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Beschlussvorlage (Verteilung der pauschalierten Zuweisung zur Förderung der technischen Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien an öffentlichen Schulen nach § 18 Abs. 2 GFG 2001 sowie im Rahmen der "e-nitiative.nrw")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
389 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Beschlussvorlage (Verteilung der pauschalierten Zuweisung zur Förderung der technischen
Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien an öffentlichen Schulen
nach § 18 Abs. 2 GFG 2001 sowie im Rahmen der "e-nitiative.nrw") Beschlussvorlage (Verteilung der pauschalierten Zuweisung zur Förderung der technischen
Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien an öffentlichen Schulen
nach § 18 Abs. 2 GFG 2001 sowie im Rahmen der "e-nitiative.nrw")

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 40 21-00 öffentlich V An den Amt: - 40- Rat BeschIAusf.: - 40 - der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung 71 A'f'" Datum: 25.07.2001 zur Vorberatung über den Ausschuss für Schule und Kultur Finanz- und Personalausschuss • Betrifft: Verteilung der pauschalierten Zuweisung zur Förderung der technischen Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien an öffentlichen Schulen nach § 18 Abs. 2 GFG 2001 sowie im Rahmen der "e-nitiative.nrw" Finanzielle Auswirkungen: siehe Beschlussentwurf Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 25.07.2001 • Beschlussentwurf: 1. Die Zuwendung des Ausstattung für das von 150.361,33 DM 15.10.2000) auf die Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung der technischen Lernen mit neuen Medien an öffentlichen Schulen in Höhe wird unter Berücksichtigung der Schülerzahl (Stand: städtischen Schulen aufgeteilt. Bei den Haushaltsstellen 1.210.9352.9, 1.215.9359.0, 1.220.9359.0, 1.230.9359.3 und 1.270.9359.8 werden die entsprechenden Mittel bereitgestellt; die Deckung erfolgt aus 1.900.3613.8. 2. Der Landeszuschuss aus der "e-nitiative .nrw" in Höhe von 21.757,-DM wird zu gleichen Teilen auf alle Schulen aufgeteilt. 3. Die Fortbildungspauschale aus Landesmitteln für das Lernen mit neuen Medien in Höhe von 9.933,-DM wird von der Schulverwaltung unter Beteiligung der Schulen für die Weiterbildung der Fachlehrer EDV verwandt. - 2 Begründung: Auch im Haushaltsjahr 2001 erhalten die Kommunen zweckgebundene Mittel als Zuwendungen des Landes aus drei verschiedenen Töpfen. Es handelt sich um Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), um Mittel aus der "e-nitiative.nrw" und um Mittel, die den Schulträgern pauschal zu Zwecken der Lehrerfortbildung zugewiesen werden. 1. Mittel nach § 18 Abs. 2 GFG Die Höhe der Zuweisung beträgt 150.361,33 DM. Der Zuwendungsbescheid sieht vor, dass die Mittel im Vermögenshaushalt im Abschnitt 90, Untergruppe 36 gesondert nachzuweisen sind. • Zur Verteilung der Mittel wurden die Schulen von der Verwaltung zur einem Gespräch eingeladen um einen gemeinsamen, von allen Schulen getragenen Verteilungsvorschlag zu erarbeiten. Im vergangenen Jahr wurde die Zuweisung im Verhältnis 2 : 1 zwischen Grundschulen/Sonderschule und weiterführenden Schulen aufteteill. Dadurch konnte den Grundschulen/Sonderschule zunächst eine gewisse Grundausstattung zur Verfügung gestellt werden, die nun sukzessive ausgebaut und erweitert werden kann. Durch die rasante Weiterentwicklung im Bereich EDV ist es jedoch in diesem Jahr erforderlich, auch den weiterführenden Schulen die Möglichkeit zu geben, ihren EDVBedarf dem neuesten Stand der Technik anzupassen. Deshalb wird die Zuwendung unter Berücksichtigung der jeweiligen Schülerzahl auf alle Schulen verteilt. 2. Mittel aus der "e-nitiative,nrw" Die Höhe der Zuweisung beträgt 21.757,- DM. • In einem gemeinsamen Gespräch zwischen Schulen und Verwaltung wurde vereinbart, diese Mittel zu gleichen Teilen auf alle Schulen zu verteilen . 3. FortbildungsDauschale Die Höhe der Zuweisung beträgt 9.933,- DM. Bereits im vergangenen Jahr war die Nachfrage der Lehrerinnen und Lehrer an den Fortbildungsangeboten so hoch, dass die damals zur Verfügung stehende Summe nicht ausreichte, um den Bedarf zu decken. Es ist deshalb davon auszugehen, dass auch 2001 das Fortbildungsbudget von den Lehrkräften gut angenommen werden wird. Die Schulungen sind seitens des Erftkreises koordiniert worden und werden größtenteils von den Volkshochschulen angeboten. n Vertretung