Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
25 kB
Datum
27.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.02.2008
- Der Bürgermeister Az: 43-21-40 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1220
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
27.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Sportförderung von Vereinsvorhaben
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Ulrich Ley
__________________________________________________________________________
(X)
Kosten €: ca. 50.000,00 € jährlich
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
( X ) Deckung:
Sportpauschale
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
( X ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( X ) Folgekosten: ( ) ja
( X ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1220
1. Sachverhalt:
Wie bereits in der Ratsdrucksache Nr. 1.132 dargestellt, liegen der Verwaltung eine Reihe
schriftlicher und mündlicher Ansprachen im Bezug auf die Unterstützung von Vereinsvorhaben vor.
Da die Stadt Bad Münstereifel jedoch nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügt, allen
Vereinswünschen zeitnah gerecht zu werden, ist es erforderlich, Prioritäten festzulegen. Dies
ermöglicht es, den Vereinsvertretern eine zeitliche Perspektive aufgezeigen zu können.
Das Beispiel der Flutlichtanlage in Arloff zeigt aber auch, dass diese Prioritäten mit einem
Vorbehalt versehen werden müssen, wenn z. B. Gesichtspunkte der Verkehrssicherheit oder – wie
beim Beispiel des Hallenbodens in Mahlberg – die Benutzbarkeit der Sportstätte insgesamt in
Frage gestellt ist.
Im Einzelnen werden von Vereinsseite bzw. von der Verwaltung derzeit folgende Vorhaben auf
Vereinssportstätten angestrebt:
Begünstigter
Bezeichnung des
Vorauss.
Anmerkungen der Verwaltung
Verein
Vorhabens
Kosten der
Maßnahme
1.200,00 € Nach Auskunft des Vereins ist die
TUS
Arloff- Einbau
einer
Maßnahme bereits durchgeführt und
Kirspenich
wärmedämmenden
abgerechnet. Der Verein erhofft sich
Decke
in
der
einen nachträglichen Zuschuss aus
vereinseigenen
der Sportpauschale.
Turnhalle.
der 60.000,00 € Die Durchführung dieser Maßnahme
SV
Bad Sanierung
ist bereits seit längerer Zeit
Tennenfläche auf dem
MünstereifelGegenstand der Überlegungen.
Sportplatz Iversheim
Iversheim
6.000,00 € Eine erneute Überprüfung der
der
SV
Bad Erneuerung
Heizungsanlage
durch
den
Heizungsanlage
im
Münstereifelzuständigen Bezirksschornsteinfeger
Umkleidegebäude
Iversheim
hat
ergeben,
dass
die
Emissionswerte doch noch im
Toleranzbereich liegen und die
Erneuerung
vorübergehend
zurückgestellt werden kann.
TV Mahlberg u. a. Sanierung
von 85.000,00 € Die der Substanzerhaltung dienende
und
von
der
Stadt
zu
Turnhalle
und
bezuschussende
Sanierung
ist
Schützenhaus
abhängig von der Übernahme der
Immobilienverantwortung durch die
nutzenden Ortsvereine. Von deren
Seite wurde Bedenkzeit bis Mitte
2008 erbeten.
RSV
Arloff- Errichtung
eines 95.000,00 € Bürgersprechtag des Bürgermeisters
(f. Umkleide) am 16.03.2005.
Kirspenich
eigenen
Umkleidegebäudes
und einer zusätzlichen
Sportplatzanlage
RSV
Arloff- Erneuerung
der 35.000,00 € Wird aufgrund des Beschlusses des
Kirspenich
Flutlichtanlage
Hauptausschusses vom 20.11.2007
mit Priorität gegenüber den anderen
Vorhaben ausgeführt.
Die Gegenleistung des Vereins
besteht
vornehmlich
in
einem
befristeten Verzicht auf einen Teil der
jährlichen Unterhaltungspauschale.
der
überstrapazierten
SV Nöthen
Regeneration
des 10.000,00 € Aufgrund
Nutzung des Rasenplatzes in Nöthen
Rasenplatzes
in
bedarf dieser nach fachkundiger
Nöthen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1220
SV Nöthen
SV Nöthen
Deckenund
Dachinstandsetzung
am Umkleidegebäude
Nöthen
Erneuerung
der
Flutlichtanlage
am
Sportplatz Nöthen
SV Nöthen
Zuschuss
für
die
Ersatzbeschaffung
eines Rasenmähers
SV Nöthen
Umzäunung
der
Sportplatzanlage
Anlegung
eines
zusätzlichen
Trainingsplatzes
am
Sportplatz Nöthen.
Instandsetzung des als
Aufenthaltsund
Verkaufsraum
dienenden
Gebäudeteils an der
ehemaligen Lagerhalle
in Houverath
Erneuerung
der
Einzäunung
am
Sportplatz in Schönau
SV Nöthen
SV Houverath
TSV Schönau
SC Effelsberg
SV Mutscheid
Sanierung
der
Tennenfläche auf dem
Sportplatz Effelsberg.
Abriss
des
alten
Umkleidegebäudes
Auskunft dringend der Regeneration.
10.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006.
30.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006.
Das Alter der Flutlichtanlagen auf
städtischen Sportplätzen erfordert
eine gründliche Überprüfung in
elektrotechnischer und statischer
Hinsicht. Allgemein ist mit einem
bisher
noch
nicht
bekannten
Erneuerungsbedarf zu rechnen.
20.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006.
Über
die
jährliche
Unterhaltungspauschale und die auf
die Stadt entfallenden Kosten für den
jährlichen
Düngebedarf
(ca.
