Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
04.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.10.2008
- Der Bürgermeister Az: 610 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1356 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
04.11.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklungsbereich Sittardweg/Goldenes Tal
hier: Bauleitplanerische Schritte
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zu den Vorverfahren
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1356 Z-1
1. Sachverhalt:
Im Bereich des Sittardweges/Goldenes Tal gilt es, die aufgezeigten Entwicklungsmöglichkeiten
des Strukturgutachtens zügig anzugehen.
Daher soll die Bauleitplanung für das im beigefügten Übersichtsplan abgegrenzte Areal eingeleitet
werden.
Hier ist insbesondere die Ansiedlung eines Vollsortimenters und die Verlegung des Busparkplatzes
auf die westliche Seite der Erft vorgesehen.
Nach dem Ergebnis der Untersuchungen des Büros BSV Aachen sind diese angedachten
verkehrlichen Entwicklungen wünschenswert und umsetzbar. Durch die neue Konzeption des
ZOB-Eifelbad und die hierdurch ermöglichte neue Anbindung zu den Schulwegen wird eine
erhöhte Sicherheit für den Schulbusverkehr und insbesondere für die Schüler und Schülerinnen
selbst erreicht.
Für das bauleitplanersiche Verfahren ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen, sowie die Verfahren
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Hierbei sind, neben den
Trägerbeteiligungen auch die Beteiligung der Bürger, die bei diesem so kontrovers diskutierten
Vorhaben sehr ausführlich erfolgen sollte, anzugehen.
2. Rechtliche Würdigung
Bauleitplanverfahren werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Ausgaben sollen durch mögliche Verkaufserlöse refinanziert werden. Derzeit werden
Vorabstimmungen in wasserrechtlichen, verkehrsrechtlichen und landesplanerischen Belangen
durchgeführt. Erst wenn hierzu Ergebnisse vorliegen, kann festgelegt werden, welches Verfahren
zur Durchführung kommt (FNP-Änderung, Verfahren nach § 13 a, Umweltbericht). Die genauen
Kosten können dann aufgezeigt werden. Ein entsprechender Beschluss zur Auftragsvergabe wird
auf der Grundlage dieser Ergebnisse vorbereitet, ebenso für die erforderliche Aufhebung der
Haushaltssperre.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 77 „Bereich Sittardweg/Goldenes Tal“
aufzustellen. Das Bebauungsplangebiet wird begrenzt durch den Sittardweg, die B 51, der Straße
„Im Goldenen Tal“und der im Süden angrenzenden Flurstücke. Der beigefügte Übersichtsplan ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.