Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Baumfällung auf dem Friedhof Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
19.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Baumfällung auf dem Friedhof Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Baumfällung auf dem Friedhof Bad Münstereifel)

öffnen download melden Dateigröße: 15 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.01.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1218 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 19.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Baumfällung auf dem Friedhof Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1218 1. Sachverhalt: Die Sichtkontrolle des Friedhofes Bad Münstereifel hat zum Ergebnis, dass mehre Bäume offensichtlich krank sind und gefällt werden müssen. Insbesondere handelt es sich um • • • einen Ahorn am Viadukt der B 51. Hier ragen 2 Äste über die Fahrbahn der Bundessstraße eine starke Fichte mit einer Stammverdickung mehre Laubbäume, die augenscheinlich nicht mehr gesund sind. Drei Buchen und drei Kastanien sind kritisch und sollen näher untersucht werden. Um Aussagen über die Bruchsicherheit zu erhalten, sollen mittels schalltomographischer Untersuchungen eingehende Begutachtungen erfolgen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung Nichtbeachtung kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen. von Gefahrenquellen. Bei Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von (Straßen)bäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst. Klare Regelungen in den Gesetzen, wie Baumkontrollen durchzuführen sind, gibt es nicht. Auch das Wort „Verkehrssicherungspflicht“ ist in den Gesetzen nicht definiert. Die Anforderungen ergeben sich erst aufgrund von verschiedenen Gerichtsurteilen. Gibt es Personenschaden, wird durch die Staatsanwaltschaft in der Regel geprüft, ob ein Verschulden des Eigentümers oder des Verkehrssicherungspflichtigen vorliegt. 3. Finanzielle Auswirkungen Es handelt sich um Unterhaltungskosten, die als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung abgewickelt werden. Nach erfolgter Fällung ist die Ersatzbepflanzung anzugehen. Diese Kosten sind noch nicht kalkuliert. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Fällung wird grundsätzlich vom Bauhof ausgeführt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlosssen, die in Augenschein genommenen Bäume des Friedhofes Bad Münstereifel aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zu fällen.