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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle " Teilbereich 2 hier: Anpassung des Aufstellungsbeschlusses, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle " Teilbereich 2
hier: Anpassung des Aufstellungsbeschlusses, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle " Teilbereich 2
hier: Anpassung des Aufstellungsbeschlusses, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.09.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1342 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 02.09.2008 Rat 09.09.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff-Hubertuskapelle " Teilbereich 2 hier: Anpassung des Aufstellungsbeschlusses, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ (x ) Kosten €: 3.300,--€ ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1342 Z-1 1. Sachverhalt: Der Strukturförderungsausschuss hat am 28.08.2008 beschlossen, das Bebauungsplangebiet zu ändern. Die Entwurfsunterlagen sind entsprechend abgeändert, die Anlagen 1 und 9 aus der RD 1342 sind auszutauschen. Der am 09.11.2006 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 70 „ArloffHubertuskapelle“ ist entsprechend der geänderten Abgrenzung des Planbereiches anzupassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen 3.330,--€ 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Bauleitplanverfahren werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Aufstellungsbeschlusses vom 09.11.2006 zum Bebauungsplan Nr. 70“ArloffHubertuskapelle“ wird angepasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich auf einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 7, Flurstück 181, der im beigefügten Plan gekennzeichnet ist. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff-Hubertuskapelle„ Teilbereich 2 nebst Textteil und Begründung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 75 „ArloffHubertuskapelle“ Teilbereich 2 mit Textteil und Begründung gem. § 3 Abs. 2 für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.