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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
268 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die städt. Kindertagesstätte E.-Herrig)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 51 13-17/5 öffentlich V 7/ Amt: An den ~S'lj - 51 - BeschIAusf.: Rat - 102 - Datum: 12.09.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • I Betrifft: Ausnahme vom Einstellungsstopp E.-Herrig Finanzielle für die städt. Kindertagesstätte Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung: HHJ.: 2001 HHStl.: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Personal Budget: 5199 - Erftstadt, den 12. September 2001 Beschlussentwurf: • Unter Verzicht auf die Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und unter Ausübung des Rückholrechtes wird der Bürgermeister ermächtigt, als Ausnahme vom Einstellungsstop einen/eine Erzieher/in unbefristet mit 19,25 Wochenstunden schnellst möglich für die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Herrig einzustellen. Die Vergütung erfolgt nach BAT VlbNc. Begründung: Im Kindergarten Herrig werden 50 Kinder in zwei Gruppen betreut. Im Rahmen des Notprogammes zur Betreuung der in Lechenich nicht versorgten Kindergartenkinder wurde der Kindergarten Herrig vorübergehend mit 5 Kindern überbelegt. In einem Kindergarten können bis zu 9 Kinder über Mittag betreut werden, ohne das der Personalschlüssel erweitert werden muss. In der Vergangenheit wurden in Herrig durchschnittlich 5-9 Kinder über Mittag betreut. Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres (zum 20.08.2001) und durch den Zuzug von Neubürgern in Lechenich hat sich der Bedarf explosionsartig erhöht. Inzwischen liegen Anmeldungen von 22 Kindern für eine Über-Mittag-Betreuung vor. P:\V5120010.3QO - 2 Somit ist die Etablierung einer Tagesstättengruppe unumgänglich, andemfalls müßte 13 Familien die Ober-Mittag-Betreuung wieder versagt werden. Mit der Etablierung einer Tagesstättengruppe und dem damit verbundenen größeren Betreuungsaufwand ist die Aufstockung des Personals um eine Erzieherin/einen Erzieher (19,25 Std.) nach Vorgabe des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) und den diesbezüglichen Verordnungen notwendig. In der jetzigen Situation hinsichtlich der zu geringen Platzzahlen für Kindergartenkinder in Erftstadt wird selbstverständlich die Tagesstättengruppe nicht auf 20 Kinder reduziert, so dass die Einrichtung mit insgesamt 10 Kindern überbelegt ist. '- • (~ • p:\V5120010.300