Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
389 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 40 21-00
öffentlich
V
An den
Amt: - 40-
Rat
BeschIAusf.: - 40 -
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
71
A'f'"
Datum: 25.07.2001
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Schule und Kultur
Finanz- und Personalausschuss
•
Betrifft: Verteilung der pauschalierten
Zuweisung zur Förderung der technischen Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien an öffentlichen Schulen
nach § 18 Abs. 2 GFG 2001 sowie im Rahmen der "e-nitiative.nrw"
Finanzielle
Auswirkungen:
siehe Beschlussentwurf
Unterschriftdes Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 25.07.2001
•
Beschlussentwurf:
1. Die Zuwendung des
Ausstattung für das
von 150.361,33 DM
15.10.2000) auf die
Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der technischen
Lernen mit neuen Medien an öffentlichen Schulen in Höhe
wird unter Berücksichtigung der Schülerzahl (Stand:
städtischen Schulen aufgeteilt.
Bei den Haushaltsstellen 1.210.9352.9, 1.215.9359.0, 1.220.9359.0, 1.230.9359.3
und 1.270.9359.8 werden die entsprechenden Mittel bereitgestellt; die Deckung
erfolgt aus 1.900.3613.8.
2. Der Landeszuschuss aus der "e-nitiative .nrw" in Höhe von 21.757,-DM wird zu
gleichen Teilen auf alle Schulen aufgeteilt.
3. Die Fortbildungspauschale aus Landesmitteln für das Lernen mit neuen Medien in
Höhe von 9.933,-DM wird von der Schulverwaltung unter Beteiligung der Schulen für die Weiterbildung der Fachlehrer EDV verwandt.
- 2 Begründung:
Auch im Haushaltsjahr 2001 erhalten die Kommunen zweckgebundene Mittel als
Zuwendungen des Landes aus drei verschiedenen Töpfen. Es handelt sich um Mittel
aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz
(GFG), um Mittel aus der "e-nitiative.nrw"
und um Mittel, die den Schulträgern pauschal zu Zwecken der Lehrerfortbildung
zugewiesen werden.
1. Mittel nach § 18 Abs. 2 GFG
Die Höhe der Zuweisung beträgt 150.361,33 DM. Der Zuwendungsbescheid sieht
vor, dass die Mittel im Vermögenshaushalt im Abschnitt 90, Untergruppe 36 gesondert nachzuweisen sind.
•
Zur Verteilung der Mittel wurden die Schulen von der Verwaltung zur einem Gespräch
eingeladen um einen gemeinsamen, von allen Schulen getragenen Verteilungsvorschlag zu erarbeiten.
Im vergangenen Jahr wurde die Zuweisung im Verhältnis 2 : 1 zwischen Grundschulen/Sonderschule und weiterführenden Schulen aufteteill. Dadurch konnte den
Grundschulen/Sonderschule zunächst eine gewisse Grundausstattung zur Verfügung
gestellt werden, die nun sukzessive ausgebaut und erweitert werden kann.
Durch die rasante Weiterentwicklung im Bereich EDV ist es jedoch in diesem Jahr
erforderlich, auch den weiterführenden Schulen die Möglichkeit zu geben, ihren EDVBedarf dem neuesten Stand der Technik anzupassen. Deshalb wird die Zuwendung
unter Berücksichtigung der jeweiligen Schülerzahl auf alle Schulen verteilt.
2. Mittel aus der "e-nitiative,nrw"
Die Höhe der Zuweisung beträgt 21.757,- DM.
•
In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Schulen und Verwaltung wurde vereinbart, diese Mittel zu gleichen Teilen auf alle Schulen zu verteilen .
3. FortbildungsDauschale
Die Höhe der Zuweisung beträgt 9.933,- DM.
Bereits im vergangenen Jahr war die Nachfrage der Lehrerinnen und Lehrer an den
Fortbildungsangeboten so hoch, dass die damals zur Verfügung stehende Summe
nicht ausreichte, um den Bedarf zu decken.
Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch 2001 das Fortbildungsbudget von den
Lehrkräften gut angenommen werden wird. Die Schulungen sind seitens des Erftkreises koordiniert worden und werden größtenteils von den Volkshochschulen
angeboten.
n Vertretung