Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagegeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagegeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagegeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.01.2008 - Der Bürgermeister Az: Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1194 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagegeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1194 1. Sachverhalt: Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 „Hardtbrücke“ hat gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Einsichtnahme und Stellungnahme für jedermann offengelegen. Ebenfalls wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 Baugesetzbuch durchgeführt. Die während dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind der RR 1193 beigefügt. Stellungnahme aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Um das Verfahren fortzuführen, sind im weiteren der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Bebauungsplanverfahren wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und den öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73 „Hardtbrücke“ aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Betriebsgelände eines Software- und Telekommunikationsunternehmes an der Hardtbrücke. Das Plangebiet ist umgeben durch die Landstraße L 165 (Abschnitt Bad Münstereifel-Schuld) im Westen, Freiflächen im Norden, den Buchholzbach (Lammersbach) im Osten, Wald im Südosten und dem Abzweig der Kreisstraße K 49 (Richtung Berresheim) im Süden. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 „Hardtbrücke“ nebst Begründung, Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil und dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Textteil sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch zu beteiligen.