Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.01.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1221
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel"
hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezgl. des
Grundstückes Kölner Straße 172
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1221
1. Sachverhalt:
Für das Gebäude Schumacher, Bad Münstereifel, Kölner Str. 172 wurde ein Befreiungsantrag
eingereicht, der zur Kenntnisnahme beigefügt ist.
Über die Nutzungen in diesem Objekt ist bereits im Strukturförderungsausschuss beraten worden.
Hierzu liegen die Ratsdrucksachen Nr. 1065 und 1065 Z 1 vor.
Im Ausschuss wurde am 15.11.2007 beschlossen, das eine wie damals beantragte generelle
Änderung der Nutzungen städtebaulich nicht vertretbar ist. Die Entscheidung wurde einer Prüfung
des konkreten Einzelfalls vorbehalten.
Gem. dem Antrag soll eine Privatarztpraxis im Erdgeschoss eingerichtet werden und in der 2.
Etage eine Physiotherapie- und Massagepraxis.
Besondere Gründe, die eine Ausnahme von der bestehenden Festsetzung zulassen sind nicht
aufgeführt.
Es wird um Beratung gebeten.
2. Rechtliche Würdigung
Im Rahmen der Bestimmungen des BauGB ist über den Antrag zu entscheiden.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
Beschlussvorschlag:
Es wird um Beratung gebeten.