Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1429
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.11.2008
Haupt- und Finanzausschuss
18.11.2008
Rat
25.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umnutzung ehemalige Willi-EichlerBildungsstätte in Rodert
hier: Beschluss über die eingegangengen Stellungnahmen, abschließender Beschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
1. Sachverhalt:
Seite 2 von Ratsdrucksache 1429
Der Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Rodert-Radbert liegt im
Rahmen der Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats bis zum
24.10.2008 öffenlich aus, ebenfalls erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Stellungnahmen, zu denen Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind, sind bisher nicht eingegangen.
Sollten noch Stellungnahmen eingehen, zu denen Beschlüsse zu fassen sind, werden diese noch
vorglegt.
Im Weiteren ist der abschließende Beschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen
eingegangen, zu denen Abwägungsbeschlüsse zu fassen sind.
2. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird abschließend beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes für „Rodert-Radberg“ herbeizuführen.