Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.01.2008
- Der Bürgermeister Az: Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1194
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagegeschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1194
1. Sachverhalt:
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 „Hardtbrücke“ hat gem. § 3 Abs.
1 Baugesetzbuch im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Einsichtnahme und Stellungnahme
für jedermann offengelegen. Ebenfalls wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 Baugesetzbuch durchgeführt.
Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind der RR 1193 beigefügt.
Stellungnahme aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Um das Verfahren fortzuführen, sind im weiteren der Aufstellungs-, Entwurfs- und
Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und den öffentlichen
Belangen abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73 „Hardtbrücke“
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das
Betriebsgelände eines Software- und Telekommunikationsunternehmes an der Hardtbrücke.
Das Plangebiet ist umgeben durch die Landstraße L 165 (Abschnitt Bad Münstereifel-Schuld)
im Westen, Freiflächen im Norden, den Buchholzbach (Lammersbach) im Osten, Wald im
Südosten und dem Abzweig der Kreisstraße K 49 (Richtung Berresheim) im Süden. Der
beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 „Hardtbrücke“ nebst
Begründung, Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und
Textteil sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan für die Dauer eines Monats gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch zu beteiligen.