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Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
28.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf) Beschlussvorlage (Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.02.2008 - Der Bürgermeister Az: 811 M Nr. der Ratsdrucksache: 1103 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 28.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwasserbeseitigung Nöthen und Gilsdorf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Technischer Betriebsleiter Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke @GRK2@ ( @GRK3@ ( @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1103 Z-1 1. Sachverhalt: Die Betriebsleitung hat in der Sitzung am 25.10.2007 bekundet, den Betriebsausschuss in einer der kommenden Sitzungen ausführlich über die technischen und rechtlichen Einzelheiten des Projekts zu unterrichen. Dabei sollte dem Erftverband die Möglichkeit gegeben werden, in der Sitzung die Planung zu erläutern und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. Die Frage, ob die Herstellung des neuen Verbindungssammlers durch das Eschweiler Tal als Ersatz für die geplante Stilllegung der Kläranlage Nöthen nach §§ 53 und 54 des Landeswassergesetzes (LWG) NRW Aufgabe der Stadt Bad Münstereifel ist (Sammeln und Fortleiten des Abwassers) oder in die Zuständigkeit des Erftverbandes (Übernahme, Behandlung und Einleitung des Abwassers hinter der Kläranlage in Gewässer) fällt, hat die Kommunal- und Abwasserberatung (KuA) NRW auf Bitten der Betriebsleitung umfänglich untersucht. Die KuA vertritt die Auffassung, dass die Maßnahme keine originäre Verbandsaufgabe ist, weil über den Verbindungssammler das Abwasser fortgeleitet wird, zumal zur Weiterleitung des Abwassers bis zur Kläranlage Kirspenich ohnehin bestehende städt. Verbindungssammler benutzt werden müssen. Der Erftverband beharrt aber auf der verbandlichen Verantwortung. Er mochte sich bisher auch nicht auf den von der KuA unterstützten Vorschlag der Betriebsleitung einlassen, doch über eine freiwillige und vertraglich zu regelnde Übertragung des Baus und späteren Betriebs des Verbindungssammlers ins Gespräch zu treten. Bekanntlich will der Erftverband die in der benachbarten Gemeinde Nettersheim gelegene Ortschaft Pesch ebenfalls über den neuen Verbindungssammler und das übrige Kanalnetz zur Kläranlage Kirspenich entwässern. Zu der aus Sicht der Stadt Bad Münstereifel interessanten Frage, wie die Kosten zwischen den beiden beteiligten Gemeinden aufgeschlüsselt werden sollen, ist bis heute keine Auskunft erteilt worden. Die Verbandsspitze des Ertverbandes wird am 26.02.2008 nach Bad Münstereifel kommen, um über das Thema mit der Stadt zu sprechen. Die Betriebsleitung wird den Betriebsausschuss über das Ergebnis in der Sitzung mündlich unterrichen. 2. Rechtliche Würdigung Ausfluß Abwasserbeseitigungspflicht gem. §§ 53 und 54 LWG, Frage der gesetzlichen Zuständigkeit: Erftverband oder Stadt 3. Finanzielle Auswirkungen Investitionen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen erst nach Klärung der Zuständigkeit abschließend beantwortbar 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen abhängig von weiteren Untersuchungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: