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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" - Vorhaltegrundstück Kindergarten Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
79 kB
Datum
03.07.2013
Erstellt
17.09.13, 18:36
Aktualisiert
17.09.13, 18:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern
Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" - Vorhaltegrundstück Kindergarten
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 06.09.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 03.07.2013 Vorlage Nr.: TOP 6 215/2013 Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" - Vorhaltegrundstück Kindergarten Änderung gemäß § 13 BauGB Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB Beschluss: 1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern (Bereich: Kreuzungsbereich "Auf dem Acker" / "Dammstraße" Vorhaltegrundstück Kindergarten) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern. Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung auf der nicht mehr benötigten Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich. – Aufstellungsbeschluss 2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 77 Sinthern nicht berührt. 3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 77 Sinthern behalten weiterhin Gültigkeit. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen. Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Beratungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)