2.000,00€)
hinaus
sieht
die
Verwaltung aus haushaltsrechtlichen
Gründen
keine
Möglichkeit,
außerhalb der Sportpauschale neue
Zahlungsverpflichtungen
zu
begründen.
10.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006.
30.000,00 € Vereinsantrag vom 27.10.2006.
20.000,00 € Vereinsantrag vom 23.01.2007.
15.000,00 € Aus Sicht der Verwaltung ist es
erforderlich, den Böschungsbereich
zur Krummesbach auf einer Länge
von ca. 150 m neu zu sichern, um
hier Rutsch- und Sturzgefahren in
das ca. 3,00 m tieferliegende
betonierte Bachbett zu vorzubeugen.
60.000,00 € Vereinsantrag vom 23.01.2008.
15.000,00 € Die
vertragliche
Regelung
im
Zusammenhang mit der Errichtung
des neuen Vereinsheims beinhaltet
die Verpflichtung des Vereins, das
alte Gebäude bis einschl. 2011
abzureißen, die Entsorgungskosten
trägt die Stadt.
Anmerkung: Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Angaben der beantragenden Vereine
bzw. um überschlägige Schätzungen.
2. Rechtliche Würdigung
Seite 4 von Ratsdrucksache 1220
Keine.
3. Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund ihrer finanziellen Rahmenbedingungen unterliegt eine Kommune in der
Haushaltssicherung und besonders im Nothaushaltsrecht strengsten Auflagen und erheblichen
Beschränkungen, insbesondere was freiwillige Leistungen anbelangt. Hierzu zählt auch die
Förderung von Vereinsvorhaben. Dennoch ist die Unterstützung investiver Projekte im
Sportbereich grundsätzlich nicht ausgeschlossen, betraglich aber auf die Höhe der jährlich
zugewiesenen Sportpauschale beschränkt.
Zudem ist die Stadt Bad Münstereifel verpflichtet, sich sukzessive von Belastungen aus
Immobilienvermögen zu trennen, sofern dies nicht unmittelbar zur Erfüllung gesetzlicher
Pflichtaufgaben erforderlich ist. Aufgrund entsprechender Grundsatzbeschlüsse städtischer
Ratsgremien erfolgt eine Projektförderung daher unter der weiteren Voraussetzung, dass der
begünstigte Verein im Rahmen einer vertraglichen Regelung zukünftig jegliche Verpflichtungen
übernimmt, die sich aus dem Eigentum ergeben. Näheres ist im jeweiligen Einzelfall auszuhandeln
und auch von Art und Umfang des Vorhabens abhängig.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die aufgeführten Vorhaben sollten nach objektivierbaren Kriterien beurteilt werden. Hierzu sind
aus Sicht der Verwaltung insbesondere folgende Fragestellungen zu klären:
Ist das Vorhaben für die Aufrechterhaltung des Schulsports existenziell erforderlich?
Ist die Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend geboten?
Ist das Vorhaben zur Erhaltung städtischer Vermögenssubstanz unaufschiebbar notwendig?
Ist das Vorhaben für die Aufrechterhaltung des Vereinssports existenziell notwendig?
Ist die künftige Auslastung der Vereinssportstätte zu erwarten?
Gibt es in zumutbarer Entfernung adäquate Vereinssportstätten mit freien Kapazitäten?
Ist die städtische Maßnahmeförderung pauschallierbar?
Besteht seitens des begünstigten Vereins Bereitschaft zur Übernahme eines Eigenanteils?
Bei der Beurteilung dieser Fragestellungen sollten alle Sportvereine beteiligt werden und
Gelegenheit erhalten, aus ihrer Sicht aktuell und perspektivisch Bedarf, Notwendigkeit und
Auslastung der benutzten Sportstätte darzustellen. Die so ermittelten Informationen werden
vervollständigt für die weiteren Beratungen in den zuständigen Gremien aufbereitet und
zielführend in eine zu verabschiedende Prioritätenliste einfließen.
Die Erneuerung der Flutlichtanlage in Arloff wird nicht Gegenstand dieser Überprüfung, da dieses
Vorhaben bereits 2007 mit der entsprechenden Priorität versehen wurde und 2008 abgeschlossen
wird.
Seite 5 von Ratsdrucksache 1220
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Der demographische Wandel mit prognostiziert 20 % Rückgang an Kindern und Jugendlichen bis
2020 wird nach Einschätzung der Verwaltung perspektivisch auch vor den Sportvereinen, deren
Mitgliederzahlen und Vereinsangeboten nicht Halt machen. Es ist daher zu erwarten, dass
Vereinssportstätten, die derzeit noch ausgelastet sind, langfristig freie Kapazitäten ausweisen und
Sportanlagen, die nur vereinzelt beansprucht werden, überflüssig werden.
Vor diesem Hintergrund erfordert eine auf Nachhaltigkeit angelegte Verwendung der
Sportpauschale, dass über die Förderung von Vereinsvorhaben steuernd auf den Bestand an
Vereinssportstätten Einfluss genommen und noch vermehrt Kooperationsbereitschaft gefordert
und unterstützt wird.
7. Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1.
Bei der Beschaffung von Grundlageninformationen sind alle Sportvereine zu beteiligen,
denen städtische Sportstätten mittelbar oder unmittelbar zur Nutzung überlassen sind. Die
Vereine sollen Gelegenheit erhalten, aktuell und perspektivisch zu Bedarf, Notwendigkeit
und Belegung der überlassenen Sportstätten Stellung nehmen.
2.
Die Erneuerung der Flutlichtanlage in Arloff wird nicht Gegenstand dieser Überprüfung, da
sie bereits konkret zur Realisierung in 2008 vorgesehen ist.