Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Schülerbeförderung; hier: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 25.08.2008)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Mitteilungsvorlage (Schülerbeförderung;
hier: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 25.08.2008) Mitteilungsvorlage (Schülerbeförderung;
hier: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 25.08.2008)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 41-32-10 Nr. der Ratsdrucksache: 1446 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 13.11.2008 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Schülerbeförderung; hier: Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 25.08.2008 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr U. Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Die CDU-Stadtratsfraktion hat mit Antrag vom 25.08.2008 (Anlage 1) um Auskunft über die Situation der Schülerbeförderung gebeten. Der Kreis Euskirchen wurde daher von der Stadt mit der Bitte zur Abgabe einer Stellungnahme angeschrieben. Vor diesem Hintergrund hat die RVK Köln GmbH in Verbindung mit dem Kreis Euskirchen am 04.11.2008 zu den von der CDU-Stadtratsfraktion aufgeworfenen Fragen entsprechend Stellung genommen (Anlage 2). Durch Überprüfungen und auf der Grundlage der vorliegenden Daten hat die RVK festgestellt, dass auf keiner der betroffenen öffentlichen Linien Kapazitätsprobleme zu verzeichnen waren. Der bisher eingesetzte Schülerspezialverkehr, der überwiegend der Beförderung der Hauptschüler diente, wurde mit Ablauf des Schuljahres 2007/2008 eingestellt. Stattdessen erfolgte eine Integration dieser bisherigen Beförderungsform in den öffentlichen Linienverkehr. Seite 2 von Ratsdrucksache 1446 Dieser Integration ging eine umfangreiche Untersuchung und Planung der RVK Köln in Zusammenarbeit mit dem Kreis Euskirchen und auch in Verbindung mit der Stadt Bad Münstereifel voraus. Nach den anfänglichen Schwierigkeiten, die Neuerungen häufig mit sich bringen, sind zum heutigen Zeitpunkt keine Anfragen aus der Elternschaft mehr zu verzeichnen, die anfangs täglich bei der Verwaltung oder der RVK eingegangen sind. Um sich von der Situation selbst ein Bild zu machen, sind Mitarbeiter der Schulverwaltung zu Beginn des neuen Schuljahres in den Linienbussen mitgefahren. Außerdem wurde die Bussituation am Parkplatz eifelbad vor wenigen Tagen morgens erneut in Augenschein genommen, um die Auslastung der Busse zu prüfen. Sowohl bei der Mitfahrt, als auch bei der Inaugenscheinnahme vor Ort war eindeutig festzustellen, dass keiner der öffentlichen Linienbusse aus den Bereichen Houverath und Mutscheid (Linie 910: Gelenkbus, Linie 822: einfacher Bus, Linie 828: Gelenkbus und zusätzlich normaler Bus) Kapazitätsgrenzen überschritten hätte. Vielmehr waren in allen Bussen noch hinreichend Stehplätze vorhanden. Die von der RVK abgegebene Stellungnahme kann von der Verwaltung somit in vollem Umfang bestätigt werden. 2. Rechtliche Würdigung Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Entscheidung, den Schülerspezialverkehr in öffentlichen Linienverkehr umzuwandeln, richtig war, weil damit der bisherige Parallelverkehr des Schülerspezialverkehrs und des öffentlichen Linienverkehrs aufgehoben und dadurch dem wirtschaftlichen Aspekt – nämlich dem Ziel einer effizienteren Auslastung des Linienverkehrs Rechnung getragen wurde. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch Einsparung der Kosten für den Schülerspezialverkehr und durch die Ausgaben zu kaufender Chipkarten für betroffene Schülerinnen und Schüler infolge der Umstellung auf öffentlichen Linienverkehr sowie eine zukünftige Anpassung der ÖPNV-Umlage an den Kreis Euskirchen wird ein finanzieller Ausgleich erreicht. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel