Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 43-21-30 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1445
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
13.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verwendung der Sportpauschale
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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(X)
Kosten €: rd. 50.000,00 € jährlich
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(X
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Sportpauschale
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1445
1. Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die Ausführungen in der Ratsdrucksache 1.220, die Gegenstand der
Beratungen im Fachausschuss am 27.02.2008 war, hat die Verwaltung die im Stadtgebiet
ansässigen und städtische Sporteinrichtungen nutzenden Sportvereine einer Befragung
unterzogen.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem als Anlage 1 beigefügten Muster des Anschreibens,
und des Fragebogens. Die meisten Vereine haben den Abgabetermin eingehalten und auch die
Vereinsversammlung am 15.10.2008 besucht. Einige Fragebögen erreichten die Verwaltung erst
auf nochmalige mündliche Erinnerung.
Unter Berücksichtigung des städtischen Bestrebens, für den Komplex Schützen- und Turnhalle
Mahlberg eine einvernehmliche Lösung zu finden, wurde hier neben dem Turnverein auch die
Schützenbruderschaft angeschrieben. Der Turnverein hat den Fragebogen für seinen Teil
ausgefüllt, im Namen der Schützenbruderschaft hat sich eine „Arbeitsgemeinschaft Mahlberg“
gemeldet (s. Anlage 2).
Auf den als Anlage 3 beigefügten Antrag der UWV-Fraktion wird in diesem Zusammenhang
ebenfalls Bezug genommen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung im Vorgriff auf die
zu erneuernde Einzäunung im besonders gefährdeten Bereich der Gewässerbegrenzung
unverzüglich bereits eine Absturzsicherung hat montieren lassen.
2. Rechtliche Würdigung
Herstellung, Betrieb und Unterhaltung von Sportstätten sind keine Pflichtaufgaben der Gemeinde
im Sinne der §§ 3 und 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Die Verpflichtung des
Schulträgers, Sportanlagen für den Schulsport bereitzustellen, bleibt hiervon unberührt. Sofern die
Stadt einen nicht genehmigungsfähigen Haushalt beschließt, müssen – unter der Herrschaft des
Nothaushaltsrechts – die Mittel der Sportpauschale aber auch für schulisch erforderliche
Maßnahmen disponiert werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wegen der Freiwilligkeit dieser kommunalen Aufgabe sind die verfügbaren Mittel auf die Höhe der
jährlich zugeteilten Sportpauschale beschränkt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung hat die Rückläufe der Fragebogen in ein Tabellenwerk eingearbeitet, das als
Anlage 4 beigefügt ist und Grundlage im politischen Entscheidungsprozess sein sollte. Die
Auswertung der Fragebögen hat gezeigt, dass eine Reihe von Vorhaben zusätzlichen
Klärungsbedarf aufwerfen und es erforderlich ist, in einigen Fällen Position und Rolle der Stadt
Bad Münstereifel zu konkretisieren. Dies gilt insbesondere im Bezug auf geltende vertragliche
Regelungen, z. B. im Falle der Mehrzweckhallen. Es ist auch über den Vorschlag eines
Vereinsvertreters über die Festlegung einer Bagatellgrenze zu befinden. Hier erscheint es sinnvoll,
Details im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe vorzubesprechen.
Aus der Sicht der Verwaltung kritallisieren sich gleichwohl einige Maßnahmen heraus, deren
Dringlichkeit sich aus übergeordneten Gesichtspunkten ergibt und die 2009 auszuführen sind.
Hierzu gehören:
-
die Erneuerung des Treppenaufgangs am Sportplatz Iversheim,
Seite 3 von Ratsdrucksache 1445
-
die Erneuerung der Heizungsanlage einschl. der Sanitäreinrichtungen am Sportlerheim
Iversheim sowie
die Erneuerung der Einzäunung des Sportplatzes Schönau im Bereich des Bachverlaufs
der Krummesbach
-
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Sportvereine und deren
Vereinsaktivitäten sind derzeit nicht abzuschätzen. Tendenziell ist aber davon auszugehen, dass
sich der bereits eingeleitete Prozess der Kräftebündelung, z. B. in Spielgemeinschaften o. ä.,
fortsetzen wird.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Es wird beschlossen, in der Frage der Festlegung von Prioritäten hinsichtlich der
Verwendung der Sportpauschale eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzurichten.
2.
Für das Haushaltsjahr 2009 ist die Sportpauschale vorbehaltlich eines
genehmigungsfähigen Haushalts für folgende Maßnahmen vorzusehen:
Erneuerung des Treppenaufgangs am Sportplatz Iversheim,
Erneuerung der Heizungsanlage einschl. der Sanitäreinrichtungen am Sportlerheim
Iversheim sowie
Erneuerung der Einzäunung des Sportplatzes Schönau im Bereich des Bachverlaufs der
Krummesbach.
-