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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA vom 24.04.2013, Vorlage Nr.: 108/2013)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
77 kB
Datum
03.07.2013
Erstellt
17.09.13, 18:36
Aktualisiert
17.09.13, 18:36
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln
Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad
Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den
§§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
siehe UPA vom 24.04.2013, Vorlage Nr.: 108/2013)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister Pulheim, den 06.09.2013 Beschluss aus der Niederschrift der 21. Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses der Stadt Pulheim am 03.07.2013 Vorlage Nr.: TOP 4 248/2013 Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln Bereich: Sportpark Stommeln, Freibad Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB siehe UPA vom 24.04.2013, Vorlage Nr.: 108/2013 Empfehlung: Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen/ Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), den Bebauungsplan Nr. 44 Stommeln als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), die Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Beratungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)