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Beschlussvorlage (Zuschussrichtlinie für Altentage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
968 kB
Erstellt
30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23

Inhalt der Datei

-1- STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: - 50- öffentlich V 7/ Amt: - 50- BeschIAusf.: - 50- An den An den Ausschuss für Sport und Soziales ... 4'1' !/f Datum: 09.08.2001 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • Betrifft: Zuschussrichtlinie für Altentage Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 10. August 2001 ~ r~ Beschlussentwurf: Der Beschluss wird in der Ausschusssitzung formuliert • Begründung: Die als Anlage 1 und 2 beigefügten Übersichten über die Zuschusszahlungen für Veranstaltungen der Jahre 1999 und 2000 lassen erkennen, dass die Zahlen der in den einzelnen Stadtteilen durchgeführten und abgerechtneten Altentage ebenso wie die jeweiligen Teilnehmerzahlen sehr unterschiedlich sind. Gerade in der heutigen Zeit und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass immer mehr ältere Menschen alleine leben, ist es besonders wichtig, Veranstaltungen für diesen Personenkreis durchzuführen, damit Kontakte aufgebaut und gepflegt, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Vorhaben und Interessen besprochen werden können. Fraglich ist allerdings, ob und vielmehr noch, in welcher Weise derartige Veranstaltungen zu bezuschussen sind. Die finanziellen Verhältnisse der älteren Menschen sind besser geworden. Die Kosten für den Besuch derartiger Veranstaltungen könnten die meisten selbst tragen. Sehr oft werden die Kosten für Altentage von den Veranstaltern durch Sammlungen und Einnahmen bei anderen Veranstaltungen finanziert, so dass auch aus finanzieller Sicht die Möglichkeit bestünde, Personen mit geringen finanziellen Möglichkeiten von Zuzahlungen zu befreien. Der Zuschuss der Stadt ist meist nur ein Finanzierungsanteil bzw. ein Finanzierungsbeitrag, der gerne noch angenommen wird, auch wenn er tatsächlich P:\RAT\500 O\VALTENT2.WPD - • • 2 - nicht mehr erforderlich ist. Sollten die Zuschüsse für Altentage weiter gezahlt werden, eventuell auch, um das Interesse der Träger bzw. Veranstalter solcher Veranstaltungen zu erhalten oder zu fördern, müßte auch überlegt und ggf. beschlossen werden, - welche Träger und/oder Vereine in den Stadtteilen derartige Veranstaltungen durchführen und dafür welche Zuschüsse ( Erst- o. weitere Veranstaltung ) erhalten. In diesem Zusammenhang ist auch zu überlegen, wie mit Träger- oder Veranstalterwechseln oder -ersatz umgegangen wird. Nach der derzeitigen Richtlinie ( Anlage 3 ) kann jeder Träger oder Verein diese Zuschüsse beantragen. Wenn diese Möglichkeit tatsächlich von allen genutzt wird, bekommen die ersten Antragsteller noch den Zuschuss, für später gestellte Anträge steht kein Geld mehr zu Verfügung. Ein weiteres Problem ist das derzeitige Abrechnungs- und Bewilligungsverfahren. Für jede Veranstaltung werden Zuschüsse mittels Teilnehmerliste beantragt und gewährt. Auch Veranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen müssen einzeln abgerechnet und angewiesen werden, was sehr arbeitsaufwendig ist, auch was die Vielzahl der Rückfragen nach dem Verbleib des beantragten Geldes betrifft. Hier wäre ein anderes Verteilungs- oder Abrechnungsverfahren wünschenswert. Denkbar wäre es, - den Ortsvorstehern Pauschalen nach dem Anteil der Personen, die eine bestimmte Altersgrenze überschreiten, zu überweisen, die diese an die Veranstalter im jeweiligen Stadtteil aufteilen, - Auszahlung von Pauschalen an die Veranstalter, und zwar nach dem Zuschussdurchschnitt der Jahre 1999 und 2000, - weiter Abrechnung nach Teilnehmerlisten, aber unter der Voraussetzung, dass Einzelauszahlungen unter 100 DM nicht erfolgen, d.h. ,Veranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen erst dann abgerechnet werden, wenn dieser Mindestabrechnungsbetrag mit mehreren Kleinstveranstaltungen im laufenden Haushaltsjahr erreicht wird . Insgesamt stehen für diesen Zweck pro Jahr 22.800 DM zur Verfügung; 1999 wurden 19.536,20 DM und 2000 wurden 16.635,20 DM ausgezahlt. Im Interesse der älteren Menschen, der Veranstalter und der Stadt ist in dieser Angelegenheit eine Diskussion und Entscheidung erforderlich. Anlagen P:\RAT\500 O\VALTENT2.WPD • • • Anlage 1 Zuschusszahlungen für Veranstaltungen in 1999: Trtiger Ahrem SI. Joh. Schützenbruderschaft . SSV Rot-Weiß Dorfgemeinschaft Pfarrgemeinderat Jahreszuschussbetrag DM 0,00 0,00 220,00 310,80 Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Teilnehmerlnnen 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 50 Teilnehmerinnen 62 Teilnehmerinnen + 50 DM Raumkosten + 100 DM Raumkosten Blessem Dorfgemeinschaft 424,40 1 Hauptveranstaltung, nen) 47 Personen; 4 weitere Veranstaltungen Bliesheim Arbeiterwohlfahrt 1.057,20 61 Personen; 12 weitere Veranstaltungen (je rd. 50 Perso- Dorfgemeinschaft Kath. Pfarramt VdK BdV 608,20 502,80 0,00 0,00 1 Hauptveranstaltung, nen) 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, Barr Kath. Pfarramt ( 32 - 58 Perso- 148 Personen + 105 DM Raumkosten 110 Personen; 1 weitere Veranstaltung m. 92 Personen 0,00 ~ 0 '" P;\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD I -\ \ ....,.. » :> ~ ~ '<' ~ "'" <Il ~ N co • • Träger Dinnerzheim Arbeiterwohlfahrt Jahreszuschussbetrag DM 1.541,20 - 2.- • Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Tei/nehmerlnnen 1 Hauptveranstaltung, 156 Personen; 19 weitere Veranstaltungen ( 14 - 56 Personen) keine Hauptveranstaltung; 6 weitere Veranstaltungen mit je ca. 20 Personen 1 Hauptveranstaltung, 63 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 63 Personen AW-Altenclub Frauengemeinschaft 173,60 302,40 Erp Arbeiterwohlfahrt Seniorenclub SI. Pantaleon KG 111 Erp Gartenbau u. Verschönerungsv. 193,40 508,80 0,00 166,60 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 33 Personen; 2 weitere Veranstaltungen, 30 + 28 Personen 29 Personen; 10 weitere Veranstaltungen, 25 - 35 Personen 1 Hauptveranstaltung, 49 Personen Friesheim Arbeiterwohlfahrt Dorfgemeinschaft VdK Friesheim Kath. Pfarramt KID SI. Martin 0,00 533,80 18,20 300,60 108,80 1 Hauptveranstaltung, 132 Personen + 105,00 DM Raumkosten keine Hauptveranstaltung, eine weitere Veranstaltung, 13 Personen 1 Hauptveranstaltung, 53 Personen; 2 weitere Veranstaltungen, 33 + 53 Personen 1 Hauptveranstaltung, 32 Personen Köttingen Dorfgemeinschaft Kath. Frauengemeinschaft 428,00 479,40 P:\RAT\SOO_O\VALT8NT2.WPD 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, nen 95 Personen + 105,00 DM Raumkosten 57 Personen; 2 weitere Veranstaltungen 56 bis 86 Perso- • Träger Jahreszuschussbetrag DM Gymnich Altenclub Mosaik 1.167,60 Arbeiterwohlfahrt 578,00 