nliererung .. it Bercdltiguapkarte Sehr geehrter Herr Biirgcnneister, ich bitte Sie den folgenden Antrag den m.tändigen Ratsgremlen zur Beratung und BeschlllBfassllng zuzuleiten: Die Verwaltllng wird IIenftrqt. nnW- Eiabilldua. der Firma TrieDektoJ und des ErftkreiHs, die Abfau..CZuug der Stadt Erftstadt dahingebend zu iJldem, daß die den BilrIem zur Vetliigung gatelltea Kart... fiir die SperraJfiIIahlubr auch ab nicht übertragbare Jlaeditign .... für die dirdI.U ADliefenaug von SperrmüD bei deB dafür vertragtieb vorgetebeaeo E1ttsorgunglUutuDehmeo geltell. Begründung: , Nach der gehenden AbmnsatZllng habeo die BilrgeriImen UIId Bürger die Möglichkeit, übel" die Dmeu zur Vediiguog gestelltCII Karten zweimal j&hrlich ihren SpemnülIan eot3prccheod festgelegten Ta,geu uneatgeltlich abholen zu llISSeI1. Dieses System der Spemnü\labfuhr ist :zeitlich unf)exibe! und wird den Tenuinbedürfitissen vieler Bfirgerinnen und Bürger nicht gerecht, daß Biirgerinnen und BUrger auch in Eigeninitativc den Spenmilll mit den BerechtisungBkaren direkt zu deo dafiir vo~ Entsorgungsuntemeh bringen und kostenlos abgeben kÖJlllCl\. Es sollte deshalb die Möglichkeit geschaffi:n _dm, Erste Kootakte JBit der FinDa Trieoekens UIId dem Erftkreia ergaben eine grundsätzliche Zustimmung fiir diese ÄIIdenmg. Mit fteuadlicheo GruBen '7. "" 0 T(.9"'" F::. d.', i.a.; ~~ .. [60kle ...) (]OSRMT SE I TEN 01