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Beschlusstext (Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
82 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
15.01.14, 18:38
Aktualisiert
15.01.14, 18:38
Beschlusstext (Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim) Beschlusstext (Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim)

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Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 15.01.2014 Beschluss aus der Niederschrift der 17. Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Pulheim am 14.11.2013 Vorlage Nr.: TOP 3 411/2013 Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim Empfehlung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die nachfolgenden Änderungen der Richtlinien zur finanziellen Förderung von Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen in Pulheim. 1.) Grundsätze Die geförderten Gruppen müssen ihren Veranstaltungsort in Pulheim und die geförderten Kinder ihren Wohnsitz in der Stadt Pulheim haben. 2.) Spielgruppen In wirtschaftlichen Härtefällen, wenn die/der Erziehungsberechtigte/n z.B. Bezieher von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII ist/sind oder sich in einer wirtschaftlichen Notsituation befindet, kann ein Zuschuss zu den Elternbeiträgen bis zu 50% gewährt werden. Der städtische Zuschuss wird nach Beantragung durch den Träger der Spielgruppe an diesen ausgezahlt. Die Weiterleitung des Zuschusses – auch in Form der Beitragsermäßigung – ist durch rechtsverbindliche Unterschrift des Trägers zu bestätigen. Die Beantragung der Elternbeitragsbezuschussung bei einer Platzneubelegung kann auf gesonderten Antrag durch die Spielgruppenleitung auch während eines Förderjahrzeitraums gewährt und ausgezahlt werden, insofern zu Beginn des Förderjahres ein entsprechender gültiger Gesamtantrag durch die Spielgruppenleitung gestellt wurde. 3.) Eltern-Kind-Gruppen Die Gruppe muss aus mindestens acht Kindern in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bestehen. Die Gruppen müssen anteilig zu mindestens 50% aus teilnehmenden Kindern, welche ihren Wohnsitz in Pulheim haben, bestehen. Beratungsergebnis: Empfehlung: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Empfehlung: Beratungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Empfehlung: Beratungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 14.11.2013 Seite 2