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Beschlussvorlage (15. Änderung des Flächennutzungsplanes-Radioteleskop Effelsberg hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (15. Änderung des Flächennutzungsplanes-Radioteleskop Effelsberg
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (15. Änderung des Flächennutzungsplanes-Radioteleskop Effelsberg
hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.10.2008 - Der Bürgermeister Az: 610 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 1435 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Strukturförderungsausschuss 04.11.2008 Haupt- und Finanzausschuss 18.11.2008 Rat 25.11.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 15. Änderung des Flächennutzungsplanes-Radioteleskop Effelsberg hier: Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StrukA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1435 1. Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der Baugenehmigung für das LOFAR-Antennenfeld für das Max-PlanckInstitut/Radioteleskop Effelsberg wurde es notwendig, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich einzuleiten. In 2007 wurden die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen konnte die im Vorverfahren vorgenommene Abgrenzung des Änderungsbereichs nicht beibehalten werden. In Abstimmung mit den beteiligten Behörden wurde die jetzt beigefügte Abgrenzung vorgenommen. Diese berücksichtigt soweit wie möglich die Belange der Forst- und Landschaftsbehörden einerseits, sichert andererseits planungsrechtlich das inzwischen hergestellte LOFAR-Versuchsfeld. Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind beigefügt. Unter Wertung dieser ist der Entwurfsbeschluss zu fassen. Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen sind im Weiteren die Verfahren nach § 3Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Unter Wertung der in den Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes “Sondergebiet für öffentliche Zwecke, Bildung und Forschung (für einen Teilbereich des Max-Planck-Institutes für Radioastronomie in Effelsberg) einschl. Begründung undUmweltbericht als Entwurf beschlossen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.