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Beschlussvorlage (Sportförderung von Vereinsvorhaben)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
25 kB
Datum
27.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.02.2008 - Der Bürgermeister Az: 43-21-40 Le Nr. der Ratsdrucksache: 1220 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 27.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Sportförderung von Vereinsvorhaben __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: ca. 50.000,00 € jährlich ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. ( X ) Deckung: Sportpauschale Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( X ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( X ) Folgekosten: ( ) ja ( X ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1220 1. Sachverhalt: Wie bereits in der Ratsdrucksache Nr. 1.132 dargestellt, liegen der Verwaltung eine Reihe schriftlicher und mündlicher Ansprachen im Bezug auf die Unterstützung von Vereinsvorhaben vor. Da die Stadt Bad Münstereifel jedoch nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, allen Vereinswünschen zeitnah gerecht zu werden, ist es erforderlich, Prioritäten festzulegen. Dies ermöglicht es, den Vereinsvertretern eine zeitliche Perspektive aufgezeigen zu können. Das Beispiel der Flutlichtanlage in Arloff zeigt aber auch, dass diese Prioritäten mit einem Vorbehalt versehen werden müssen, wenn z. B. Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit oder – wie beim Beispiel des Hallenbodens in Mahlberg – die Benutzbarkeit der Sportstätte insgesamt in Frage gestellt ist. Im Einzelnen werden von Vereinsseite bzw. von der Verwaltung derzeit folgende Vorhaben auf Vereinssportstätten angestrebt: Begünstigter Bezeichnung des Vorauss. Anmerkungen der Verwaltung Verein Vorhabens Kosten der Maßnahme 1.200,00 € Nach Auskunft des Vereins ist die TUS Arloff- Einbau einer Maßnahme bereits durchgeführt und Kirspenich wärmedämmenden abgerechnet. Der Verein erhofft sich Decke in der einen nachträglichen Zuschuss aus vereinseigenen der Sportpauschale. Turnhalle. der 60.000,00 € Die Durchführung dieser Maßnahme SV Bad Sanierung ist bereits seit längerer Zeit Tennenfläche auf dem MünstereifelGegenstand der Überlegungen. Sportplatz Iversheim Iversheim 6.000,00 € Eine erneute Überprüfung der der SV Bad Erneuerung Heizungsanlage durch den Heizungsanlage im Münstereifelzuständigen Bezirksschornsteinfeger Umkleidegebäude Iversheim hat ergeben, dass die Emissionswerte doch noch im Toleranzbereich liegen und die Erneuerung vorübergehend zurückgestellt werden kann. TV Mahlberg u. a. Sanierung von 85.000,00 € Die der Substanzerhaltung dienende und von der Stadt zu Turnhalle und bezuschussende Sanierung ist Schützenhaus abhängig von der Übernahme der Immobilienverantwortung durch die nutzenden Ortsvereine. Von deren Seite wurde Bedenkzeit bis Mitte 2008 erbeten. RSV Arloff- Errichtung eines 95.000,00 € Bürgersprechtag des Bürgermeisters (f. Umkleide) am 16.03.2005. Kirspenich eigenen Umkleidegebäudes und einer zusätzlichen Sportplatzanlage RSV Arloff- Erneuerung der 35.000,00 € Wird aufgrund des Beschlusses des Kirspenich Flutlichtanlage Hauptausschusses vom 20.11.2007 mit Priorität gegenüber den anderen Vorhaben ausgeführt. Die Gegenleistung des Vereins besteht vornehmlich in einem befristeten Verzicht auf einen Teil der jährlichen Unterhaltungspauschale. der überstrapazierten SV Nöthen Regeneration des 10.000,00 € Aufgrund Nutzung des Rasenplatzes in Nöthen Rasenplatzes in bedarf dieser nach fachkundiger Nöthen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1220 SV Nöthen SV Nöthen Deckenund Dachinstandsetzung am Umkleidegebäude Nöthen Erneuerung der Flutlichtanlage am Sportplatz Nöthen SV Nöthen Zuschuss für die Ersatzbeschaffung eines Rasenmähers SV Nöthen Umzäunung der Sportplatzanlage Anlegung eines zusätzlichen Trainingsplatzes am Sportplatz Nöthen. Instandsetzung des als Aufenthaltsund Verkaufsraum dienenden Gebäudeteils an der ehemaligen Lagerhalle in Houverath Erneuerung der Einzäunung am Sportplatz in Schönau SV Nöthen SV Houverath TSV Schönau SC Effelsberg SV Mutscheid Sanierung der Tennenfläche auf dem Sportplatz Effelsberg. Abriss des alten Umkleidegebäudes Auskunft dringend der Regeneration. 10.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006. 30.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006. Das Alter der Flutlichtanlagen auf städtischen Sportplätzen erfordert eine gründliche Überprüfung in elektrotechnischer und statischer Hinsicht. Allgemein ist mit einem bisher noch nicht bekannten Erneuerungsbedarf zu rechnen. 20.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006. Über die jährliche Unterhaltungspauschale und die auf die Stadt entfallenden Kosten für den jährlichen Düngebedarf (ca. 2.000,00€) hinaus sieht die Verwaltung aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, außerhalb der Sportpauschale neue Zahlungsverpflichtungen zu begründen. 