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Beschlussvorlage (Bauanträge für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 4929 - Bad Münstereifel, Ashfordstraße 35)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bauanträge für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 4929 - Bad Münstereifel, Ashfordstraße 35) Beschlussvorlage (Bauanträge für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 4929 - Bad Münstereifel, Ashfordstraße 35)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Ga Nr. der Ratsdrucksache: 1432 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauanträge für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 4929 - Bad Münstereifel, Ashfordstraße 35 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1432 1. Sachverhalt: Es sind drei Bauanträge für das Grundstück Flurstück 4929, Flur 1 in der Gemarkung Münstereifell eingereicht worden. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und im Sinne des § 34 BauGB dem Innenbereich zuzuordnen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Zudem sind die Maßgaben der Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich II zu beachten. Die Erschließung im Sinne von § 4 BauONW ist sichergestellt. Gemäß § 34 BauGB sind Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nur dann zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Geplant ist die Errichtung von 3 grenzständigen Mehrfamilienwohnhäusern mit jeweils 4 Wohneinheiten und 4 integrierten PKW-Garagenstellplätzen. Die Gebäudefronten insgesamt erreichen eine Länge von ca. 42 m. Dies ist in einer offenen Bauweise, wie in der Umgebung vorhanden, zulässig. Bei der vorhandenen umliegenden Bebauung handelt es sich zumeist um freistehende Einfamiliensowie Mehrfamilienwohnhäuser, wobei einige Gebäude zwei Vollgeschosse aufweisen. Die beantragten Gebäude sind ebenfalls zweigeschossig, dass Staffelgeschoss ist kein Vollgeschoss. Nach Ansicht der Verwaltung handelt es sich hierbei um eine Hausgruppe, die in der näheren Umgebung nicht vorhanden ist. Somit fügen sich die Vorhaben nicht in das nähere Umfeld ein und sind daher aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar. Folglich kann das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nicht erteilt werden. Diese Beurteilung der Rechtslage kann durchaus kritisch betrachtet werden und deckt sich nicht unbedingt mit der Rechtsauffassung des Kreises Euskirchen. Eventuell sollte auf die Möglichkeiten der §§ 14, 15 BauGB, d.h. Veränderungssperre sowie Zurückstellung von Baugesuchen, zurück gegriffen werden. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich um baugenehmigungspflichtige Vorhaben im Sinne des BauONW und des BauGB. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die oben genannten Bauanträge wird nicht erteilt.