Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
11.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 82
Nr. der Ratsdrucksache: 1415
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel
11.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Baumfällungen auf den Friedhöfen Mutscheid und Effelsberg alt
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Berichterstatter: Herr Kloster
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Forst
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1415
1. Sachverhalt:
Die Baumkontrolle des Friedhofes Mutscheid hat zum Ergebnis, dass mehrere Bäume
offentsichtlich krank sind und gefällt werden müssen.
Weiterhin gibt es an mehreren Stellen Kollisionen zwischen Bäumen und vorhandenen
Grabanlagen. Es ist an diesen Stellen offensichtlich, dass durch Wurzeln in absehbarer Zeit
Schäden an den Grabeinfassungen entstehen werden, was dann Regressansprüche auslösen
wird.
Auf dem Urnengrabfeld stehen 2 starke Birken, die zur Vorbereitung weiterer Belegungen gefällt
werden müssen.
Entlang eines Hauptweges stehen u.a. 6 starke Fichten, deren Wurzelwerk bereits den
angrenzenden Weg einschließlich der Kantensteine stark beschädigt haben. In diesem
Wegebereich bilden diese Wurzeln nicht hinnehmbare Gefahrenpunkte. Diese Fichten sind zu
fällen, damit nach anschließender Entfernung der Wurzeln der Weg in einen verkehrssicheren
Zustand versetzt werden kann.
Insgesamt stehen auf dem Friedhof Mutscheid 179 Bäume. Zur Fällung ausgezeichnet sind derzeit
24 Bäume. Durch die dringend gebotene Wegnahme dieser Bäume verliert dieser Friedhof
keineswegs den Charakter eines „Waldfriedhofes“.
In der Zukunft wird die Freifläche vor der Leichhalle zur geordneten Nutzung zu beplanen sein. In
diesem Zusammenhang ergibt sich dann die Möglichkeit der Neupflanzung weiterer Bäume.
Auf dem alten Friedhof Effelsberg stehen neben einigen Laubbäumen 15 starke Kiefern. Es
besteht der Wunsch der Bürgerschaft, diese Kiefern zu fällen und eine Ersatzbepflanzung
vorzunehmen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung
Nichtbeachtung kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen.
von
Gefahrenquellen.
Bei
Die Verkehrsicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von (Straßen)bäumen
ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines
Baumes selbst. Gibt es Personenschäden, wird durch die Staatsanwaltschaft in der Regel geprüft,
ob ein Verschulden des Eigentümers oder des Verkehrssicherungspflichtigen vorliegt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Es handelt sich um Unterhaltungskosten, die als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung
abgewickelt werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Fällung wird durch ein Fachunternehmen auszführen sein.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die anlässlich der Ortsbesichtigungen auf den Friedhöfen Mutscheid und
Effelsberg alt näher bestimmten Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zu fällen.
Auf dem Friedhof Effelsberg ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.