Kath. Pfarramt SI. Kunibert VdK Gartenbau- u. Verschönerungsverein KAB Gymnich 513,40 0,00 Herrig SI. Sebastianus Schützenbruderschaft Kierdorf Altenclub Arbeiterwohlfahrt Dorfgemeinschaft Kath. Kirchengemeinde VdK Turnich f. Kierdorf Ev. Kirchengemeinde Brüggen für Kierdorf Pensionärsvereinigung RWE -3 - • Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. TeilnehmerInnen 1 Hauptveranstaltung, nen 1 Hauptveranstaltung, nen 1 Hauptveranstaltung, 42 Personen; 19 weitere Veranstaltungen, 26 bis 48 Perso- 897,60 193,80 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 264 Personen 57 Personen 191,00 1 Hauptveranstaltung, 50 Personen, 1 weitere Veranstaltung, 1.499,60 633,80 659,20 0,00 0,00 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 159 Personen, 19 weitere Veranstaltungen, 24 bis 63 Pers. 130 Personen, 2 weitere Veranstaltungen, 94 + 43 Pers. 163 Personen + 105,00 DM Raumkosten 1 Hauptveranstaltung, 19 Personen; 1 weitere Veraanstaltung, 22 Personen 0,00 95,40 44 Personen; 10 weitere Veranstaltungen, 23 bis 34 Perso- 151 Personen 15 Personen s'" ~ ,.... ~ -c- » a " OJ <J { P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD ( ~ 0<:> ~ ::! • .. Jahreszuschussbetrag DM Träger Konradsheim Interessengemeinschaft radsheimer Bürger e.v. - 5t- • Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Tei/nehmerlnnen Kon224,40 1 Hauptveranstaltung, Personen 17 Personen; 8 weitere Veranstaltungen Lechenich Altenclub 429,60 44 Personen; 4 weitere Veranstaltungen 44 bis Evang. Kirchengemeinde Kath. Pfarramt SI. Kilian 667,00 340,00 1 Hauptveranstaltung, 57 Personen 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 42 Personen 1 Hauptveranstaltung, 147 Personen 1 Hauptveranstaltung, 149 Personen 1 Hauptveranstaltung, 42 Personen 1 Hauptveranstaltung, 68 Personen 1 Hauptveranstaltung, 39 Personen 65 Personen, 3 weitere Veranstaltungen 57 bis 46 Personen; 3 weitere Veranstaltungen, 20 bis 499,80 Liblar Altenclub Kummerkasten Evang. Kirchengemeinde 0,00 603,20 Kath.Pfarramt St. Alban 288,00 Seniorenarbeit SI. Barbara 480,60 Kfd, St.Barbara 313,40 0\ VALTENT2. WPD 183 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 32 Pers. 37 Personen; 5 weitere Veranstaltungen, 22 bis 0,00 Heinz-Kühn-Seniorenzentrum Gartenbau- und Verschönerungsverein P: \RAT\500_ 9 bis 17 52 Personen; 5 weitere Veranstaltungen 24 bis 44 Personen; 4 weitere Veranstaltungen, 13 bis • Träger weiter Liblar VdK Jahreszuschussbetrag DM 182,80 -s- • Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Tei/nehmerlnnen 1Hauptveranstaltung, nen 48 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 14 Perso- 0,00 Aktiv Club Erftstadt Arbeiterwohlfahrt Altenclub Liblar-Köttingen . 411,40 1 Hauptveranstaltung, 121 Personen Niederberg Freiwillige Feuerwehr 142,80 1 Hauptveranstaltung, 42 Personen Erftstadt VdK Seniorentanzgruppe Freiw. Feuerwehr" Alterswehr " BdV 40,80 0,00 180,20 404,60 1 Hauptveranstaltung, 12 Personen 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 53 Personen 119 Personen ö'" :; ~ .5- ~:2 Q P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD t ~ .IN -eI \. ~ N C • -,,(- Zuschusszahlungen für Veranstaltungen Träger Ahrem SI. Joh. Schützenbruderschaft . SSV Rot-Weiß Dorfgemeinschaft Pfarrgemeinderat Anlage in 2000: Jahreszuschussbetrag DM 0,00 0,00 156,40 293,80 r. Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. TeilnehmerInnen 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 46 Teilnehmerinnen 57 Teilnehmerinnen + 100 DM Raumkosten Blessem Dorfgemeinschaft 444,60 1 Hauptveranstaltung, nen) 48 Personen; 4 weitere Veranstaltungen Bliesheim Arbeiterwohlfahrt 941,80 46 Personen; 11 weitere Veranstaltungen ( je rd. 50 Perso- Dorfgemeinschaft Kath. Pfarramt VdK BdV 587,80 566,00 0,00 0,00 1 Hauptveranstaltung, nen) 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, Borr Kath. Pfarramt 142 Personen + 105 DM Raumkosten 122 Personen; 1 weitere Veranstaltung, ( 38 - 60 Perso- 108 Personen 0,00 '" '" 0 \ ;:", I P:\RAT\500_0\VALTENT2.WPD » ~ ~ ~ ::> ~C> ~ ~ N c: • .. Träger Dirmerzheim Arbeiterwohlfahrt Jahreszuschussbetrag DM -2 - • Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Teilnehmerlnnen AW-Altenclub Frauengemeinschaft 301,00 475,00 1 Hauptveranstaltung, 163 Personen; 13 weitere Veranstaltungen ( 39 - 54 Personen) keine Hauptveranstaltung; 12 weitere Veranstaltungen mit je ca. 15 Personen 1 Hauptveranstaltung, 80 Personen; 2 weitere Veranstaltung, 76 + 69 Personen Erp Arbeiterwohlfahrt Seniorenclub SI.Pantaleon KG 111 Erp Gartenbau u. Verschönerungsv. 198,40 443,80 282,20 207,40 1 Hauptveranstaltung, 323 Personen; 2 weitere Veranstaltungen, 10 weitere Veranstaltungen, 23 - 35 Personen 1 Hauptveranstaltung, 83 Personen 1 Hauptveranstaltung, 61 Personen Friesheim Arbeiterwohlfahrt Dorfgemeinschaft VdK Friesheim Kath. Pfarramt KfD SI. Martin 0,00 507,60 15,40 302,20 188,60 1 Hauptveranstaltung, 111 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 93 Personen keine Hauptveranstaltung, eine weitere Veranstaltung, 11 Personen 1 Hauptveranstaltung, 58 Personen; 2 weitere Veranstaltungen, 43 + 32 Personen 1 Hauptveranstaltung, 39 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 40 Personen Köttingen Dorfgemeinschaft Kath. Frauengemeinschaft 526,60 557,40 P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD 1.420,80 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, nen 34 + 30 Pers. 124 Personen + 105,00 DM Raumkosten 89 Personen; 3 weitere Veranstaltungen,60,53,69 Perso- 2. Anlege zu IVf!,4Y!~] Siolt Anlage zur Vorlage Zuschussrichtlinie für Altentage - 1- V7/1481 In seiner Sitzung am 25.10.2001 beschließt der Seniorenbeirat folgende Empfehlung zur Entscheidung im Ausschuss für Sport und Soziales: 1. Zuschüsse erhalten nur die Veranstalter, die in den letzten beiden Jahren Altentage durchgeführt und dafür Zuschüsse entsprechend den Richtlinien erhalten haben. • 2. Der Ausschuss für Sport und Soziales entscheidet über die Zulassung neuer Veranstalter auf deren Antrag. 3. Zuschüsse werden lediglich für eine Hauptveranstaltung Zuschussbetrag pro Teilnehmer wird erhöht. 4. Abschlagzahlungen In Vertretung • pro Jahr gewährt; der vor der Veranstaltung können nicht mehr geleistet werden. • • Träger Jahreszuschussbetrag DM Gymnich Altenclub Mosaik 989,60 Arbeiterwohlfahrt 466,60 Kath. Pfarramt SI. Kunibert VdK Gartenbau- u. Verschönerungsverein KAB Gymnich 482,80 0,00 -3- • Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Tei/nehmerlnnen 1 Hauptveranstaltung, nen 1 Hauptveranstaltung, nen 1 Hauptveranstaltung, 45 Personen; 7 weitere Veranstaltungen, 697,00 180,20 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 205 Personen 53 Personen Herrig St. Sebastianus Schützenbruderschaft 163,20 1 Hauptveranstaltung, 48 Personen Kierdorf