Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
27.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.02.2008
- Der Bürgermeister Az: 41-32-20
Nr. der Ratsdrucksache: 1122 Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales
27.02.2008
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuorganisation der Schülerbeförderung;
hier: Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
210
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1122 Z-1
1. Sachverhalt:
Die zur Zeit geltenden Verträge zwischen der Stadt und städtischen Busunternehmen für den
bestehenden Schülerspezialverkehr sind vor 10 bis 15 Jahren abgeschlossen worden. Durch die
sich ständig ändernde Schülersituation und auch auf Grund der erheblich veränderten
wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechen die Grundlagen dieser Verträge nicht mehr den heutigen
Strukturen und Anforderungen.
Auch vor dem Hintergrund der Prüfungshinweise durch die Gemeindeprüfungsanstalt ist eine
Neuorganisation der Schülerbeförderung unumgänglich.
Für eine Neuorganisation der Schülerbeförderung bestehen zwei Alternativen:
1. die Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs und/oder
2. die Umwandlung des bestehenden Schülerspezialverkehrs (weitestgehend) in
Linienverkehre nach §§ 42 und 43 Ziff. 2 Personenbeförderungsgesetz (PbefG).
1. Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs
Bei der Stadt werden die Schülerinnen und Schüler aller vier Grundschulen sowie die
Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Haass-Gemeinschaftshauptschule im Rahmen des
Schülerspezialverkehr zu und von den Schulen befördert. Außerdem sind einige Ortsteile in Bad
Münstereifel nicht an das öffentliche Liniennetz angebunden, so dass aus diesem Grunde die in
diesen Ortsteilen wohnenden Kinder aller Schulen (einschließlich des Erzbischöflichen St.Angela-Gymnasiums) auch von der Beförderung in Schülerspezialverkehr-Bussen betroffen sind.
Darüber hinaus werden Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen aus den
Bereichen Mechernich-Antweiler/Wachendorf und Euskirchen-Kirchheim ebenfalls mit
Schülerspezialverkehr-Bussen nach Bad Münstereifel und zurück befördert. Damit besitzt der
Schülerspezialverkehr in der Stadt einen fast 50 %-igen Anteil am Gesamtbeförderungsvolumen.
Die Überprüfung der Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung) führte zu dem Ergebnis, dass eine Neuausschreibung des
Schülerspezialverkehrs eine europaweite Ausschreibung erfordert (s. Anlage 1).
Bei einer europaweiten Ausschreibung sind vorgegebene Vergabefristen einzuhalten, so dass die
damit verbundene Vergabedauer eine Neuerung des Schülerspezialverkehrs in der Stadt erst zum
Schuljahresbeginn 2009/2010 möglich werden würde.
2. Umwandlung des bestehenden Schülerspezialverkehrs in den öffentlichen
Linienverkehr
Aussage der Kreisverkehrsgesellschaft
Eine Integration des bestehenden Schülerspezialverkehrs in den öffentlichen Linienverkehr ist
nicht ohne die Einbeziehung der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen und des für den Bereich
der Stadt Bad Münstereifel zuständigen Verkehrsträgers für den öffentlichen Linienverkehr, der
RVK Köln, möglich.
In einem ersten Schritt erstellte daher die RVK fiktive Fahrpläne, in die die Busumläufe des
bestehenden Schülerspezialverkehrs eingebunden wurden. Die von der RVK vorgelegten
Fahrplanänderungen sind wiederum Grundlage für die in der Zuständigkeit der
Kreisverkehrsgesellschaft liegenden Gestaltung des öffentlichen Linienverkehrs im Kreisgebiet
Euskirchen.
In einer Gesprächsrunde beim Kreis Euskirchen wurde deutlich, dass ÖPNV und Schülerverkehre
auf dem Prüfstand stehen. Dabei könne eine Umstrukturierung des Schülerverkehrs mit der
Kalkulation eines neuen Verteilungsschlüssels für die zu erhebende ÖPNV-Umlage im
Seite 3 von Ratsdrucksache 1122 Z-1
Zusammenhang stehen. Vor diesem Hintergrund sollte deshalb die Stadt für das kommende neue
Schuljahr eine flächendeckende Umgestaltung des Schülerspezialverkehrs zurück stellen.
