Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
04.03.2009
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr) Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr) Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.02.2009 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1231 Z-4 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 04.03.2009 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Einführung der getrennten Regenwassergebühr __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Lippertz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Lip Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke @GRK2@ ( @GRK3@ ( @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1231 Z-4 1. Sachverhalt: Die Stadt Bad Münstereifel beauftragte zusammen mit den Gemeinden Blankenheim, Hellenthal, Nettersheim und Weilerswist im September 2008 die Firma Hansa Luftbild mit der Auswertung der Luftbilder des Stadtgebietes, um die abflusswirksamen überbauten bzw. bebauten und/oder befestigten Flächen zu ermitteln . Das luftbildgestützte Fachkataster liefert dann die Datengrundlage zur Einführung der Regenwassergebühr. Die Firma Hansa Luftbild hat die für Dezember 2008 zugesicherten Orthofotos der Verbundbefliegung erst im Januar 2009 geliefert. Daraus ergibt sich ein Verzug der weiteren Vorgehensweise, der im Folgenden beschrieben wird. Die Erhebung der versiegelten Flächen durch die Firma Hansa Luftbild bedingt eine Abgrenzung der zu kartierenden bebauten und befestigten Grundstücke durch die Stadt Bad Münstereifel. Eine grundstücksscharfe Abgrenzung, die zur Kartierung der abflusswirksamen Flächen dient, ist mit Hilfe der neuen Luftbilder möglich. Die Stadt Bad Münstereifel definiert anhand der Luftbilder und weiteren Geodaten die Flächen, die von der Firma Hansa Luftbild zu weiteren Bearbeitung herangezogen werden. Die zur Auswertung der Luftbilder erforderliche Flächenabgrenzung liegt der Firma Hansa Luftbild vor. Gleichzeitig wird eine Datenbank mit Adressen der Grundstückseigentümer erstellt, damit die zuvor abgegrenzten Grundstücke einem Adressaten zugeordnet werden können. Die notwendigen Daten für diese Datenbank können erst mit der Implementierung von DatevKommunal erfolgen. Die Prüfung und Korrektur der ALB- Daten durch die Kommune wird dann noch mindestens 4-6 Wochen in Anspruch nehmen. Daraus ergibt sich folgender Fahrplan: Die Dauer der Auswertung durch die Firma Hansa Luftbild, wird insgesamt 4-5 Monate in Anspruch nehmen (Kartierung). bis 15.06.2009 Für die Gebührenerhebung ist ein Anschreiben, ein Übersichtsplan, ein Erhebungsbogen und ein Erläuterungsbogen zum Erhebungsbogen für die Bürger zusammen zu stellen. Die Datenübernahme zum Ausdruck und Versand (Hansa Luftbild) der Anschreiben mit Anhang wird nochmals 2 Wochen dauern. ab 30.06.2009 Die Rückläufe der Anschreiben werden bei der Kommune gesammelt und nach Ende der Rücklauffrist von 4 Wochen an Hansa Luftbild versendet. 31.07.2009 Die Vorschaltsatzung bedingt eine wiederholte schriftliche oder öffentliche Aufforderung, bei einer Nichtauskunft des Grundstückseigentümers. Die Frist ist auf 4 Wochen festgelegt. 31.08.2009 Für die Einarbeitung der Korrekturen (Hansa Luftbild) sind weitere 4-6 Wochen geplant. 15.10.2009 Dem Betriebsausschuss wird anhand vorliegender Orthofotos, beispielhaft die Vorgehensweise erläutert. Seite 3 von Ratsdrucksache 1231 Z-4 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der neuen Rechtssprechung des OVG NRW wird eine getrennte Regenwassergebühr zu erheben sein. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.