Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 21.01.2008
- Der Bürgermeister Az: Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 1193
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Beratungsfolge
Termin
Strukturförderungsausschuss
07.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
18. Änderung des Flächennutzungsplanes " Bereich Hardtbrücke"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StrukA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1193
1. Sachverhalt:
Nachdem der Strukturförderungsausschuss beschlossen hatte, die 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Bereich Hardtbrücke“ aufzustellen, wurde die Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt.
Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind der zur Kenntnisnahme beigefügt.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wird nach den Bestimmungen des
Baugesetzbuches durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und
möglichen Alternativen sowie deren Auswirkungen unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „ Bereich Hardtbrücke“
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der geplanten 18. Änderung umfasst das
Betriebsgelände eines Software- und Telekommunikationsunternehmens an der Hardtbrücke.
Das Gebiet ist umgeben durch die Landstraße L 165 (Abschnitt Bad Münstereifel-Schuld) im
Westen, Freiflächen im Norden, den Buchholzbach (Lamersbach) im Osten, Wald im
Südosten und den Abzweig der Kreisstraße K 49 (Richtung Berresheim) im Süden. Der
Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
2.
Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardtbrücke“ nebst Begründung
und Umweltbericht wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „ Bereich Hardtbrücke“ mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch zu beteiligen.