Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
28.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.02.2008
- Der Bürgermeister Az: 811 M
Nr. der Ratsdrucksache: 1103 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
28.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf
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Berichterstatter: Technischer Betriebsleiter Schäfer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
@GRK2@
(
@GRK3@
(
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1103 Z-1
1. Sachverhalt:
Die Betriebsleitung hat in der Sitzung am 25.10.2007 bekundet, den Betriebsausschuss in einer
der kommenden Sitzungen ausführlich über die technischen und rechtlichen Einzelheiten des
Projekts zu unterrichen. Dabei sollte dem Erftverband die Möglichkeit gegeben werden, in der
Sitzung die Planung zu erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.
Die Frage, ob die Herstellung des neuen Verbindungssammlers durch das Eschweiler Tal als
Ersatz für die geplante Stilllegung der Kläranlage Nöthen nach §§ 53 und 54 des
Landeswassergesetzes (LWG) NRW Aufgabe der Stadt Bad Münstereifel ist (Sammeln und
Fortleiten des Abwassers) oder in die Zuständigkeit des Erftverbandes (Übernahme, Behandlung
und Einleitung des Abwassers hinter der Kläranlage in Gewässer) fällt, hat die Kommunal- und
Abwasserberatung (KuA) NRW auf Bitten der Betriebsleitung umfänglich untersucht. Die KuA
vertritt die Auffassung, dass die Maßnahme keine originäre Verbandsaufgabe ist, weil über den
Verbindungssammler das Abwasser fortgeleitet wird, zumal zur Weiterleitung des Abwassers bis
zur Kläranlage Kirspenich ohnehin bestehende städt. Verbindungssammler benutzt werden
müssen.
Der Erftverband beharrt aber auf der verbandlichen Verantwortung. Er mochte sich bisher auch
nicht auf den von der KuA unterstützten Vorschlag der Betriebsleitung einlassen, doch über eine
freiwillige und vertraglich zu regelnde Übertragung des Baus und späteren Betriebs des
Verbindungssammlers ins Gespräch zu treten.
Bekanntlich will der Erftverband die in der benachbarten Gemeinde Nettersheim gelegene
Ortschaft Pesch ebenfalls über den neuen Verbindungssammler und das übrige Kanalnetz zur
Kläranlage Kirspenich entwässern. Zu der aus Sicht der Stadt Bad Münstereifel interessanten
Frage, wie die Kosten zwischen den beiden beteiligten Gemeinden aufgeschlüsselt werden sollen,
ist bis heute keine Auskunft erteilt worden.
Die Verbandsspitze des Ertverbandes wird am 26.02.2008 nach Bad Münstereifel kommen, um
über das Thema mit der Stadt zu sprechen. Die Betriebsleitung wird den Betriebsausschuss über
das Ergebnis in der Sitzung mündlich unterrichen.
2. Rechtliche Würdigung
Ausfluß Abwasserbeseitigungspflicht gem. §§ 53 und 54 LWG, Frage der gesetzlichen
Zuständigkeit: Erftverband oder Stadt
3. Finanzielle Auswirkungen
Investitionen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
erst nach Klärung der Zuständigkeit abschließend beantwortbar
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
abhängig von weiteren Untersuchungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag: