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Beschlussvorlage (Neuorganisation der Schülerbeförderung; hier: Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
27.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlussvorlage (Neuorganisation der Schülerbeförderung;
hier: Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)) Beschlussvorlage (Neuorganisation der Schülerbeförderung;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.02.2008 - Der Bürgermeister Az: 41-32-20 Nr. der Ratsdrucksache: 1122 Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales 27.02.2008 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuorganisation der Schülerbeförderung; hier: Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 210 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1122 Z-1 1. Sachverhalt: Die zur Zeit geltenden Verträge zwischen der Stadt und städtischen Busunternehmen für den bestehenden Schülerspezialverkehr sind vor 10 bis 15 Jahren abgeschlossen worden. Durch die sich ständig ändernde Schülersituation und auch auf Grund der erheblich veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse entsprechen die Grundlagen dieser Verträge nicht mehr den heutigen Strukturen und Anforderungen. Auch vor dem Hintergrund der Prüfungshinweise durch die Gemeindeprüfungsanstalt ist eine Neuorganisation der Schülerbeförderung unumgänglich. Für eine Neuorganisation der Schülerbeförderung bestehen zwei Alternativen: 1. die Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs und/oder 2. die Umwandlung des bestehenden Schülerspezialverkehrs (weitestgehend) in Linienverkehre nach §§ 42 und 43 Ziff. 2 Personenbeförderungsgesetz (PbefG). 1. Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs Bei der Stadt werden die Schülerinnen und Schüler aller vier Grundschulen sowie die Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Haass-Gemeinschaftshauptschule im Rahmen des Schülerspezialverkehr zu und von den Schulen befördert. Außerdem sind einige Ortsteile in Bad Münstereifel nicht an das öffentliche Liniennetz angebunden, so dass aus diesem Grunde die in diesen Ortsteilen wohnenden Kinder aller Schulen (einschließlich des Erzbischöflichen St.Angela-Gymnasiums) auch von der Beförderung in Schülerspezialverkehr-Bussen betroffen sind. Darüber hinaus werden Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen aus den Bereichen Mechernich-Antweiler/Wachendorf und Euskirchen-Kirchheim ebenfalls mit Schülerspezialverkehr-Bussen nach Bad Münstereifel und zurück befördert. Damit besitzt der Schülerspezialverkehr in der Stadt einen fast 50 %-igen Anteil am Gesamtbeförderungsvolumen. Die Überprüfung der Vorschriften der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) führte zu dem Ergebnis, dass eine Neuausschreibung des Schülerspezialverkehrs eine europaweite Ausschreibung erfordert (s. Anlage 1). Bei einer europaweiten Ausschreibung sind vorgegebene Vergabefristen einzuhalten, so dass die damit verbundene Vergabedauer eine Neuerung des Schülerspezialverkehrs in der Stadt erst zum Schuljahresbeginn 2009/2010 möglich werden würde. 2. Umwandlung des bestehenden Schülerspezialverkehrs in den öffentlichen Linienverkehr Aussage der Kreisverkehrsgesellschaft Eine Integration des bestehenden Schülerspezialverkehrs in den öffentlichen Linienverkehr ist nicht ohne die Einbeziehung der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen und des für den Bereich der Stadt Bad Münstereifel zuständigen Verkehrsträgers für den öffentlichen Linienverkehr, der RVK Köln, möglich. In einem ersten Schritt erstellte daher die RVK fiktive Fahrpläne, in die die Busumläufe des bestehenden Schülerspezialverkehrs eingebunden wurden. Die von der RVK vorgelegten Fahrplanänderungen sind wiederum Grundlage für die in der Zuständigkeit der Kreisverkehrsgesellschaft liegenden Gestaltung des öffentlichen Linienverkehrs im Kreisgebiet Euskirchen. In einer Gesprächsrunde beim Kreis Euskirchen wurde deutlich, dass ÖPNV und Schülerverkehre auf dem Prüfstand stehen. Dabei könne eine Umstrukturierung