Daten
Kommune
Erftstadt
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584 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
B
Az..:
7/1586
Amt: - 82BeschIAusf.:
- 82 -
Datum: 25.10.2001
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
•
Anregung
der Frau Petra Sedlak, Paul-Klee-Straße
Betrifft:
Verlegung der Schulbushaltestelle
Finanzielle
Erftstadt, den 25. Oktober 2001
Paul-Klee-Straße
Auswirkungen:
Der Antrag berührt den Etat auf der Ausgabenseite.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
4a, Erftstadt
Mittel stehen nicht zur Verfügung.
#72-
Stellungnahme der Verwaltung:
•
Aufgrund steigender Schülerzahlen wurden im Jahr 1999 innerhalb des Neubaugebietes
Köttingen zwei neue Schulbushaltestellen eingerichtet, da die alte Haltestelle an der
Peter-May-Straße aufgrund der zur Verfügung stehenden Fläche nicht mehr ausreichend
war.
In Abstimmung mit dem Verkehrsunternehmen und der Polizei wurde der jetzige
Standort der Haltestelle vor den Häusern Paul-Klee-Straße 4 und 4a festgelegt. Der
von der Antragstellerin vorgeschlagene Standort wurde damals ebenfalls untersucht
und aus Sicherheitsgründen abgelehnt. Für eine Schulbushaltestelle ist wichtig, dass
eine deutliche Abtrennung zwischen Aufstellfläche und Fahrbahn vorhanden ist. Diese
Voraussetzung ist derzeit nur am vorhandenen Standort gegeben.
Im Zuge derweiteren Entwicklung des Baugebietes soll die Haltestelle verlegt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 66&sieht vor, an der von der Antragstellerin vorgeschlagenen
Stelle eine ausreichend dimensionierte und mit Unterstellmöglichkeiten versehene
Schulbushaltestelle zu errichten. Dazu ist aber der weitere Ausbau der Paul-Klee-Straße
erforderlich. Weiterhin steht das für die Aufstellfläche benötigte Grundstück nicht im
Eigentum der Stadt Erftstadt.
P:\SZ\ANTRÄGE\B1586.WPD
- 2 -
Derzeit sollte die Schulbushaltestelle daher nicht verlegt werden. Ich werde erneut mit
dem Eigentümer des betreffenden Grundstücks Kontakt aufnehmen und mich um den
Ankauf der für die Schulbushaltestelle benötigten Fläche bemühen. Sind die liegenschaftsrechtlichen Voraussetzungen gegeben, so werde ich die Kosten für den Ausbau
der Haltestelle kalkulieren und in den Haushaltsplanberatungen zur Disposition stellen .
•
•
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Petra Sedlak
Paul-Klee-Straße 4a
70
8ft
50374 Erftstadt
09 ,OKT. 2001
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20
EINGANG SORe BORGE11MElSTER
21
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63
81
51
Rathaus der Stadt
Erftstadt
Verkehl'8ausschuß
Haltestelle
28.09.2001
02235985471
!3 7/;/ S-gc,
des Schulbus
(AST-Verkehr)
Paul-Klee-Straße
4a
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit November 1999 beobachte ich regelmäßig
Schülerinnen und Schüler vor meinem Haus.
den
morgigen
Andrang
der
Ich möchte Ihnen hier einige Erfahrungen zur Kenntnis geben, die m. E. zu einer
kurzfristigen Verlegung des Haltestellenstandortes (ca. 50 - 75 Meter) führen sollte:
»
»
•
der Aufenthaltsbereich der Schülerinnen und Schüler (Grundschulkinder) beträgt
in der Tiefe des Gehwegs lediglich 140 em
auf Grund dieser räumlichen Enge besteht bei den Kindem häufig unbewußter
Kontakt mit dem eigentlichen Fahrbahnbereich (stark erhöhte Unfallgefahr)
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Zum Zeitpunkt der Aufnahmen
SchOler an der Haltestelle.
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waren ausnahmsweise
wenige Schülerinnen und
-2-
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während des Ein- bzw. Ausstiegs der Kinder ist die komplette Zu- bzw. Ausfahrt
des Ortes gesperrt. Dies führt zu unnötigen Abgasbelastungen der umliegenden
Anwohner.
»
im Fall von Frau Neuhaus und mir kommt noch erschwerend hinzu, dass durch
das Abstellen der Schultaschen und das anschließendes Toben I Raufen der
Kinder die umliegenden Blumen bzw. Gehölze unserer Gärten stark in
Mitleidenschaft gezogen werden. Da es sich hier um Grundschülerinnen und
Schüler handelt, ist eine Haftungsregelung aus meiner Sicht gegenüber den
direkten Verursachem auszuschließen. Zwischenzeitlich könnte ich mir aber eine
regelmäßige Schadensregulierung über den eigentlichen Verursacher (die
Genehmigungsstelle der Haltestelle) vorstellen.
•
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Eine kurzfristige Lösung könnte die Verlegung der Haltestelle um ca. 50 bis 75 Meter
in Richtung Hauptstraße sein. Hier befindet sich ein breiter unbefestigter Bereich der
ausgezeichnet als Haltestelle dienen könnte.
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- 3Durch diese Verlegung können alle Mängel;
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Gefahr durch zu engen Aufenthaltsbereich für die Kinder
reibungsloser Verl<ehrsfluß im Ausfahrenden Individualverl<ehr
keine weiteren Schäden (Kosten) im Bereich der direkten Anwohner
ohne hohen Kostenaufwand und größeren materiellen Einsatz behoben werden.
Ich bitte Sie, den hier vorgeschlagenen Lösungsansatz kurzfristig zu prüten und mir
Ihr Ergebnis schriftlich mitzuteilen. Sollten Sie sich ein persönliches Bild machen
wollen, so empfehle ich Ihnen den Zeitraum zwischen 7:20 Uhr und 7:33 Uhr.
Mit freundlichen Großen
•
Petra Sedlak
Wd(cl1c
Dieser Antrag wird unterstOtzt von:
Frau Neuhaus
Paul-KIee-Straße
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