10.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006. 30.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006. 20.000,00 € Vereinsantrag vom 23.01.2007. 15.000,00 € Aus Sicht der Verwaltung ist es erforderlich, den Böschungsbereich zur Krummesbach auf einer Länge von ca. 150 m neu zu sichern, um hier Rutsch- und Sturzgefahren in das ca. 3,00 m tieferliegende betonierte Bachbett zu vorzubeugen. 60.000,00 € Vereinsantrag vom 23.01.2008. 15.000,00 € Die vertragliche Regelung im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Vereinsheims beinhaltet die Verpflichtung des Vereins, das alte Gebäude bis einschl. 2011 abzureißen, die Entsorgungskosten trägt die Stadt. Anmerkung: Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Angaben der beantragenden Vereine bzw. um überschlägige Schätzungen. 2. Rechtliche Würdigung Seite 4 von Ratsdrucksache 1220 Keine. 3. Finanzielle Auswirkungen Aufgrund ihrer finanziellen Rahmenbedingungen unterliegt eine Kommune in der Haushaltssicherung und besonders im Nothaushaltsrecht strengsten Auflagen und erheblichen Beschränkungen, insbesondere was freiwillige Leistungen anbelangt. Hierzu zählt auch die Förderung von Vereinsvorhaben. Dennoch ist die Unterstützung investiver Projekte im Sportbereich grundsätzlich nicht ausgeschlossen, betraglich aber auf die Höhe der jährlich zugewiesenen Sportpauschale beschränkt. Zudem ist die Stadt Bad Münstereifel verpflichtet, sich sukzessive von Belastungen aus Immobilienvermögen zu trennen, sofern dies nicht unmittelbar zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben erforderlich ist. Aufgrund entsprechender Grundsatzbeschlüsse städtischer Ratsgremien erfolgt eine Projektförderung daher unter der weiteren Voraussetzung, dass der begünstigte Verein im Rahmen einer vertraglichen Regelung zukünftig jegliche Verpflichtungen übernimmt, die sich aus dem Eigentum ergeben. Näheres ist im jeweiligen Einzelfall auszuhandeln und auch von Art und Umfang des Vorhabens abhängig. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die aufgeführten Vorhaben sollten nach objektivierbaren Kriterien beurteilt werden. Hierzu sind aus Sicht der Verwaltung insbesondere folgende Fragestellungen zu klären: Ist das Vorhaben für die Aufrechterhaltung des Schulsports existenziell erforderlich? Ist die Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend geboten? Ist das Vorhaben zur Erhaltung städtischer Vermögenssubstanz unaufschiebbar notwendig? Ist das Vorhaben für die Aufrechterhaltung des Vereinssports existenziell notwendig? Ist die künftige Auslastung der Vereinssportstätte zu erwarten? Gibt es in zumutbarer Entfernung adäquate Vereinssportstätten mit freien Kapazitäten? Ist die städtische Maßnahmeförderung pauschallierbar? Besteht seitens des begünstigten Vereins Bereitschaft zur Übernahme eines Eigenanteils? Bei der Beurteilung dieser Fragestellungen sollten alle Sportvereine beteiligt werden und Gelegenheit erhalten, aus ihrer Sicht aktuell und perspektivisch Bedarf, Notwendigkeit und Auslastung der benutzten Sportstätte darzustellen. Die so ermittelten Informationen werden vervollständigt für die weiteren Beratungen in den zuständigen Gremien aufbereitet und zielführend in eine zu verabschiedende Prioritätenliste einfließen. Die Erneuerung der Flutlichtanlage in Arloff wird nicht Gegenstand dieser Überprüfung, da dieses Vorhaben bereits 2007 mit der entsprechenden Priorität versehen wurde und 2008 abgeschlossen wird. Seite 5 von Ratsdrucksache 1220 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Der demographische Wandel mit prognostiziert 20 % Rückgang an Kindern und Jugendlichen bis 2020 wird nach Einschätzung der Verwaltung perspektivisch auch vor den Sportvereinen, deren Mitgliederzahlen und Vereinsangeboten nicht Halt machen. Es ist daher zu erwarten, dass Vereinssportstätten, die derzeit noch ausgelastet sind, langfristig freie Kapazitäten ausweisen und Sportanlagen, die nur vereinzelt beansprucht werden, überflüssig werden. Vor diesem Hintergrund erfordert eine auf Nachhaltigkeit angelegte Verwendung der Sportpauschale, dass über die Förderung von Vereinsvorhaben steuernd auf den Bestand an Vereinssportstätten Einfluss genommen und noch vermehrt Kooperationsbereitschaft gefordert und unterstützt wird. 7. Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: 1. Bei der Beschaffung von Grundlageninformationen sind alle Sportvereine zu beteiligen, denen städtische Sportstätten mittelbar oder unmittelbar zur Nutzung überlassen sind. Die Vereine sollen Gelegenheit erhalten, aktuell und perspektivisch zu Bedarf, Notwendigkeit und Belegung der überlassenen Sportstätten Stellung nehmen. 2. Die Erneuerung der Flutlichtanlage in Arloff wird nicht Gegenstand dieser Überprüfung, da sie bereits konkret zur Realisierung in 2008 vorgesehen ist.