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Beschlussvorlage (Landschaftsplan hier: Entwurf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Landschaftsplan
hier: Entwurf) Beschlussvorlage (Landschaftsplan
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 22.01.2008 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 1202 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Landschaftsplan hier: Entwurf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1202 1. Sachverhalt: Der Entwurf des Landschaftsplanes, der von Vertretern des Kreises Euskirchen am 15.11.07 in einer Sitzung des Strukturförderungsausschusses vorgestellt wurde, ist mit einer Reihe von Anregungen durch die Mitglieder des o.g. Ausschuß versehen worden. Folgende Anregungen sind vorgebracht worden: 1. Die Auswirkungen der Naturschutzgebietsfestsetzungen auf den Forstbetrieb sind im Forstbetriebsausschuss zu erörtern. 2. Die Naturschutzwürdigkeit der Flächen 2.1.3 in Iversheim ist zu überprüfen. 3. Auf den neuen Erlass zur Umsetzung der FFH-Richtlinien im Wald, der ausdrücklich vertragliche Regelungen zur Umsetzung der Schutzziele vorsieht, wird hingewiesen. Dies sollte auch Eingang in den Landschaftsplan finden. 4. Es wird auf den Widerspruch zwischen den Aussagen bezgl. Totholzerhalt im Umweltbericht und den Festsetzungen nach Ziffer 4 des Landschaftsplanes hingewiesen. Unter Berücksichtigung der in dieser Vorstellung eingegangenen Bedenken wird der Entwurf des Landschaftsplanes im Rahmen der Offenlage vom 11.02.2008 bis zum 10.03.2008 abgeprüft. Die Behandlung der Punkte 1. bis 4. in den weiteren Planverfahren wird vom Kreis mit folgender Stellungnahme berücksichtigt: Zu 1. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Dem Forstbetrieb wurde der aktuelle Erlass zur Umsetzung der Ziele des Naturschutzes im Wald überlassen. Auch für die Forstflächen, welche als NSG festgesetzt werden sollen und überwiegend bereits heute NSG sind, gilt die Aussage, dass die Bewirtschaftung in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang fortgesetzt werden kann (Sicherung des status quo). Zu 2. Die Anregung bezieht sich auf 2 Flächen am Ortsrand, die teils gehölzbestanden sind, teils als Grünland genutzt werden. Die Überprüfung soll im Rahmen der öffentlichen Auslegung erfolgen. Zu 3. Der Erlass sieht aus der Sicht der Verwaltung keine Änderungen gegenüber der bisherigen Erlasslage vor. Bereits heute ist es möglich, bestimmte Verbote für den Waldbesitzer durch vertragliche Regelungen zu ersetzen. Die Festsetzung Naturschutz stellt dann den sog. Drittschutz, also die Wirkung der Verbote gegenüber jedermann sicher. Im endgültigen Satzungstext sollen Hinweise auf die aktuelle Erlasslage und die dortigen Bestimmungen eingearbeitet werden. Parallel wird mit der Stadt Bad Münstereifel geklärt werden, ob für den Stadtwald, soweit eine NSG-Festsetzung erfolgt, eine ergänzende vertragliche Regelung sinnvoll ist und abgeschlossen werden soll. Zu 4. Der Umweltbericht stellt lediglich in allgemeiner Form Ziele und Auswirkungen der Landschaftsplanung dar. Der vermeintliche Widerspruch auf Seite 8 Absatz 2 des Umweltberichtes ergibt sich lediglich aus einer unvollständigen Übernahme der Formulierungen zur Festsetzung Ziffer 4. Dies soll im endgültigen Satzungstext korrigiert werden Der Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NRW wurde in einer öffentlichen Sitzung am 11.12.07 im Kreistag beschlossen. 2. Rechtliche Würdigung Der Landschaftsplan wird von den Kreisen und kreisfreien Städten als Träger der Landschaftsplanung gem. § 27 Abs. 1 Landschaftsgesetz NW (LG NW) in eigener Verantwortung aufgestellt. Seite 3 von Ratsdrucksache 1202 Da der Landschaftsplan Regelungen enthält, die für Bürger und Behörden verbindlich werden, hat der Kreistag diesen als Satzung zu beschließen. So hat der Kreistag am 14.12.2004 beschlossen, einen Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet Bad Münstereifel im Sinne des § 16 Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW (baulicher Aussenbereich sowie die angrenzenden Grünflächen) gemäß § 29 Abs. 1 LG NRW aufzustellen. Die Notwendigkeit zur Aufstellung besteht insbesondere auf Grund der Verpflichtung des Kreises zur Umsetzung der FFH- Richtlinie der EU. Im Rahmen der Aufstellung wurden sämtliche bisherige Schutzausweisungen überprüft, ggf. geändert, gestrichen oder ergänzt und darüber hinausgehende Flächen im Stadtgebiet Bad Münstereifel als Schutzgebiete ausgewiesen. Seitens der Stadt wird ein Vorteil darin gesehen, dass bei Änderungen der entsprechenden Festlegungen nicht mehr die Bezirksregierung, sondern zukünftig der Kreis Euskirchen zuständig sein wird. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Durch die Formulierung von Entwicklungszielen für Natur und Landschaft wird die Gestaltung der Landschaft langfristig festgelegt. 7.Beschlussvorschlag: Gegen den Entwurf des Landschaftsplanes bestehen grundsätzlich keine Bedenken.