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Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011; hier: Veränderungen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.02.2008 - Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2008 Nr. der Ratsdrucksache: 1175 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 26.02.2008 Haupt- und Finanzausschuss 04.03.2008 Rat 11.03.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen und Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011; hier: Veränderungen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA HFA Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1175 Z-1 Sachverhalt: Mit der Ursprungsratsdrucksache wurde der Haushaltsentwurf vorgelegt. 1. Allgemein ist zu dem eingebrachten Haushaltsbuch anzumerken, dass bei der Druckaufbereitung – insbesondere der Teilfinanzpläne – offensichtlich falsche Zuordnungen zwischen Maßnahmenkonten auf Sachkontenebene und Kontenklassen eingestellt wurden. Hierdurch sind die Investitionen i. d. R. zu der Kontenklasse „Auszahlungen für Baumaßnahmen“ aggregiert. Auf die Gesamtsumme hat dies jedoch keine Auswirkung. Die entsprechenden Anpassungen werden bei der Aktualisierung des Haushaltsbuches vorgenommen. 2. In der Zeit vom 14.01.08 bis 16.02.08 haben die fraktionellen Vorberatungen stattgefunden. Hierbei haben sich, unabhängig von der Setzung politischer Schwerpunkte, Änderungsbedarfe bei einzelnen Haushaltsansätzen ergeben. Ferner haben sich durch neuere Erkenntnisse der Verwaltung weitere Veränderungen ergeben. Die Änderungen sind in der Veränderungsliste Nr. 1, die als Anlage 1 beigefügt ist, zusammengefasst. Zu der Veränderungsliste Nr. 1 ist allgemein auszuführen, dass das laufende Haushaltsjahr und der Finanzplanungszeitraum 2009 – 2011 jeweils in separaten Listen aufgeteilt ist. Die zahlenmäßigen Veränderungen in den Teilergebnisplänen werden entsprechend auf die zugehörigen Teilfinanzpläne übertragen1. Nur dort, wo darüber hinaus ausschließlich Änderungen in einem Teilfinanzplan erforderlich waren, ist eine gesonderte Veränderungsliste für Ein- und Auszahlungen beigefügt. Als Anlagen 2 und 3 sind nach den o. a. Veränderungen aktuelle Ausdrucke des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes beigefügt. Aus diesen beiden Anlagen sind die fortgeschriebenen Gesamtansätze, die die Änderungen aus der Veränderungsliste Nr. 1 berücksichtigen, abzulesen. Dabei ist nochmals darauf hinzuweisen, dass sich am Jahresergebnis aus dem Gesamtergebnisplan die Frage des Haushaltsausgleichs und dessen Folgen ableitet. Demgegenüber ist aus dem Fehlbetrag im Gesamtfinanzplan – unter Berücksichtigung der Investitionstätigkeit – die Entwicklung der Kassenlage abzulesen. Aus der Investitionstätigkeit ist die als Anlage 4 beigefügte Dringlichkeitsliste fortgeschrieben worden. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine Einzahlungen (z. B. Grundstücksverkaufserlöse) gegenfinanziert. Lediglich im Bereich des Gebührenhaushaltes Friedhof erfolgt im Umfange von 44.700 € eine Kreditaufnahme, dessen Zinsaufwand und Tilgung über Gebühren gegenfinanziert wird. Als Anlage 5 ist eine Aktualisierung der „Aufstellung Zuwendungen an die Fraktionen“ beigefügt. 3. Die allgemeine Kreisumlage und die differenzierte Kreisumlage (ÖPNV) sind z. Zt. auf der Basis der rechtskräftigen Haushaltssatzung des Kreises veranschlagt. Es liegen zwar politische Anträge zur Senkung des Kreisumlagehebesatzes bzw. der Auszahlung des zu erwartenden Ertrages über 87 Mio. € bei den politischen Gremien des Kreises vor, jedoch sind noch keine politischen Beschlüsse gefasst. Ein Richtungswechsel ist frühestens in der Kreisausschusssitzung am 04.03.08 zu erwarten. Mögliche Änderungen werden dann über eine weitere Veränderungsliste mitgeteilt. Sofern sich dabei eine nennenswerte Reduzierung, die derzeit auf rd. 900.000 € geschätzt wird, bestätigt und sich verbesserte Effekte, die für die Berechnung der Schwellenwerte des § 76 GO NRW maßgeblich sind, aus der derzeit stattfindenden Prüfung der Eröffnungsbilanz ergeben, rückt ein genehmigungsfähiger Haushalt in den Bereich des Möglichen. 1 Ausgenommen hiervon sind bilanzielle Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen sowie erhaltener Anzahlungen, da diese Positionen ausschließlich in Teilergebnisplänen wiederzugeben sind. Seite 3 von Ratsdrucksache 1175 Z-1 Beschlussvorschlag: Der am 18.12.2007 eingebrachte Haushaltsplanentwurf (einschl. Haushaltssicherungskonzept – HSK -) ist gemäß beiliegender Veränderungsliste Nr. 1 (Anlage 1) fortgeschrieben worden. Das Defizit des Haushaltsjahres 2008 und die Fortschreibung der Finanzplanung und des HSK führen aus heutiger Sicht nicht zur vorgeschriebenen kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigungsfähigkeit. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt in dieser Lage erneut fest, dass die zur Erfüllung der städtischen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2008 in keinem Fall ausreichen werden und ein Haushaltsausgleich im Sinne von §§ 75 und 76 GO NRW nicht möglich ist. Die zukünftigen Ertragserwartungen und die Aufwandsprognosen zur Erfüllung der städtischen Aufgaben lassen, trotz der Sparanstrengungen der vorausgegangenen Haushaltsjahre, die Darstellung eines strukturell wieder ausgeglichenen Haushaltsplanes in dem gesetzlichen Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2011 nicht erwarten. Die Finanzwirtschaft der Stadt Bad Münstereifel ist somit auch weiterhin den Vorschriften über das sog. Nothaushaltsrecht (§ 82 GO NRW und Erlass des Innenministers NRW vom 4. Juni 2003) unterworfen. Die als Anlage 4 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten, die aus den vorliegenden Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2008 abgeleitet sind, werden zur aufsichtsbehördlichen Vorlage beschlossen. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert. Der Kreditaufnahme im Bereich des Gebührenhaushaltes Friedhof im Umfange von 44.700 € wird zugestimmt, da der Zinsaufwand und die Tilgung über Gebühren gegenfinanziert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Dringlichkeitslisten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.