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Beschlussvorlage (Feststellung über die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Bad Münstereifel bei der Kommunalwahl 2009)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Feststellung über die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Bad Münstereifel bei der Kommunalwahl 2009) Beschlussvorlage (Feststellung über die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Bad Münstereifel bei der Kommunalwahl 2009) Beschlussvorlage (Feststellung über die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Bad Münstereifel bei der Kommunalwahl 2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.01.2008 - Der Bürgermeister Az: 13-33-00 Nr. der Ratsdrucksache: 1214 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 04.03.2008 Rat 11.03.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung über die Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Bad Münstereifel bei der Kommunalwahl 2009 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1214 1. Sachverhalt: Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) kann der Rat der Stadt Bad Münstereifel bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Mit dem Gesetz zur Regelung der Kommunalwahlperiode 2004 bis 2009 wurde die Wahlperiode der anlässlich der allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2004 gewählten Vertretungen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landräte und Landrätinnen bis zum 20. Oktober 2009 verlängert. Demnach hat ein von der bisher getroffenen Feststellung abweichender Beschluss bis zum 20. Juli 2008 zu erfolgen. Im Rahmen der Gemeinderechtsnovelle 2007 wurde auch das Kommunalwahlrecht geändert. Um dem Wahlgrundsatz der gleichen Wahl stärkere Bedeutung beizumessen, wurden die bisher zulässigen zahlenmäßigen Abweichungen der Größe der Wahlbezirke auf max. +/- 25 % reduziert. Aufgrund dessen hat die Verwaltung bereits frühzeitig Vorschläge für die Neueinteilung der Wahlbezirke erarbeitet und hierbei gleichzeitig geprüft, inwiefern eine weitere Reduzierung der Wahlbezirke im Rahmen der o. a. Vorschriften möglich ist. Unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Wahrung des räumlichen Zusammenhangs (§ 4 Abs. 1 KWahlG) ist jedoch im gesamten Stadtgebiet kein Bereich vorhanden, der die Einsparung eines Wahlbezirkes ermöglicht, ohne dass bei den verbleibenden Wahlbezirken die zulässige Größe überschritten würde. Daher legt die Verwaltung bei ihrer vorbereitenden Arbeit weiter die in der Hauptsatzung getroffene Festsetzung zugrunde. 2. Rechtliche Würdigung Die Anzahl der Wahlbezirke der Stadt Bad Münstereifel ergibt sich aus § 3 Abs.2 Satz 2 KWahlG in Verbindung mit § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel. Mit Beschluss vom 24.03.1998 zur 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung hat der Rat die Reduzierung der Vertreter von 38 um 4, davon 2 in Wahlbezirken, auf 34 festgesetzt. Hiernach teilt der Wahlausschuss das Stadtgebiet in 17 Wahlbezirke ein. Auszug aus § 3 KWahlG: „...(2) Die Zahl der zu wählenden Vertreter beträgt a) für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 15 000, aber nicht über 30 000 = 38 Vertreter, davon 19 in Wahlbezirken; Die Gemeinden und Kreise können bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern; die Zahl von 20 Vertretern darf nicht unterschritten werden. Die nach Satz 2 durch Satzung verringerte Zahl der zu wählenden Vertreter bleibt bestehen, bis sie spätestens 15 Monate vor Ablauf einer späteren Wahlperiode nach Satz 2 durch Satzung verändert wird. ...“ Da die Hauptsatzungsregelung die Zahl der zu wählenden Vertreter unbefristet auf unbestimmte Dauer reduziert, kann - so lange diese Regelung auch bei der bevorstehenden Änderung bzw. dem Erlass einer neuen Hauptsatzung aufgrund der Gemeinderechtsnovelle ihre Geltung behält auf einen erneuten Beschluss vor jeder Wahlperiode verzichtet werden (Erl. des IM NRW v.13. Mai 2003 – 11/20-12.04.10). Gleichzeitig hat die Verwaltung den Rat rechtzeitig vor Ablauf der fünfzehnmonatigen Frist hierüber zu informieren. Dieser Verpflichtung kommt die Verwaltung hiermit nach. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine! 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine! Seite 3 von Ratsdrucksache 1214 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Aufgrund der o. a. gesetzlichen Vorgaben ist eine weitere Reduzierung der Zahl der zu wählenden Vertreter nicht realisierbar. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die gesetzlichen Novellierungen werden die Wahlbezirke trotz der Veränderungen der Einwohnerzahlen in ihrer Größe homogener. 7. Beschlussvorschlag: Die Anzahl der Wahlbezirke für die Wahl der Vertreter der Stadt Bad Münstereifel soll gem. § 3 Abs.2 Satz 2 KWahlG in Verbindung mit § 9 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel weiterhin 17 betragen. Ein erneuter Satzungsbeschluss ist daher nicht erforderlich.