Darüber hinaus bestehe die Notwendigkeit, eine direkte Verbindung des öffentlichen Liniennetzes
zwischen den Städten Mechernich und Bad Münstereifel zu schaffen. Die erforderlichen
Voraussetzungen hierfür würden sowohl für die Stadt Mechernich als auch für die Stadt Bad
Münstereifel geprüft. Über die Ergebnisse würde anschließend mit beiden Kommunen
kommuniziert werden.
Sobald ein Ergebnis der vom Kreis Euskirchen eingeleiteten Überlegungen zum ÖPNV vorliegt,
soll die weitere Umwandlung des bei der Stadt bestehenden Schülerspezialverkehrs avisiert
werden. Hiefür kommen Linienverkehre im Sinne der §§ 42 und 43 Ziff. 2
Personenbeförderungsgesetz (PbefG) ab dem Schuljahr 2009/2010 in Betracht. Bei den
Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 Ziff. 2 PbefG wären die Abschlüsse von bilateralen
Verträgen zwischen der Stadt und dem Verkehrsträger des öffentlichen Linienverkehrs
erforderlich.
Akuter Handlungsbedarf wird derzeit im Bereich der Linien 819, 822 und 828 aus dem
Höhengebiet nach Bad Münstereifel gesehen. Hier ist noch parallel Schülerspezialverkehr
eingerichtet und es ist dringend erforderlich, diesen im Interesse optimierter Kapazitäten auf
öffentliche Linien umzustellen.
Die entsprechenden vertraglichen Auswirkungen sind im nichtöffentlichen Teil unter RD-Nr. 1225
zu erörtern und zu beschließen.
Stellungnahmen der Schulen
Zu der Umwandlung des Schülerspezialverkehrs wurde den Schulleitern aller Schulen (einschl.
des St.-Angela-Gymnasiums) Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die bis zum heutigen Tage
hierzu abgegebenen Stellungnahmen (Anlagen 2 bis 6) sind in der beiliegenden Tabelle (Anlage 7)
aufgelistet.
Dananch können die Anforderungen der Schulen, soweit sie sich auf gesetzliche Grundlagen
beziehen, weitestgehend erfüllt werden. Ausnahme ist die gewünschte Berücksichtigung der
Katholischen Grundschule Houverath, wonach die Beförderung der Kinder auf den Stundenplan
der einzelnen Klassen mit flexiblem Beginn zur 1./2. oder 3. Stunde erfolgen solle. Allerdings steht
diesem Wunsch die Vorschrift des RdErl. d. Kultusministeriums, Satz 1, v. 14.12.1983 Unterrichtsbeginn an allgemeinbildenden Schulen entgegen – ; danach beginnt der Unterricht in
der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr.
Wirtschaftsförderung
Die Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in öffentlichen Linienverkehr hat den Einsatz
weiterer Linienbusse durch den Verkehrsträger RVK zur Folge.
Bereits in Vorgesprächen mit Vertretern der RVK Euskirchen war erkennbar, dass eine
Übernahme der bisherigen Busunternehmen in den neu einzurichtenden Linienverkehr möglich ist.
Die Verwaltung wird in weiteren Gesprächen eine solche Übernahme nach allen Kräften
unterstützen. Auf die zwischen Verkehrsträger und Busunternehmen abschließende Vereinbarung
hat die Verwaltung jedoch keinen Einfluss.
2.
Rechtliche Würdigung
Die Umwandlung des Schülerspezialverkehrs aus dem Höhengebiet nach und von Bad
Münstereifel führt zu einem Linienverkehr im Sinne des § 42 Personenbeförderungsgesetz
(PbefG).
3.
Finanzielle Auswirkungen
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Als Kommune im Nothaushaltsrecht muss die Stadt Bad Münstereifel Kostenneutralität
gewährleisten.
4.
Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in Linienverkehre nach §42 PbefG führt zu einer
optimierten Kapazitätsauslastung bei den Linien 819, 822 und 828.
5.
Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6.
Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Für den Bereich der Schülerbeförderung ermöglicht deren Integration in öffentlichen Linienverkehr
bedarfsgerechte Transportkapazitäten auch bei sich verändernden Schülerzahlen.
7. Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.