Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
13.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 41-20-18 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1442
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
13.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erweiterung des St. Michael Gymnasiums;
hier: Vorstellung der Genehmigungsplanung
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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(X)
Kosten €: 3.100.000,00 €
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(X
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Haushaltsjahre 2009 u. 2010
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1442
1. Sachverhalt:
Die Schulentwicklungspläne 1999-2005 und 2006-2012 dokumentierten ein räumliches Defizit des
St. Michael Gymnasiums. Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung zum
Schulentwicklungsplan 2006-2012 (Ratsdrucksache 742 bis Z-2) hat der Rat der Stadt Bad
Münstereifel am 06.09.2007 nach eingehender Erörterung u. a. folgenden Beschluss gefasst:
„2.
In der Frage der baulichen Erweiterung des St. Michael Gymasiums orientiert sich der
Schulträger an dem Leitgedanken des Erhalts der Dreizügigkeit. Die Verwaltung wird
beauftragt, das weitere Verfahren unter dieser Maxime zu verfolgen.“
Neben diesem für das St. Michael Gymnasium so richtungsweisenden Beschluss wird die
Schullandschaft allgemein seit PISA zahlreichen Reformen und Neuerungen unterworfen.
Insbesondere zeigt sich, dass die Verkürzung der Schulzeit bis zur allgemeinen Hochschulreife
den Weg zum pflichtigen Nachmittagsunterricht und Ganztag in der Sekundarstufe I weist. Daraus
ergeben sich für die weiterführenden Schulen und die Schulträger völlig neue Herausforderungen
im Bezug auf Unterrichtsgestaltung, Betreuung und Verpflegung der SchülerInnen. Auf der Seite
des Schulträgers rückt hier die Frage einer bedarfsgerechten Infra-Struktur in den Vordergrund.
Diese ist im St. Michael Gymnasium jedenfalls nicht vorhanden. Die Umwidmung der
Gymnastikhalle kann insoweit nur als Übergangsllösung betrachtet werden.
Seit rund 2 Jahren ist die Heizungsanlage in der mehr als 50 Jahre alten Turnhalle defekt und wird
seitdem durch ein elektrisch betriebenes, mobiles Lüftungsaggregat kostspielig ersetzt. Fachleute
beurteilen den Gesamtzustand der Halle als „bauphysikalisch, bautechnisch und energetisch
abgängig“. Sie bedarf jedenfalls vordringlich einer grundlegenden Sanierung.
Es fehlen der Schule genügend ausreichend dimensionierte Klassenräume, ein Fachraum, der
dem naturwissenschaftlichen Schwerpunkt zu adäquaten Bildungsbedingungen verhelfen würde,
sowie ein Forum für schulische Veranstaltungen.
Unter Berücksichtigung dieser Eckpunkte und der Vorgabe des Rates (Dreizügigkeit) hatte die
Verwaltung ein Konzept erarbeitet, das der Bürgermeister in der Ratssitzung am 26.06.2008
präsentierte und das Grundlage der inzwischen fortentwickelten Genehmigungsplanung ist.
Die Planung wird von Herrn Dipl. Ing. Peter Sampels in der Sitzung vorgestellt. Sie ist bereits mit
der Schule abgestimmt. Siehe hierzu das als Anlage 1 beigefügte Schreiben des St. Michael
Gymnasiums vom 28.10.2008.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 79 Schulgesetz (SchulG) sind die “Schulträger verpflichtet, die für einen
ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel
bereitzustellen ...... .“
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahme führt zu Aufwendungen in Höhe von 3.100.000,00 € einschließlich des Aufwandes
für die Ersteinrichtung. Einnahmeseitig sind Zuschussmittel in Höhe von 100.000,00 € aus dem
1000-Schulen-Programm zu erwarten.
Angesichts dieser Größenordnung stellt das Vorhaben die Stadt Bad Münstereifel vor eine große
Belastungsprobe. Von allen Verantwortungsträgern ist strikte Ausgabedisziplin erforderlich. Nur
dann wird das Finanzierungskonzept der kritischen Prüfung durch die Kommunalaufsicht Stand
halten können.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1442
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Erhöhung der Nutzfläche mit Auswirkungen auf die Bewirtschaftung, insbesondere Energie und
Reinigung, bauliche Unterhaltung und AfA (Ausgaben für Abschreibungen).
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Verwaltung hat sich im Vorfeld eingehend mit Alternativen im Bezug auf Containerklassen,
Anmietung von Räumen im Umfeld der Schule, Nutzung freiwerdender Schulräume etc.
beschäftigt. Diese Überlegungen mussten jedoch immer wieder aus den unterschiedlichsten
Gründen verworfen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Mit dem Beschluss zur Dreizügigkeit hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel ein politisches Signal
gesetzt, das aber vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung vor Ort und dem –
gerade für die örtlichen Gymnasien relevanten – Pendlerverhalten perspektivisch zu hinterfragen
ist.
Die Verwaltung hat sich dieser Fragestellung angenommen und in Anlehnung an die
Schulentwicklungsplanung eine Schülerprognose (s. Anlage 2) ausgearbeitet, die in der
Primarstufe einen Ausblick bis zum Schuljahr 2014/2015, in der Sekundarstufe I bis 2018/2019
und in der Sekundarstufe II bis 2023/2024 wagt.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das St. Michael Gymnasium trotz des demographisch
bedingten Rückgangs der Schülerzahlen langfristig die Dreizügigkeit erhalten wird, insbesondere
wenn folgende Faktoren eintreten:
- Die Übergangsquoten von den städtischen Grundschulen zum St. Michael Gymnasium
verringern sich nicht. Gestützt auf eine Studie des Landesamtes für Datenverarbeitung und
Statistik wird dieser Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten. Das Anmeldeverhalten der
Eltern und das Aufnahmeverfahren der Gymnasien wird zu einer Steigerung dieser
Übergangsquoten und höheren Schülerzahlen in der Sekundarstufe II führen.
- Die Quote der Einpendler bewegt sich weiterhin in einer Größenordnung von 30 – 45 %. Dies
ist zwar angesichts der durchweg positiven öffentlichen Wahrnehmung der Schule in der
Region zu erwarten, aber eben auch von Faktoren abhängig, auf die Schule und Schulträger
nur bedingt Einfluss haben.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der vorgestellten Planung wird zugestimmt.
2.
Der Bedarf der Schule wird bestätigt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Realisierung des Vorhabens
zu treffen. Ziel ist die Fertigstellung und Inbetriebnahme zu Beginn des Schuljahres
2010/2011.