Altenclub Arbeiterwohlfahrt 296,40 914,00 1 Hauptveranstaltung, 25 Personen, 7 weitere Veranstaltungen, 18 bis 24 Pers. 1 Hauptveranstaltung, 170 Personen, 2 weitere Veranstaltungen, 73 + 92 Pers. + 105 DM Raumkosten Dorfgemeinschaft Kath. Kirchengemeinde VdK Türnich f. Kierdorf Ev. Kirchengemeinde Brüggen für Kierdorf Pensionärsvereinigung RWE 30 Personen; 17 weitere Veranstaltungen, 23 bis 43 Perso29 bis 39 Perso- 142 Personen 0,00 0,00 0,00 0,00 189,40 1 Hauptveranst., 17 Personen; 1 weitere Veranst., 19 Pers. + 105 DM Raumk. ~ c =: "" I ~ P:\RAT\500_0\VALTENT~.WPD ""I ~ O<:l -s, ?,> Q 'lil I"" N C • • • Träger Jahreszuschussbetrag DM Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. TeilnehmerInnen Konradsheim Interessengemeinschaft Konradsheimer Bürger e.V. 238,40 1 Hauptveranstaltung, 17 Personen Lechenich Altenclub 713,00 Evang. Kirchengemeinde Kath. Pfarramt SI. Kilian 36,40 264,60 1 Hauptveranstaltung, 94 Personen; 5 weitere Veranstaltungen 79 Personen 1 weitere Veranstaltung, 26 Personen 5 weitere Veranstaltungen, 31 bis 42 Personen Heinz-Kühn-Seniorenzentrum Gartenbau- und Verschönerungsverein 93,80 1 weitere Veranstaltung, 67 Personen 17 Personen; 10 weitere Veranstaltungen 47 bis 0,00 Liblar Altenclub Kummerkasten Evang. Kirchengemeinde 0,00 406,40 Kath.Pfarramt SI. Alban 67,20 1 Hauptveranstaltung, 66 Personen, 2 weitere Veranstaltungen 57 Personen 2 weitere Veranstaltungen, 19 und 29 Personen Seniorenarbeit SI. Barbara 435,40 9 weitere Veranstaltungen Kfd, SI.Barbara 256,60 1 Hauptveranstaltung, 41 Personen P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD 8 bis 73 und 9 bis 52 Personen 31 Personen; 4 weitere Veranstaltungen, 14 bis Träger weiter Liblar VdK • • Jahreszuschussbetrag DM Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. TeilnehmerInnen 171,20 1Hauptveranstaltung, nen 45 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 13 Perso- 0,00 Aktiv Club Eritstadt Arbeiterwohlfahrt Altenclub Liblar -Köttingen 632,40 1 Hauptveranstaltung, 186 Personen Niederberg Freiwillige Feuerwehr 98,60 1 Hauptveranstaltung, 29 Personen Erftstadt VdK 88,00 1 Hauptveranstaltung, sonen 16 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 24 Per- 1 Hauptveranstaltung, 1 Hauptveranstaltung, 108 Personen 119 Personen DRK-Stadtverband Seniorentanzgruppe Freiw. Feuerwehr" Alterswehr " BdV 0,00 0,00 0,00 367,20 '"=< 1> o I \tv P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD I ~ ~ " ~ " -e- P ~ N c: /i..r..,.,..? Stadt Erftstadt Der Bürgermeister AZ.: 5039-00 SchI. .. Erftstadt, den 1710.2000 Anlage Zuschußrichtlinien für Altentage • 5 I ZU (,7/ Jy i1 Bloll Für die Durchführung von Altentagen zahlt die Stadt Erftstadt bei der 1. Veranstaltung oder Hauptveranstaltung pro Teilnehmer 3,40 DM und für jede weitere Veranstaltung pro Teilnehmer 1,40 DM. Die Teilnehmer, für die ein Zuschuß gewährt werden soll, müssen mindestens 63 Jahre alt sein. Ausnahmen hiervon bilden die jüngeren Ehegatten oder Begleitpersonen pflegebedürftiger Teilnehmer sowie Schwerbeschädigte, deren Behinderung 80 % und mehr beträgt. Die Hauptveranstaltung ist zu Beginn des Jahres anzumelden . Die Träger von Altenveranstaltungen erhalten einen Zuschuß bis zu 105,00 DM zu den Kosten, die mit einer Nutzung nicht städtischer und nicht eigener Räume verbunden sind. Die Teilnehmerzahl ist nachzuweisen. Als Grundlage zur Abrechnung dient eine