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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 122, Erftstadt - Kierdorf, In den Barbenden; Beschluss über die Offenlage Bezug: V 7 1 0712, Rat am 26.09.2000 V 7 1 1116, PlanA am 06.03.2000)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
777 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az. :61.21-20/122 - Li/Wi öffentlich V71/flfj6 Amt: 61 An den BeschIAusf.: 61 Rat Datum: 24.07.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den Ausschuß • I Betrifft: Bezug: für Planung Bebauungsplan Nr. 122, Erftstadt Beschluss über die Offenlage V 7 1 0712, Rat am 26.09.2000 V 7 1 1116, PlanA am 06.03.2000 Finanzielle - Kierdorf, In den Barbenden; Auswirkungen: X Keine UnterschriftdesBudgetverantwortlichen Erftstadt.den24.07.2001 • W~l Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), berichtigt am 16.01.1998 (BGBI. I S. 137) und § 86 der Bauordnunq für das Land Nordrhein - Westfahlen (BauONW) vom 07.03.1995 (GV NW S. 218) in der Fassung vom 01.03.2000 (GV NW IS. 256), wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 122, Erftstadt - Kierdorf, In den Barbenden beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Ollenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), berichtigt am 16.01.1998 (8GBI. I S. 137) durchzuführen. Begründung: Am 26.09.2000 hat der Rat der Stadt Erftstadt die Aufstellung ces Bebauungsplanes Nr. 122, E. - Kierdorf, In den Barbenden beschlossen. Nach dem weiteren Verfahren (Bekanntmachung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB) fand für den Bebauungsplan am 22.03.2001 die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Form einer Bürgerversammlung statt. Das Ergebnis dieser Versammlung ist in der beigefügten Niederschrift (s. Anlage) festgehalten. P:\VORLAGEN\V610a021.205 - 2 - Da das vom Grundstückseigenlümer (Rhein braun) beauftragte Planungsbüro auf der Grundlage der Ergebnisse der Beteiligung "Träger öffentlicher Belange" und der Bürgerversammlung sowie in Abstimmung mit der Verwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf e-arbeitet hat, kann nunmehr der nächste Verfahrensschritt, die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. " (B~ • Anlagen - Anlageplan - Niederschrift der Bürgerversammlung einschI. einer schriftlichen Eingabe - BP - Entwurf und Begründung einschI. Gutachten an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner • P: \VORLAGEN\V6100021. 205 STAD ERFTSTAD ,~ II I ,,/I/ i'T' ,,,.. -~. " I : I' o " ') , ':" n , , . I ; . I . l '0 ,~. 0. . n l:>~ ..... , l)Q, ':'. n ~ ... 0. ~. o 0 t:I .. ..... o t. ' n . , n. t;' \I\'\'\'\'.L. I 0. 0. l ; .-'r·r.;-'l't·....:..---··~T·T~-;-· ~ ,"'" 1 ! ,~ . I - SI adtdirek tor -- ---" .... ,.... n. ..... ..... o. ...... ':'. ,~1:'1. \' • Zleselsrneer ,,' IO~.1 • BE BA UUNGSPLAN . IN UMWELTr:;~r-TSTf'lQT, DEN UNO PLANUNGSAMT DEN NR. BARB '122 END EN 't:QFTK~EIS OGK 5 [)IB ~4 J 'i. (I Dipl.-Ing. Huns-Georg Stroh .V 50374 Erftsiadt-Kicrdorf, den 27.03.2001 Berrcnrathcr Straße 3 Anrege ~ zu 'Vl/ßY3C , Blall Stadt Erftstadt z, Hel. Herrn \Virtz Postfach 25 65 //C~l') t.J ~LI.ff7 -, f·' 50359 Erftstadt • Vorentwurf für den Bebauungsplan In den Burbenden ~ 2 --- ,:>. Nr, 122 Erftsladl-Kierdorf; _. - - Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Bürgerversammlung am 22.03.200 I ist uns der Bebauungsplan Nr. 122 Erftsradt-Kierdorf vorgestellt worden. \Vir möchten noch einmal festhalten. dass bei einer zwcigeschossigcn Bebauung auf der derzeitigen Anhöhe (gegenüber der Bcrrcnrathcr Straße 3 und 3A) für uns optisch ein "Hochhaus" entstehen würde. • \Vir bitten Sie durch eine entsprechende unterschied auszugleichen . Mit freundliehen , /' I , .rf" .' ." Grüßen i Nivcllierung des Geländes den Höhen- Anlage ;r IV7/d7fp Bürgerversammlung Blatt -/1- zu I zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung am 22.03.01 Beginn: Ende Darlegung 19.00 Uhr 20.30 Uhr und Anhörung gem. § 3(1) Baugesetzbuch Thema