Daten
Kommune
Erftstadt
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30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.:61.2h20/76A- Li/Ka
V 7/
//SO 7-
Amt: 61
An den
BeschIAusf.: 61
Rat
Datum: 21.08.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung an den
Ausschuß tür Planung
•
Betrifft:
Bebauungsplan
Nr. 76 A, Erftstadt-Lechenich,
Gewerbegebiet
Römerhofweg;
I. Vorstellung des städtebaulichen Vorentwurfs durch das Planungsbüro
II. Beschluss über die Durchführung der Bürgerbeteiligung als vereinfachtes Regelbeteiligungsverfahren
III. Beschluss über das gemeindliche Einvernehmen gem-:"§ 33 BauGB
Bezug:
V 7 / 0572 PlanA
V 7/0742 PlanA
V 7/1318 Rat
Finanzielle
Auswirkungen:
X
Keine
Unterschriftdes Budgetverantwor1lichen
•
Erftstadt,den 24.07.2001
(
Al\A.
"
Beschlussentwurf:
I.
Der vom Planungsbüro Belter vorgestellte städtebauliche Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen.
II.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgestellten Planentwurfes
die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB als vereinfachtes Regelbeteiligungsverfahren (einwöchige Offenlage) durchzuführen.
III.
Im Rahmen der vorgestellten Vorentwurfsplanung wird nach Vorliegen der rechtlichen
Voraussetzungen das Einvernehmen gem. § 36 LV m. § 33 (2) Baugesetzbuch zur
Errichtung von Stellplätzen erteilt.
P:\SZ\VORLAGeN\V61000S1.20S
-
2 -
Begründung:
Zu I u. II. Der Rat der Stadt Erftstadt hat in der Sitzung am 19.06.2001 beschlossen, zur Erweiterung der Autohäuser Conrad und Meier & Schopp den rechtskräftigen Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 76, E.-Lechenich, Gewerbegebiet Römerhofweg) in
Richtung Osten zu ändern bzw. zu erweitern. Das von den Grundstückseigentümern
(Autohäuser Conrad und Meier & Schopp) mit der Planung beauftragte Stadtplanungsbüro (Belter) hat nunmehr auf der Grundlage der im Rahmen der Beteiligung
Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und in Abstimmung mit den
Grundslückseigentümern
sowie der Verwaltung einen städtebaulichen Vorentwurf
(siehe Anlage) für die frühzeitige Beteiligung der Bürger erarbeitet.
Mit der Vortage soll vor der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Fachausschuss erfolgen.
Da auch im Rahmen des FNP - Verfahrens keine Anregungen und Bedenken gegen
die Erweiterung der entsprechenden gewerblichen Baufläche vorgetragen wurden
und angesichts der Tatsache, dass von der BP-Erweiterung nur ein begrenzter Personenkreis unmittelbar betroffen ist, wird vorgeschlagen im vorliegenden BP-Verfahren die frühzeitige Beteiligung der Bürger in Form des vereinfachten Regelbeteiligungsverfahrens durchzuführen (1 Woche Offenlage).
•
Zu. III.:
•
die Abstimmung mit dem
Aufgrund von vorgetragenen betrieblichen Notwendigkeiten ist für das Autohaus Conrad die planungs- und baurechtliche Legalisierung von bereits errichteten Stellplätzen
dringend erforderlich.
Vorerst sollen danach entsprechend dem Vorentwurf ebenerdige offene Stellplätze
(Anpflanzung zur freien Landschaft wie Vorentwurf) errichtet werden; in einem weiteren Ausbauschritt (nach Rechtskraft des Bebauungsplanes) ist ein Parkdeck mit 2
Ebenen vorgesehen, wobei die untere Ebene 1,50 m unter Gelände angeordnet werden soll.
Um zeitliehe Verzögerungen zu vermeiden, sollte diesem Vorhaben gem. § 33
BauGB unter der Voraussetzung der positiven Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und der Bürger zugestimmt werden .
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Anlagen:
- Anlageplan
- Städtebaulicher
Entwurf (DIN A 4)
- Städtebaulicher
Vorentwurf (farbig) einschI.
Fraktionen und sachkundigen
Einwohner
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