Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22.01.2008
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 1202
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Landschaftsplan
hier: Entwurf
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Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1202
1. Sachverhalt:
Der Entwurf des Landschaftsplanes, der von Vertretern des Kreises Euskirchen am 15.11.07 in
einer Sitzung des Strukturförderungsausschusses vorgestellt wurde, ist mit einer Reihe von
Anregungen durch die Mitglieder des o.g. Ausschuß versehen worden.
Folgende Anregungen sind vorgebracht worden:
1. Die Auswirkungen der Naturschutzgebietsfestsetzungen auf den Forstbetrieb sind im
Forstbetriebsausschuss zu erörtern.
2. Die Naturschutzwürdigkeit der Flächen 2.1.3 in Iversheim ist zu überprüfen.
3. Auf den neuen Erlass zur Umsetzung der FFH-Richtlinien im Wald, der
ausdrücklich vertragliche Regelungen zur Umsetzung der Schutzziele vorsieht, wird
hingewiesen. Dies sollte auch Eingang in den Landschaftsplan finden.
4. Es wird auf den Widerspruch zwischen den Aussagen bezgl. Totholzerhalt im Umweltbericht und den Festsetzungen nach Ziffer 4 des Landschaftsplanes hingewiesen.
Unter Berücksichtigung der in dieser Vorstellung eingegangenen Bedenken wird der Entwurf des
Landschaftsplanes im Rahmen der Offenlage vom 11.02.2008 bis zum 10.03.2008 abgeprüft.
Die Behandlung der Punkte 1. bis 4. in den weiteren Planverfahren wird vom Kreis mit folgender
Stellungnahme berücksichtigt:
Zu 1. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Dem Forstbetrieb wurde der aktuelle Erlass zur
Umsetzung der Ziele des Naturschutzes im Wald überlassen. Auch für die Forstflächen, welche als
NSG festgesetzt werden sollen und überwiegend bereits heute NSG sind, gilt die Aussage, dass
die Bewirtschaftung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang fortgesetzt werden kann
(Sicherung des status quo).
Zu 2. Die Anregung bezieht sich auf 2 Flächen am Ortsrand, die teils gehölzbestanden sind, teils
als Grünland genutzt werden. Die Überprüfung soll im Rahmen der öffentlichen Auslegung
erfolgen.
Zu 3. Der Erlass sieht aus der Sicht der Verwaltung keine Änderungen gegenüber der bisherigen
Erlasslage vor. Bereits heute ist es möglich, bestimmte Verbote für den Waldbesitzer durch
vertragliche Regelungen zu ersetzen. Die Festsetzung Naturschutz stellt dann den sog.
Drittschutz, also die Wirkung der Verbote gegenüber jedermann sicher.
Im endgültigen Satzungstext sollen Hinweise auf die aktuelle Erlasslage und die dortigen
Bestimmungen eingearbeitet werden. Parallel wird mit der Stadt Bad Münstereifel geklärt werden,
ob für den Stadtwald, soweit eine NSG-Festsetzung erfolgt, eine ergänzende vertragliche
Regelung sinnvoll ist und abgeschlossen werden soll.
Zu 4. Der Umweltbericht stellt lediglich in allgemeiner Form Ziele und Auswirkungen der
Landschaftsplanung dar. Der vermeintliche Widerspruch auf Seite 8 Absatz 2 des Umweltberichtes
ergibt sich lediglich aus einer unvollständigen Übernahme der Formulierungen zur Festsetzung
Ziffer 4. Dies soll im endgültigen Satzungstext korrigiert werden
Der Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c
Landschaftsgesetz NRW wurde in einer öffentlichen Sitzung am 11.12.07 im Kreistag
beschlossen.
2. Rechtliche Würdigung
Der Landschaftsplan wird von den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger der
Landschaftsplanung gem. § 27 Abs. 1 Landschaftsgesetz NW (LG NW) in eigener Verantwortung
aufgestellt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1202
Da der Landschaftsplan Regelungen enthält, die für Bürger und Behörden verbindlich werden, hat
der Kreistag diesen als Satzung zu beschließen.
So hat der Kreistag am 14.12.2004 beschlossen, einen Landschaftsplan für das gesamte
Stadtgebiet Bad Münstereifel im Sinne des § 16 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW (baulicher
Aussenbereich sowie die angrenzenden Grünflächen) gemäß § 29 Abs. 1 LG NRW aufzustellen.
Die Notwendigkeit zur Aufstellung besteht insbesondere auf Grund der Verpflichtung des Kreises
zur Umsetzung der FFH- Richtlinie der EU. Im Rahmen der Aufstellung wurden sämtliche bisherige
Schutzausweisungen überprüft, ggf. geändert, gestrichen oder ergänzt und darüber
hinausgehende Flächen im Stadtgebiet Bad Münstereifel als Schutzgebiete ausgewiesen.
Seitens der Stadt wird ein Vorteil darin gesehen, dass bei Änderungen der entsprechenden
Festlegungen nicht mehr die Bezirksregierung, sondern zukünftig der Kreis Euskirchen zuständig
sein wird.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch die Formulierung von Entwicklungszielen für Natur und Landschaft wird die Gestaltung der
Landschaft langfristig festgelegt.
7.Beschlussvorschlag:
Gegen den Entwurf des Landschaftsplanes bestehen grundsätzlich keine Bedenken.