der Veranstaltung: Vorentwurfsplanung der Stadtplanung Zimmermann für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 122, Kierdorf In den Barbenden • Ort der Veranstaltung: Schützenheim SI. Hubertus, Matthias-Grell-Straße, 50374 Erftstadt Veranstalterin: Stadt Erftstadt, vertreten durch Bürgermeister Bösche Stadtoberbaurat Wirtz Rheinbraun, vertreten durch Herrn Dr. Loth Stadtplanung Zimmermann, vertreten durch Herrn Zimmermann Herrn Honecker Veranstaltungsteilnehmer und -teilnehmerinnen Ca. 50 Bürgerinnen und Bürger • Veranstaltungsablauf Die Bürgerversammlung wird von Herrn Bösche eröffnet. Er erklärt den Sinn und Zweck einer Bürgerinnen- und Bürgeranhörung gem. §3(1) BauGB und erläutert den Ablauf des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Die Bürgerversammlung wird durchgeführt, um in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern und die Meinungsäußerungen ggf. in die weiteren Planungen einzubeziehen (Abwägungsprozess) Anschließend stellt Herr Zimmermann das Entwurfskonzept anhand des Vorentwurfsplans vor. Nach den Erläuterungen haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit zur Äußerung. 2 Anregungen, Bedenken und sonstige Diskussionsbeiträge In welcher Höhe werden die westlichen Straße gebaut? vier Häuser an der Berrenrather Um die Häuser von der Berrenrather Straße erschließen zu können, muss an dieser Stelle der Geländeanstieg gemindert werden. In diesem Bereich wird so geplant, dass die Maßstäblichkeit mit der vorhandenen Bebauung gewahrt wird und nicht der Eindruck einer Dreigeschossigkeit entsteht. Wird in diesem Bereich die Verkehrsinsel wegfallen? Die Verkehrsinsel wird an dieser Stelle wegfallen. Als die Verkehrsberuhigung an dieser Stelle realisiert wurde, war der zeitliche Horizont der Planung noch nicht absehbar. • Die im Vorentwurf dargestellten Grundstücksgrößen sind sehr unterschiedlich. Wie hoch werden die Kaufpreise pro m' ausfallen? Die Verkaufspreise sind abhängig von der Höhe der Erschließungskosten und von der Wertigkeit der Grundstücke. Diese regelt sich nach der Größe, der Ausrichtung und der Qualität der Grundstücke. Richtschnur für die Verkaufspreise sind die Richtwerte des Gutachterausschusses für Kierdorf: 250 ,-- DM/rn2 zuzüglich Erschließungskosten. Die Erschließungskosten stehen noch nicht fest. Sie sind von verschiedenen Faktoren wie z.B. Aufwand der technischen Erschließung abhängig. Was kostet die Erschließung pro m'? Die Erschließungskosten sind noch nicht genau zu beziffern. In einem anderen Verfahren in Lechenich wurden ca. 90 ,.• DM/m' ermittelt. • Der Eigentümer des Hauses In den Barbenden 10 merkt an, dass sein Grundstück durch die Plangebietsgrenze halbiert wurde . Die Eigentumsverhältnisse der Parzellenstruktur waren im Rahmen des Vorentwurfs nicht erkennbar. Da in diesem Bereich im Vorentwurf private Gärten dargestellt sind, wird das Grundstück inhaltlich durch den Bebauungsplan nicht tangiert. Was passiert mit den Mammutbäumen und dem Blaufichtenbestand? Einer Zeitungsmeldung war zu entnehmen, dass die Blaufichten fallen sollten? Beide Baurnarten sind ökologisch vergleichsweise minderwertig. Im Bebauungspianverfahren sind weitere Fachingenieure beteiligt, u.a. ein Grünplaner, der die baulichen Eingriffe und die bestehenden Grünstrukturen analysiert und den gesetzlich vorgeschriebenen ökologischen Ausgleich bemisst. Die Minderwertigkeit der Mammutbäume resultiert u.a. daraus, dass es sich um Anlage 3 zu IV1//J£;1t] Blc~ 3 -z-: nicht standortgerechte Bäume handelt, die von der Rhei'rilmlUrlälsTes,pflanzung angelegt wurden. Ziel der Stadt ist es, die bisher eingezäunten Waldflächen zu einer begehbaren Erholungsfläche und damit öffentlich nutzbar zu machen. Die Straße In den Barbenden ist in einem schlechten Pläne zur Fertigstellung der Straße? • Zustand. Gibt es Straßen in Nicht-Neubaugebieten werden nach Rücksprache mit den Bewohnern ausgebaut. Dies ist auf den Erschließungsaufwand zurück zu führen, wobei die Stadt 10 % und die Anwohner 90 % der Finanzierung übernehmen. Sollte die private Finanzierung durch einen der Anwohner nicht geleistet werden können, wird auf den Ausbau aus sozialen Gründen verzichtet. Einzige Ausnahme ist der Ausbau aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht. Die Straße In den Barbenden wurde 1969 vorläufig als Bahndamm hergerichtet. Da dieser Bahndamm für Bahnzwecke niemals genutzt wurde, wurde ein vorläufiger Straßenausbau vorgenommen. Bei Verbesserungsbaumaßnahmen ist ein Ende erreicht, wenn der Unterbau defekt ist. Durch das Plangebiet verläuft die tektonische Störzone "Erftsprung". Müssen bei den geplanten Häusern deshalb wie in einem dort kürzlich errichteten Haus verstärkte Bodenplatten gebaut werden? Die Bergschadensabteilung der Rheinbraun hat für den Erftsprung eine Schutzzone ermittelt, in der Bergschadensverzicht und Bauverbot herrschen. In den Bereichen außerhalb dieser Schutzzone sind keine besonderen Maßnahmen beim Hausbau erforderlich. Darüber hinaus geht die verstärkte Bodenplatte im angesprochenen Beispiel nicht auf den Erftsprung, sondern auf nicht nachverdichtete Aufschüttungen in diesem Bereich zurück. Befinden sich nicht nachverdichtete biet? • Aufschüttungen auch im PIange- Dies ist momentan noch nicht zu beantworten. Es wird jedoch bei einer zukünftigen Planung durch private Bauherren ein Bodengutachten empfohlen . Ortsvorsteher Axer regt an, die im Osten des Plangebiets vorgesehenen zwei Grundstücke mit jeweils annähernd 800 m2 in vier Grundstücke aufzuteilen, um die Finanzierbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und mit der Verwaltung abgestimmt. Herr Axer äußert weiterhin die Bitte, den Namen "Neu-Zieselsmaar" als Begriff in den Bebauungsplan aufzunehmen, da Kierdorf im Rahmen der kommunalen Neugliederung aus vier Ortsteilen entstand und das Plangebiet sich im Bereich Zieselsmaar befindet. 4 Die Bitte wird zur Kenntnis genommen. Die Namensgebung kann ggf. im Rahmen einer Straßenbenennung berücksichtigt werden. Wie sieht der Zeitrahmen für den Bebauungsplan der Bebauung begonnen werden? aus? Wann kann mit Der Bebauungsplan soll noch dieses Jahr rechtskräftig werden. Die Erschließung der Grundstücke mit der Rheinbraun ist für das Jahr 2002 vorgesehen. Ist ein Spielplatz geplant? Was ist mit dem geplanten Barbenden, der nicht gebaut wurde? Spielplatz In den Der geplante Spielplatz wird im Jahr 2002 gebaut. Ein weiterer Spielplatz ist im Plangebiet nicht vorgesehen. • Wird der Weg zum Friedhof tert und befestigt? und den dort geplanten Stellplätzen verbrei- Der Weg wird bis zu den Stellplätzen ausgebaut und befestigt. Wie ist das Prozedere der Bebauung? Die zukünftigen Bauherren erwerben die Grundstücke von der Rheinbraun. Die Rheinbraun hat eine Immobilien-Abteilung lung als Bauherr involviert? (GSE). Ist diese Abtei- Es ist vorgesehen, die Areale sofort an die zukünftigen Bauherren zu verkaufen. Wieso baut die GSE nicht selber? Der Profit wäre in diesem Fall doch sicherlich höher. • Die GSE baut in erster Linie Reihenhäuser, Doppelhäuser und Geschosswohnungsbau, jedoch keine freistehenden Einfamilienhäuser. Daher wurde entschieden, dass die RWE-Rheinbraun nicht als Bauherr auftritt. Verläuft die Entwässerung Straße? zur Berrenrather oder zur Matthias-Grell- Das Erftstädter Ingenieurbüro Fischer erstellt die Entwässerungsplanung. Eine erste Konzeption sieht für die Berrenrather Straße einen neuen Mischwasserkanal vor, da der alte Kanal an zahlreichen Stellen schadhaft ist. Wird der Kanal in der Straßenmitte gelegt? Kanäle werden in Erftstadt immer auf einer Straßenseite realisiert. Anlege:S zu I VI//!'t[J( Blatt - J - Veranstaltungsschluss I 5 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Bösche den Anwesenden für ihre Diskussionsbeiträge. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertreterinnen und Ver- ij'~ (Honecker) Schriftführer • • weiter ''''00 zu erörtern 00' Auskünfte zu erhalten ~t\-!~"'. W(A~ (Wirtz) Stadtoberbaurat