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Beschlussvorlage (Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
02.12.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; 
hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung) Beschlussvorlage (Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; 
hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.11.2008 - Der Bürgermeister Az: 13-22-36 Rei./66 Nr. der Ratsdrucksache: 1458 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2008 Bau- und Feuerwehrausschuss 02.12.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gehweg entlang des Hauses Hubertusweg 13; hier: Beschwerde vom 31.10.08 gem. § 24 Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Techn. Dezernent Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1458 1. Sachverhalt: Mit beigefügtem Schreiben vom 31.10.08 beschwert sich der Anlieger des Hauses Hubertusweg Nr. 13 über den baulichen Zustand des Gehweges entlang seines Grundstückes. Der Sachverhalt stellt sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar: Im Nachgang zur Kanalsanierungsmaßnahme im Hubertusweg wurde vor den Haus-Nrn. 15 bis 19 der vorhandene Hochbord abgesenkt, um die Überfahrt auf die privaten Parkplätze auf der gesamten Länge zu ermöglichen. Im Zuge dieser Arbeiten wurde in diesem Bereich die Asphaltoberfläche des Gehweges erneuert. Der Anlieger Haus-Nr. 13 sieht in der Erneuerung des Gehweges vor den Nachbargrundstücken eine ungleiche Behandlung und fordert, dass auch vor seinem Grundstück der „Flickenteppich“ beseitigt weirden soll. Nach Inaugenscheinnahme bestätigt die Verwaltung zwar vorhandene optische Mängel, aber stellt auch fest, dass der Gehweg in diesem Bereich verkehrssicher ist und sieht demzufolge im Rahmen der Gleichbehandlung mit vergleichbaren Situationen im Stadtgebiet keinen Bedarf zur Verbesserung der Situation. 2. Rechtliche Würdigung Die Verkehrssicherheit ist gegeben. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Ausbau eines kurzen Gehwegteilstückes kann nur beitragsfrei erfolgen und geht damit zu Lasten des städtischen Haushaltes. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Angelegenheit wird zur fachlichen Beratung in die nächste Sitzung des Bau- und Feuerwehrausschusses am 02.12.08 vertagt.