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Beschlussvorlage (18. Änderung des Flächennutzungsplanes " Bereich Hardtbrücke" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (18. Änderung des Flächennutzungsplanes " Bereich Hardtbrücke"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss) Beschlussvorlage (18. Änderung des Flächennutzungsplanes " Bereich Hardtbrücke"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.01.2008 - Der Bürgermeister Az: Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 1193 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 07.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes " Bereich Hardtbrücke" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1193 1. Sachverhalt: Nachdem der Strukturförderungsausschuss beschlossen hatte, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bereich Hardtbrücke“ aufzustellen, wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind der zur Kenntnisnahme beigefügt. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „ Bereich Hardtbrücke“ aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der geplanten 18. Änderung umfasst das Betriebsgelände eines Software- und Telekommunikationsunternehmens an der Hardtbrücke. Das Gebiet ist umgeben durch die Landstraße L 165 (Abschnitt Bad Münstereifel-Schuld) im Westen, Freiflächen im Norden, den Buchholzbach (Lamersbach) im Osten, Wald im Südosten und den Abzweig der Kreisstraße K 49 (Richtung Berresheim) im Süden. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet. 2. Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardtbrücke“ nebst Begründung und Umweltbericht wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „ Bereich Hardtbrücke“ mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch zu beteiligen.