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Beschlussvorlage (Verwendung der Sportpauschale)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Verwendung der Sportpauschale) Beschlussvorlage (Verwendung der Sportpauschale) Beschlussvorlage (Verwendung der Sportpauschale)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 43-21-30 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1445 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 13.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verwendung der Sportpauschale __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: rd. 50.000,00 € jährlich ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt (X ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Sportpauschale Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1445 1. Sachverhalt: Bezugnehmend auf die Ausführungen in der Ratsdrucksache 1.220, die Gegenstand der Beratungen im Fachausschuss am 27.02.2008 war, hat die Verwaltung die im Stadtgebiet ansässigen und städtische Sporteinrichtungen nutzenden Sportvereine einer Befragung unterzogen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem als Anlage 1 beigefügten Muster des Anschreibens, und des Fragebogens. Die meisten Vereine haben den Abgabetermin eingehalten und auch die Vereinsversammlung am 15.10.2008 besucht. Einige Fragebögen erreichten die Verwaltung erst auf nochmalige mündliche Erinnerung. Unter Berücksichtigung des städtischen Bestrebens, für den Komplex Schützen- und Turnhalle Mahlberg eine einvernehmliche Lösung zu finden, wurde hier neben dem Turnverein auch die Schützenbruderschaft angeschrieben. Der Turnverein hat den Fragebogen für seinen Teil ausgefüllt, im Namen der Schützenbruderschaft hat sich eine „Arbeitsgemeinschaft Mahlberg“ gemeldet (s. Anlage 2). Auf den als Anlage 3 beigefügten Antrag der UWV-Fraktion wird in diesem Zusammenhang ebenfalls Bezug genommen. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltung im Vorgriff auf die zu erneuernde Einzäunung im besonders gefährdeten Bereich der Gewässerbegrenzung unverzüglich bereits eine Absturzsicherung hat montieren lassen. 2. Rechtliche Würdigung Herstellung, Betrieb und Unterhaltung von Sportstätten sind keine Pflichtaufgaben der Gemeinde im Sinne der §§ 3 und 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Die Verpflichtung des Schulträgers, Sportanlagen für den Schulsport bereitzustellen, bleibt hiervon unberührt. Sofern die Stadt einen nicht genehmigungsfähigen Haushalt beschließt, müssen – unter der Herrschaft des Nothaushaltsrechts – die Mittel der Sportpauschale aber auch für schulisch erforderliche Maßnahmen disponiert werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Wegen der Freiwilligkeit dieser kommunalen Aufgabe sind die verfügbaren Mittel auf die Höhe der jährlich zugeteilten Sportpauschale beschränkt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die Verwaltung hat die Rückläufe der Fragebogen in ein Tabellenwerk eingearbeitet, das als Anlage 4 beigefügt ist und Grundlage im politischen Entscheidungsprozess sein sollte. Die Auswertung der Fragebögen hat gezeigt, dass eine Reihe von Vorhaben zusätzlichen Klärungsbedarf aufwerfen und es erforderlich ist, in einigen Fällen Position und Rolle der Stadt Bad Münstereifel zu konkretisieren. Dies gilt insbesondere im Bezug auf geltende vertragliche Regelungen, z. B. im Falle der Mehrzweckhallen. Es ist auch über den Vorschlag eines Vereinsvertreters über die Festlegung einer Bagatellgrenze zu befinden. Hier erscheint es sinnvoll, Details im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe vorzubesprechen. Aus der Sicht der Verwaltung kritallisieren sich gleichwohl einige Maßnahmen heraus, deren Dringlichkeit sich aus übergeordneten Gesichtspunkten ergibt und die 2009 auszuführen sind. Hierzu gehören: - die Erneuerung des Treppenaufgangs am Sportplatz Iversheim, Seite 3 von Ratsdrucksache 1445 - die Erneuerung der Heizungsanlage einschl. der Sanitäreinrichtungen am Sportlerheim Iversheim sowie die Erneuerung der Einzäunung des Sportplatzes Schönau im Bereich des Bachverlaufs der Krummesbach - 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Sportvereine und deren Vereinsaktivitäten sind derzeit nicht abzuschätzen. Tendenziell ist aber davon auszugehen, dass sich der bereits eingeleitete Prozess der Kräftebündelung, z. B. in Spielgemeinschaften o. ä., fortsetzen wird. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, in der Frage der Festlegung von Prioritäten hinsichtlich der Verwendung der Sportpauschale eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzurichten. 2. Für das Haushaltsjahr 2009 ist die Sportpauschale vorbehaltlich eines genehmigungsfähigen Haushalts für folgende Maßnahmen vorzusehen: Erneuerung des Treppenaufgangs am Sportplatz Iversheim, Erneuerung der Heizungsanlage einschl. der Sanitäreinrichtungen am Sportlerheim Iversheim sowie Erneuerung der Einzäunung des Sportplatzes Schönau im Bereich des Bachverlaufs der Krummesbach. -