Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Baumfällungen auf den Friedhöfen Mutscheid und Effelsberg alt)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
11.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Baumfällungen auf den Friedhöfen Mutscheid und Effelsberg alt) Beschlussvorlage (Baumfällungen auf den Friedhöfen Mutscheid und Effelsberg alt)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 82 Nr. der Ratsdrucksache: 1415 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Forstbetrieb" der Stadt Bad Münstereifel 11.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Baumfällungen auf den Friedhöfen Mutscheid und Effelsberg alt __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Kloster __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Forst @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1415 1. Sachverhalt: Die Baumkontrolle des Friedhofes Mutscheid hat zum Ergebnis, dass mehrere Bäume offentsichtlich krank sind und gefällt werden müssen. Weiterhin gibt es an mehreren Stellen Kollisionen zwischen Bäumen und vorhandenen Grabanlagen. Es ist an diesen Stellen offensichtlich, dass durch Wurzeln in absehbarer Zeit Schäden an den Grabeinfassungen entstehen werden, was dann Regressansprüche auslösen wird. Auf dem Urnengrabfeld stehen 2 starke Birken, die zur Vorbereitung weiterer Belegungen gefällt werden müssen. Entlang eines Hauptweges stehen u.a. 6 starke Fichten, deren Wurzelwerk bereits den angrenzenden Weg einschließlich der Kantensteine stark beschädigt haben. In diesem Wegebereich bilden diese Wurzeln nicht hinnehmbare Gefahrenpunkte. Diese Fichten sind zu fällen, damit nach anschließender Entfernung der Wurzeln der Weg in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden kann. Insgesamt stehen auf dem Friedhof Mutscheid 179 Bäume. Zur Fällung ausgezeichnet sind derzeit 24 Bäume. Durch die dringend gebotene Wegnahme dieser Bäume verliert dieser Friedhof keineswegs den Charakter eines „Waldfriedhofes“. In der Zukunft wird die Freifläche vor der Leichhalle zur geordneten Nutzung zu beplanen sein. In diesem Zusammenhang ergibt sich dann die Möglichkeit der Neupflanzung weiterer Bäume. Auf dem alten Friedhof Effelsberg stehen neben einigen Laubbäumen 15 starke Kiefern. Es besteht der Wunsch der Bürgerschaft, diese Kiefern zu fällen und eine Ersatzbepflanzung vorzunehmen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht zur Sicherung Nichtbeachtung kann es zu Schadenersatzansprüchen kommen. von Gefahrenquellen. Bei Die Verkehrsicherungspflicht umfasst den Schutz vor Gefahren, die von (Straßen)bäumen ausgehen, sei es durch Herabfallen von Teilen eines Baumes, sei es durch Umstürzen eines Baumes selbst. Gibt es Personenschäden, wird durch die Staatsanwaltschaft in der Regel geprüft, ob ein Verschulden des Eigentümers oder des Verkehrssicherungspflichtigen vorliegt. 3. Finanzielle Auswirkungen Es handelt sich um Unterhaltungskosten, die als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung abgewickelt werden. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Fällung wird durch ein Fachunternehmen auszführen sein. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die anlässlich der Ortsbesichtigungen auf den Friedhöfen Mutscheid und Effelsberg alt näher bestimmten Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zu fällen. Auf dem Friedhof Effelsberg ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.