Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 41-13-100 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1447
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Sitzungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
13.11.2008
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Nachmittag-Unterricht an weiterführenden Schulen;
hier: Pädagogische Mittagsbetreuung und Verpflegungssituation
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Wie bereits in der Fachausschusssitzung am 29.05.2008 unter Ratsdrucksache-Nr. 1.296
ausführlich dargestellt und beraten, wirkt sich die Verkürzung der Schulzeit bis zur allgemeinen
Hochschulreife auf alle weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I) dahingehend aus, dass
zusätzlicher Pflichtunterricht an Nachmittagen – nicht zu verwechseln mit Arbeitsgemeinschaften
oder freiwilligen Betreuungsmaßnahmen – angeboten wird.
Für den Schulträger ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen, vornehmlich für die
schulische Infra-Struktur und die Schülerbeförderung. Das Land NRW unterstützt die Schulträger
in diesen Bemühungen durch entsprechende Förderprogramme. So werden Investitionen zur
Schaffung oder Herrichtung von Räumlichkeiten aus dem sogenannten „1000-Schulen-Programm“
bezuschusst und auch die pädagogische Betreuung der SchülerInnen aus dem Förderprogramm
„Geld oder Stelle“ finanziell unterstützt. Die Mehrkosten im Bereich der Schülerbeförderung sind
vom Schulträger aufzubringen.
Seite 2 von Ratsdrucksache 1447
Die Schulleiter der weiterführenden Schulen einschl. des St. Angela Gymnasiums hatten
beschlossen, ab dem Schuljahr 2007/2008 zusätzlichen Nachmittags-Unterricht am Dienstag
einzuführen. Im Schuljahr 2008/2009 erweiterte sich der Kreis der betroffenen SchülerInnen und
der Nachmittags-Unterricht erstreckt sich – außer am St. Angela Gymnasium - zusätzlich auf den
Donnerstag.
Im Falle des St. Michael Gymasiums wurde die frühere Gymnastikhalle in einen Aufenthaltsraum
umfunktioniert. Hier werden von einer örtlichen Bäckerei gegen Entgelt Imbiss und Getränke
gereicht. Langfristig soll der avisierte Erweiterungsbau das Problem einer fehlenden Mensa lösen.
Für das Schulzentrum sind unterhalb der Konviktkapelle provisorisch Räumlichkeiten hergerichtet,
die zur Zeit ebenfalls der Imbiss- und Getränkeausgabe dienen. Diese Räumlichkeiten werden im
1. Halbjahr 2009 entsprechend der schulischen Anforderungen umgebaut. Ein auf das „1000Schulen-Programm“ abzielender Förderantrag liegt der Bezirksregierung bewilligungsreif vor.
Nach Absprache mit den schulischen Gremien wurde am 30.10.2008 ein Förderantrag im Bezug
auf das Landesprogramm „Geld oder Stelle“ eingereicht. Aus verschiedenen Gründen haben die
Schulen sich einvernehmlich für den monetären Zuschuss entschieden. Dieser berechnet sich
nach der Schülerzahl in der Sekundarstufe I und beträgt für Gymnasium und Realschule jeweils
25.000,00 € und für die Hauptschule 15.000,00 €. Mangels eigener Rechtsform können die
Schulen keine Beschäftigungsverhältnisses begründen, so dass die Bemühungen von Schule und
Verwaltung auf eine Trägerlösung nach dem Vorbild der offenen Ganztagsschulen abzielen.
Durch den verpflichtenden Nachmittags-Unterricht ergibt sich für eine Flächenkommune
zusätzlicher Beförderungsbedarf. Die Verwaltung hat sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
darum bemüht, Busumläufe zusammen zu fassen und so die zusätzlich aufzuwendenden Kosten
so gering wie möglich zu halten. Als positiv erweist sich hier die Umstellung des bisher parallel
verlaufenden Schülerspezialverkehrs auf öffentliche Linien aus, sofern die Heimatorte dem
öffentlichen Liniennetz angeschlossen sind. In den wenigen Einzelfällen, in denen dies nicht
zutrifft, sind auf der Grundlage der Schülerfahrtkosten-Verordnung (SchülerFKVO) zwischen
Schulträger und Erziehungsberechtigten einzelfallbezogene Lösungen zu treffen.
2. Rechtliche Würdigung
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
S. o.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.