des Schülerverkehrs mit der Kalkulation eines neuen Verteilungsschlüssels für die zu erhebende ÖPNV-Umlage im Seite 3 von Ratsdrucksache 1122 Z-1 Zusammenhang stehen. Vor diesem Hintergrund sollte deshalb die Stadt für das kommende neue Schuljahr eine flächendeckende Umgestaltung des Schülerspezialverkehrs zurück stellen. Darüber hinaus bestehe die Notwendigkeit, eine direkte Verbindung des öffentlichen Liniennetzes zwischen den Städten Mechernich und Bad Münstereifel zu schaffen. Die erforderlichen Voraussetzungen hierfür würden sowohl für die Stadt Mechernich als auch für die Stadt Bad Münstereifel geprüft. Über die Ergebnisse würde anschließend mit beiden Kommunen kommuniziert werden. Sobald ein Ergebnis der vom Kreis Euskirchen eingeleiteten Überlegungen zum ÖPNV vorliegt, soll die weitere Umwandlung des bei der Stadt bestehenden Schülerspezialverkehrs avisiert werden. Hiefür kommen Linienverkehre im Sinne der §§ 42 und 43 Ziff. 2 Personenbeförderungsgesetz (PbefG) ab dem Schuljahr 2009/2010 in Betracht. Bei den Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 Ziff. 2 PbefG wären die Abschlüsse von bilateralen Verträgen zwischen der Stadt und dem Verkehrsträger des öffentlichen Linienverkehrs erforderlich. Akuter Handlungsbedarf wird derzeit im Bereich der Linien 819, 822 und 828 aus dem Höhengebiet nach Bad Münstereifel gesehen. Hier ist noch parallel Schülerspezialverkehr eingerichtet und es ist dringend erforderlich, diesen im Interesse optimierter Kapazitäten auf öffentliche Linien umzustellen. Die entsprechenden vertraglichen Auswirkungen sind im nichtöffentlichen Teil unter RD-Nr. 1225 zu erörtern und zu beschließen. Stellungnahmen der Schulen Zu der Umwandlung des Schülerspezialverkehrs wurde den Schulleitern aller Schulen (einschl. des St.-Angela-Gymnasiums) Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Die bis zum heutigen Tage hierzu abgegebenen Stellungnahmen (Anlagen 2 bis 6) sind in der beiliegenden Tabelle (Anlage 7) aufgelistet. Dananch können die Anforderungen der Schulen, soweit sie sich auf gesetzliche Grundlagen beziehen, weitestgehend erfüllt werden. Ausnahme ist die gewünschte Berücksichtigung der Katholischen Grundschule Houverath, wonach die Beförderung der Kinder auf den Stundenplan der einzelnen Klassen mit flexiblem Beginn zur 1./2. oder 3. Stunde erfolgen solle. Allerdings steht diesem Wunsch die Vorschrift des RdErl. d. Kultusministeriums, Satz 1, v. 14.12.1983 Unterrichtsbeginn an allgemeinbildenden Schulen entgegen – ; danach beginnt der Unterricht in der Zeit zwischen 7:30 Uhr und 8:30 Uhr. Wirtschaftsförderung Die Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in öffentlichen Linienverkehr hat den Einsatz weiterer Linienbusse durch den Verkehrsträger RVK zur Folge. Bereits in Vorgesprächen mit Vertretern der RVK Euskirchen war erkennbar, dass eine Übernahme der bisherigen Busunternehmen in den neu einzurichtenden Linienverkehr möglich ist. Die Verwaltung wird in weiteren Gesprächen eine solche Übernahme nach allen Kräften unterstützen. Auf die zwischen Verkehrsträger und Busunternehmen abschließende Vereinbarung hat die Verwaltung jedoch keinen Einfluss. 2. Rechtliche Würdigung Die Umwandlung des Schülerspezialverkehrs aus dem Höhengebiet nach und von Bad Münstereifel führt zu einem Linienverkehr im Sinne des § 42 Personenbeförderungsgesetz (PbefG). 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 4 von Ratsdrucksache 1122 Z-1 Als Kommune im Nothaushaltsrecht muss die Stadt Bad Münstereifel Kostenneutralität gewährleisten. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Umwandlung des Schülerspezialverkehrs in Linienverkehre nach §42 PbefG führt zu einer optimierten Kapazitätsauslastung bei den Linien 819, 822 und 828. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Für den Bereich der Schülerbeförderung ermöglicht deren Integration in öffentlichen Linienverkehr bedarfsgerechte Transportkapazitäten auch bei sich verändernden Schülerzahlen. 7. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.