Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
19.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.01.2008
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1218
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
19.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Baumfällung auf dem Friedhof Bad Münstereifel
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Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1218
1. Sachverhalt:
Die Sichtkontrolle des Friedhofes Bad Münstereifel hat zum Ergebnis, dass mehre Bäume
offensichtlich krank sind und gefällt werden müssen.
Insbesondere handelt es sich um
•
•
•
einen Ahorn am Viadukt der B 51. Hier ragen 2 Äste über die Fahrbahn der Bundessstraße
eine starke Fichte mit einer Stammverdickung
mehre Laubbäume, die augenscheinlich nicht mehr gesund sind.
Drei Buchen und drei Kastanien sind kritisch und sollen näher untersucht werden. Um Aussagen
über die Bruchsicherheit zu erhalten, sollen mittels schalltomographischer Untersuchungen
eingehende Begutachtungen erfolgen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung
Nichtbeachtung kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen.
von
Gefahrenquellen.
Bei
Die Verkehrssicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von (Straßen)bäumen
ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines
Baumes selbst.
Klare Regelungen in den Gesetzen, wie Baumkontrollen durchzuführen sind, gibt es nicht. Auch
das Wort „Verkehrssicherungspflicht“ ist in den Gesetzen nicht definiert. Die Anforderungen
ergeben sich erst aufgrund von verschiedenen Gerichtsurteilen.
Gibt es Personenschaden, wird durch die Staatsanwaltschaft in der Regel geprüft, ob ein
Verschulden des Eigentümers oder des Verkehrssicherungspflichtigen vorliegt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es handelt sich um Unterhaltungskosten, die als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung
abgewickelt werden. Nach erfolgter Fällung ist die Ersatzbepflanzung anzugehen. Diese Kosten
sind noch nicht kalkuliert.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Fällung wird grundsätzlich vom Bauhof ausgeführt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlosssen, die in Augenschein genommenen Bäume des Friedhofes Bad Münstereifel
aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zu fällen.