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Mitteilungsvorlage (Nachmittag-Unterricht an weiterführenden Schulen; hier: Pädagogische Mittagsbetreuung und Verpflegungssituation)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Mitteilungsvorlage (Nachmittag-Unterricht an weiterführenden Schulen;
hier: Pädagogische Mittagsbetreuung und Verpflegungssituation) Mitteilungsvorlage (Nachmittag-Unterricht an weiterführenden Schulen;
hier: Pädagogische Mittagsbetreuung und Verpflegungssituation)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 41-13-100 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1447 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 13.11.2008 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Nachmittag-Unterricht an weiterführenden Schulen; hier: Pädagogische Mittagsbetreuung und Verpflegungssituation __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Wie bereits in der Fachausschusssitzung am 29.05.2008 unter Ratsdrucksache-Nr. 1.296 ausführlich dargestellt und beraten, wirkt sich die Verkürzung der Schulzeit bis zur allgemeinen Hochschulreife auf alle weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I) dahingehend aus, dass zusätzlicher Pflichtunterricht an Nachmittagen – nicht zu verwechseln mit Arbeitsgemeinschaften oder freiwilligen Betreuungsmaßnahmen – angeboten wird. Für den Schulträger ergeben sich daraus weitreichende Konsequenzen, vornehmlich für die schulische Infra-Struktur und die Schülerbeförderung. Das Land NRW unterstützt die Schulträger in diesen Bemühungen durch entsprechende Förderprogramme. So werden Investitionen zur Schaffung oder Herrichtung von Räumlichkeiten aus dem sogenannten „1000-Schulen-Programm“ bezuschusst und auch die pädagogische Betreuung der SchülerInnen aus dem Förderprogramm „Geld oder Stelle“ finanziell unterstützt. Die Mehrkosten im Bereich der Schülerbeförderung sind vom Schulträger aufzubringen. Seite 2 von Ratsdrucksache 1447 Die Schulleiter der weiterführenden Schulen einschl. des St. Angela Gymnasiums hatten beschlossen, ab dem Schuljahr 2007/2008 zusätzlichen Nachmittags-Unterricht am Dienstag einzuführen. Im Schuljahr 2008/2009 erweiterte sich der Kreis der betroffenen SchülerInnen und der Nachmittags-Unterricht erstreckt sich – außer am St. Angela Gymnasium - zusätzlich auf den Donnerstag. Im Falle des St. Michael Gymasiums wurde die frühere Gymnastikhalle in einen Aufenthaltsraum umfunktioniert. Hier werden von einer örtlichen Bäckerei gegen Entgelt Imbiss und Getränke gereicht. Langfristig soll der avisierte Erweiterungsbau das Problem einer fehlenden Mensa lösen. Für das Schulzentrum sind unterhalb der Konviktkapelle provisorisch Räumlichkeiten hergerichtet, die zur Zeit ebenfalls der Imbiss- und Getränkeausgabe dienen. Diese Räumlichkeiten werden im 1. Halbjahr 2009 entsprechend der schulischen Anforderungen umgebaut. Ein auf das „1000Schulen-Programm“ abzielender Förderantrag liegt der Bezirksregierung bewilligungsreif vor. Nach Absprache mit den schulischen Gremien wurde am 30.10.2008 ein Förderantrag im Bezug auf das Landesprogramm „Geld oder Stelle“ eingereicht. Aus verschiedenen Gründen haben die Schulen sich einvernehmlich für den monetären Zuschuss entschieden. Dieser berechnet sich nach der Schülerzahl in der Sekundarstufe I und beträgt für Gymnasium und Realschule jeweils 25.000,00 € und für die Hauptschule 15.000,00 €. Mangels eigener Rechtsform können die Schulen keine Beschäftigungsverhältnisses begründen, so dass die Bemühungen von Schule und Verwaltung auf eine Trägerlösung nach dem Vorbild der offenen Ganztagsschulen abzielen. Durch den verpflichtenden Nachmittags-Unterricht ergibt sich für eine Flächenkommune zusätzlicher Beförderungsbedarf. Die Verwaltung hat sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit darum bemüht, Busumläufe zusammen zu fassen und so die zusätzlich aufzuwendenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Als positiv erweist sich hier die Umstellung des bisher parallel verlaufenden Schülerspezialverkehrs auf öffentliche Linien aus, sofern die Heimatorte dem öffentlichen Liniennetz angeschlossen sind. In den wenigen Einzelfällen, in denen dies nicht zutrifft, sind auf der Grundlage der Schülerfahrtkosten-Verordnung (SchülerFKVO) zwischen Schulträger und Erziehungsberechtigten einzelfallbezogene Lösungen zu treffen. 2. Rechtliche Würdigung Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen S. o. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.