Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
21.10.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.09.2008
- Der Bürgermeister Az: 660/Tr
Nr. der Ratsdrucksache: 1420
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
14.10.2008
Rat
21.10.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Änderung zum bestehenden Strom-Konzessions-Vertrag der KEV aufgrund des novellierten
Energiewirtschaftsgesetzes
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Berichterstatter: Kämmerer Orth
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1420
1. Sachverhalt:
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 13.07.2005 ist gleichzeitig eine
Änderung der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) erfolgt. Unter anderem wurde der
sogenannte Kommunalrabatt neu gestaltet. Zur Anpassung an die neuen gesetzlichen Vorschriften
soll die bisherige Regelung zum Kommunalrabatt des bestehenden Konzessionsvertrages wie
folgt lauten:
„Neben der Zahlung von Konzessionsabgaben gewährt die KEV Schleiden GmbH mit Wirkung ab
dem 01.01.2008 einen Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch
der Stadt in Höhe von 10 vom Hundert des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.“
Mit RD 879 vom 28.02.2007 wurde bereits über die Änderung des Strom-Konzessionsvertrages
mit der RWE Rhein-Ruhr AG beraten und beschlossen. Nun zieht die KEV Schleiden GmbH nach.
2. Rechtliche Würdigung
Der Rabattanspruch entsteht unabhängig davon, welcher Lieferant die Versorgung der
stadteigenen Lieferstellen durchführt und berechnet sich auf der Grundlage der
Netznutzungsentgelte. Rabattfähig sind alle Lieferstellen, die dem Eigenverbrauch der Stadt
zuzuordnen sind. Die zugehörigen Lieferstellenlisten wurden bereits auf Vollständigkeit geprüft und
entsprechend ergänzt.
Der alte Gemeinderabatt erlaubte einen Preisnachlass für den nach Tarifpreisen abgerechneten
Eigenverbrauch der Kommunen bis zu 10 % vom Rechnungsbetrag für Belieferung und
Netzzugang. Auf Grund der Änderungen in § 3 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) ist
dieser alte Rabattanspruch zum 31.12.2007 endgültig entfallen. Nunmehr, nach Trennung von
Belieferung und Netzbetrieb, erlaubt die KAV dem Netzbetreiber zwar weiterhin einen
Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch der Kommune bis max.
10 %, allerdings lediglich vom Rechnungsbetrag für den Netzzugang (vgl. Diagramm Anlage 1).
Nach der Öffnung des Strommarktes und der so ermöglichten Trennung von Netzbetreiber und
Stromlieferant darf die KEV Schleiden GmbH künftig lediglich noch den Netzanteil rabattieren, um
sich einen Wettbewerbsvorteil bei der Kommune zu verschaffen. Während der Prozentsatz
unverändert 10 % beträgt, hat sich der Grundbetrag jedoch in etwa halbiert, so dass, trotz
Gewährung des höchstmöglichen Nachlasses, die Gutschrift künftig nur rund halb so hoch
ausfallen wird.
3. Finanzielle Auswirkungen
In der Summe betrug die Rabattierung in den Vorjahren bei 11 Lieferstellen mit einem
Jahresenergieverbrauch von ca. 80.000 kWh rund 2.000,00 €. Zukünftig beträgt der
Kommunalrabatt lediglich noch rund 900,00 €. Ohne die vorgeschlagene Vertragsanpassung
würde auch diese Vergünstigung entfallen.
Zur Umsetzung des Preisnachlasses auf Netzzugangsentgelte für alle in Niederspannung
angeschlossenen Eigenbedarfslieferstellen der Stadt ist die entsprechende Änderung zum
Konzessionsvertrag zu vereinbaren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Seite 3 von Ratsdrucksache 1420
7. Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Annahme des gesetzlich höchstmöglichen Preisnachlasses auf
Netzzugangsentgelte für alle in Niederspannung angeschlossenen Eigenbedarfslieferstellen und
ermächtigt die Verwaltung zum Absschluss einer entsprechenden Änderung zum bestehenden
Strom-Konzessionsvertrag mit der KEV Schleiden GmbH.