Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
26.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.02.2008
- Der Bürgermeister Az: 20-10-50/2008
Nr. der Ratsdrucksache: 1175 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
26.02.2008
Haupt- und Finanzausschuss
04.03.2008
Rat
11.03.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen und
Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2008 - 2011;
hier: Veränderungen
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Berichterstatter: Bürgermeister Büttner
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
HFA
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1175 Z-1
Sachverhalt:
Mit der Ursprungsratsdrucksache wurde der Haushaltsentwurf vorgelegt.
1. Allgemein ist zu dem eingebrachten Haushaltsbuch anzumerken, dass bei der Druckaufbereitung – insbesondere der Teilfinanzpläne – offensichtlich falsche Zuordnungen zwischen Maßnahmenkonten auf Sachkontenebene und Kontenklassen eingestellt wurden. Hierdurch sind
die Investitionen i. d. R. zu der Kontenklasse „Auszahlungen für Baumaßnahmen“ aggregiert.
Auf die Gesamtsumme hat dies jedoch keine Auswirkung. Die entsprechenden Anpassungen
werden bei der Aktualisierung des Haushaltsbuches vorgenommen.
2. In der Zeit vom 14.01.08 bis 16.02.08 haben die fraktionellen Vorberatungen stattgefunden.
Hierbei haben sich, unabhängig von der Setzung politischer Schwerpunkte, Änderungsbedarfe
bei einzelnen Haushaltsansätzen ergeben. Ferner haben sich durch neuere Erkenntnisse der
Verwaltung weitere Veränderungen ergeben. Die Änderungen sind in der Veränderungsliste
Nr. 1, die als Anlage 1 beigefügt ist, zusammengefasst.
Zu der Veränderungsliste Nr. 1 ist allgemein auszuführen, dass das laufende Haushaltsjahr
und der Finanzplanungszeitraum 2009 – 2011 jeweils in separaten Listen aufgeteilt ist. Die
zahlenmäßigen Veränderungen in den Teilergebnisplänen werden entsprechend auf die zugehörigen Teilfinanzpläne übertragen1. Nur dort, wo darüber hinaus ausschließlich Änderungen in
einem Teilfinanzplan erforderlich waren, ist eine gesonderte Veränderungsliste für Ein- und
Auszahlungen beigefügt.
Als Anlagen 2 und 3 sind nach den o. a. Veränderungen aktuelle Ausdrucke des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes beigefügt. Aus diesen beiden Anlagen sind die
fortgeschriebenen Gesamtansätze, die die Änderungen aus der Veränderungsliste Nr. 1 berücksichtigen, abzulesen. Dabei ist nochmals darauf hinzuweisen, dass sich am Jahresergebnis aus dem Gesamtergebnisplan die Frage des Haushaltsausgleichs und dessen Folgen ableitet. Demgegenüber ist aus dem Fehlbetrag im Gesamtfinanzplan – unter Berücksichtigung
der Investitionstätigkeit – die Entwicklung der Kassenlage abzulesen.
Aus der Investitionstätigkeit ist die als Anlage 4 beigefügte Dringlichkeitsliste fortgeschrieben
worden. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme
durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale,
Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine Einzahlungen (z. B. Grundstücksverkaufserlöse) gegenfinanziert. Lediglich im Bereich
des Gebührenhaushaltes Friedhof erfolgt im Umfange von 44.700 € eine Kreditaufnahme, dessen Zinsaufwand und Tilgung über Gebühren gegenfinanziert wird.
Als Anlage 5 ist eine Aktualisierung der „Aufstellung Zuwendungen an die Fraktionen“ beigefügt.
3. Die allgemeine Kreisumlage und die differenzierte Kreisumlage (ÖPNV) sind z. Zt. auf der Basis der rechtskräftigen Haushaltssatzung des Kreises veranschlagt. Es liegen zwar politische
Anträge zur Senkung des Kreisumlagehebesatzes bzw. der Auszahlung des zu erwartenden
Ertrages über 87 Mio. € bei den politischen Gremien des Kreises vor, jedoch sind noch keine
politischen Beschlüsse gefasst. Ein Richtungswechsel ist frühestens in der Kreisausschusssitzung am 04.03.08 zu erwarten. Mögliche Änderungen werden dann über eine weitere Veränderungsliste mitgeteilt.
Sofern sich dabei eine nennenswerte Reduzierung, die derzeit auf rd. 900.000 € geschätzt
wird, bestätigt und sich verbesserte Effekte, die für die Berechnung der Schwellenwerte des §
76 GO NRW maßgeblich sind, aus der derzeit stattfindenden Prüfung der Eröffnungsbilanz ergeben, rückt ein genehmigungsfähiger Haushalt in den Bereich des Möglichen.
1
Ausgenommen hiervon sind bilanzielle Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten
bzw. Rückstellungen sowie erhaltener Anzahlungen, da diese Positionen ausschließlich in Teilergebnisplänen wiederzugeben sind.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1175 Z-1
Beschlussvorschlag:
Der am 18.12.2007 eingebrachte Haushaltsplanentwurf (einschl. Haushaltssicherungskonzept –
HSK -) ist gemäß beiliegender Veränderungsliste Nr. 1 (Anlage 1) fortgeschrieben worden.
Das Defizit des Haushaltsjahres 2008 und die Fortschreibung der Finanzplanung und des HSK
führen aus heutiger Sicht nicht zur vorgeschriebenen kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigungsfähigkeit.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt in dieser Lage erneut fest, dass die zur Erfüllung der
städtischen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2008 in keinem Fall
ausreichen werden und ein Haushaltsausgleich im Sinne von §§ 75 und 76 GO NRW nicht möglich
ist.
Die zukünftigen Ertragserwartungen und die Aufwandsprognosen zur Erfüllung der städtischen
Aufgaben lassen, trotz der Sparanstrengungen der vorausgegangenen Haushaltsjahre, die Darstellung eines strukturell wieder ausgeglichenen Haushaltsplanes in dem gesetzlichen Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2011 nicht erwarten.
Die Finanzwirtschaft der Stadt Bad Münstereifel ist somit auch weiterhin den Vorschriften über das
sog. Nothaushaltsrecht (§ 82 GO NRW und Erlass des Innenministers NRW vom 4. Juni 2003)
unterworfen.
Die als Anlage 4 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten, die aus den vorliegenden Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2008 abgeleitet sind, werden zur aufsichtsbehördlichen Vorlage beschlossen. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale, Schulpauschale,
Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge sowie allgemeine
Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert.
Der Kreditaufnahme im Bereich des Gebührenhaushaltes Friedhof im Umfange von 44.700 € wird
zugestimmt, da der Zinsaufwand und die Tilgung über Gebühren gegenfinanziert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Dringlichkeitslisten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung
vorzulegen.