Teilnehmerliste, enthaltend Name, Geburtsdatum des Teilnehmers und eine Bestätigung des Veranstalters für die Richtigkeit der Angaben. Auf Antrag kann dem Veranstalter ein Abschlag bis zu 75 % des zu erwartenden Zuschußbetrages gezahlt werden. Der Antrag muß unter Angabe der voraussichtlichen Teilnehmerzahl spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich eingereicht werden. • Wegen des Jahresabschlusses sind die Zuschüsse für die im Laufe des Jahres durchgeführten Altentage bis zum 30.11.d.Jahres zu beantragen. Die in der ersten Hälfte des Monats Dezember veranstalteten Altentage sind bis zum 15.12.d. Jahres (Eingang bei der Stadt), die danach statt1indenden Altentage sind bis zum 30.12.d.Jahres abzurechnen . Sollten diese Termine aus zeitlichen (z.B. für die nach dem 30.12.d.Jahres statt1indenen Altentage) oder aus sonstigen Gründen nicht einzuhalten sein, können später eingehende Anträge im nächsten Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Voraussetzung ist allerdings, daß die fragliche Veranstaltung im Dezember stattgefunden hat und im nächsten Haushaltsjahr dafür Mittel bereitgestellt werden. Diese Richtlinien gelten für das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel und bis neue Richtlinien beschlossen werden. Im Auftrag 4--_ (Strömer) Anlage zur V 7/1481 Zuschussrichtlinien für Altentage In obiger Angelegenheit wurden die 58 Veranstalter von Altentagen schriftlich gebeten, einen Vorschlag zur künftigen Abrechnung der Zuschüsse für diese Veranstaltungen zu machen. Die Vorschläge aus der Vorlage waren mitgeteilt worden, es konnten aber auch eigene Vorschläge gemacht werden. Die Umfrage brachte folgendes Lfd.Nr. I • 2 3 4 Ergebnis: A brechnungsrnöul ichkeit Die Ortvorsteher erhalten Pauschalen nach der durchschnittliehen Zahl der Teilnehmerinnen über 63 Jahren und verteilen diese Pauschalen an die Veranstalter in den einzelnen Ortsteilen . Es werden Pauschalen an die einzelnen Veranstalter auf_ der Grundlage des Zuschussdurchschnitts der Jahre 1999 und 2000 gezahlt. Zuschüsse werden lediglich für eine Hauptveranstaltung pro Jahr gewährt, der Zuschussbetrag pro Teilnehmerln wird erhöht. Die Abrechnung erfolgt weiterhin wie bisher, jedoch unter der Voraussetzung, dass Einzelauszahlungen unter 50 € nicht erfolgen und mehrere kleinere Veranstaltungen erst dann abgerechnet werden, wenn dieser Mindestbetrag im Haushaltsjahr erreicht ist. Zahl d. Zustimmungen I 8 8 12 Ein Veranstalter stimmte der Möglichkeit zu, dass nur noch die Veranstalter Zuschüsse ten, die diese auch während der letzten beiden Jahre nach den Richtlinien erhielten. • Außerdem waren zwei Veranstalter damit einverstanden, einer Veranstaltung geleistet werden können. In Vertretung ( Emer) dass keine Abschlagszahlungen erhal- vor ;<;. Anlage zur V 7/1481 Zuschussrichtlinicn All. ,;J.üO) für Altcntagc Bcschlussentwurf: Die Abrechnung erfolgt weiterhin wie bisher,jedoch unter der Voraussetzung, dass Einzelauszahlungen unter 50 € nicht erfolgen und mehrere kleinere Veranstaltungen erst dann abgerechnet werden, wenn dieser Mindestbetrag im Haushaltsjahr erreicht ist. Bcgründung: • • Da bisher trotz aller Bemühungen keine andere Form der Auszahlung gefunden werden konnte, schlägt die Verwaltung o.a. Lösung vor, die den Veranstaltern die Auszahlung nahezu wie bisher sichert, den Verwaltungsaufwand aber erheblich reduziert . In Vertretung