Daten
Kommune
Erftstadt
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30.08.11, 06:23
Aktualisiert
30.08.11, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
-1-
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: - 50-
öffentlich
V 7/
Amt:
- 50-
BeschIAusf.:
- 50-
An den
An den Ausschuss
für Sport und Soziales ...
4'1' !/f
Datum: 09.08.2001
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Zuschussrichtlinie
für Altentage
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 10. August 2001
~
r~
Beschlussentwurf:
Der Beschluss wird in der Ausschusssitzung formuliert
•
Begründung:
Die als Anlage 1 und 2 beigefügten Übersichten über die Zuschusszahlungen für
Veranstaltungen der Jahre 1999 und 2000 lassen erkennen, dass die Zahlen der
in den einzelnen Stadtteilen durchgeführten und abgerechtneten Altentage ebenso
wie die jeweiligen Teilnehmerzahlen sehr unterschiedlich sind.
Gerade in der heutigen Zeit und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass immer
mehr ältere Menschen alleine leben, ist es besonders wichtig, Veranstaltungen für
diesen Personenkreis durchzuführen, damit Kontakte aufgebaut und gepflegt, Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsame Vorhaben und Interessen besprochen
werden können. Fraglich ist allerdings, ob und vielmehr noch, in welcher Weise
derartige Veranstaltungen zu bezuschussen sind. Die finanziellen Verhältnisse der
älteren Menschen sind besser geworden. Die Kosten für den Besuch derartiger
Veranstaltungen könnten die meisten selbst tragen. Sehr oft werden die Kosten für
Altentage von den Veranstaltern durch Sammlungen und Einnahmen bei anderen
Veranstaltungen finanziert, so dass auch aus finanzieller Sicht die Möglichkeit bestünde, Personen mit geringen finanziellen Möglichkeiten von Zuzahlungen zu befreien. Der Zuschuss der Stadt ist meist nur ein Finanzierungsanteil bzw. ein Finanzierungsbeitrag, der gerne noch angenommen wird, auch wenn er tatsächlich
P:\RAT\500
O\VALTENT2.WPD
-
•
•
2 -
nicht mehr erforderlich ist.
Sollten die Zuschüsse für Altentage weiter gezahlt werden, eventuell auch, um das
Interesse der Träger bzw. Veranstalter solcher Veranstaltungen zu erhalten oder
zu fördern, müßte auch überlegt und ggf. beschlossen werden,
- welche Träger und/oder Vereine in den Stadtteilen derartige Veranstaltungen durchführen und dafür welche Zuschüsse ( Erst- o. weitere Veranstaltung ) erhalten. In diesem Zusammenhang ist auch zu überlegen,
wie mit Träger- oder Veranstalterwechseln oder -ersatz umgegangen
wird.
Nach der derzeitigen Richtlinie ( Anlage 3 ) kann jeder Träger oder Verein diese
Zuschüsse beantragen. Wenn diese Möglichkeit tatsächlich von allen genutzt wird,
bekommen die ersten Antragsteller noch den Zuschuss, für später gestellte Anträge steht kein Geld mehr zu Verfügung.
Ein weiteres Problem ist das derzeitige Abrechnungs- und Bewilligungsverfahren.
Für jede Veranstaltung werden Zuschüsse mittels Teilnehmerliste beantragt und
gewährt. Auch Veranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen müssen einzeln
abgerechnet und angewiesen werden, was sehr arbeitsaufwendig ist, auch was die
Vielzahl der Rückfragen nach dem Verbleib des beantragten Geldes betrifft. Hier
wäre ein anderes Verteilungs- oder Abrechnungsverfahren wünschenswert. Denkbar wäre es,
- den Ortsvorstehern Pauschalen nach dem Anteil der Personen, die eine
bestimmte Altersgrenze überschreiten, zu überweisen, die diese an die
Veranstalter im jeweiligen Stadtteil aufteilen,
- Auszahlung von Pauschalen an die Veranstalter, und zwar nach dem
Zuschussdurchschnitt der Jahre 1999 und 2000,
- weiter Abrechnung nach Teilnehmerlisten, aber unter der Voraussetzung, dass Einzelauszahlungen unter 100 DM nicht erfolgen, d.h. ,Veranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen erst dann abgerechnet
werden, wenn dieser Mindestabrechnungsbetrag mit mehreren Kleinstveranstaltungen im laufenden Haushaltsjahr erreicht wird .
Insgesamt stehen für diesen Zweck pro Jahr 22.800 DM zur Verfügung; 1999 wurden 19.536,20 DM und 2000 wurden 16.635,20 DM ausgezahlt.
Im Interesse der älteren Menschen, der Veranstalter und der Stadt ist in dieser
Angelegenheit eine Diskussion und Entscheidung erforderlich.
Anlagen
P:\RAT\500
O\VALTENT2.WPD
•
•
•
Anlage 1
Zuschusszahlungen für Veranstaltungen in 1999:
Trtiger
Ahrem
SI. Joh. Schützenbruderschaft
. SSV Rot-Weiß
Dorfgemeinschaft
Pfarrgemeinderat
Jahreszuschussbetrag DM
0,00
0,00
220,00
310,80
Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Teilnehmerlnnen
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
50 Teilnehmerinnen
62 Teilnehmerinnen
+ 50 DM Raumkosten
+ 100 DM Raumkosten
Blessem
Dorfgemeinschaft
424,40
1 Hauptveranstaltung,
nen)
47 Personen; 4 weitere Veranstaltungen
Bliesheim
Arbeiterwohlfahrt
1.057,20
61 Personen; 12 weitere Veranstaltungen (je rd. 50 Perso-
Dorfgemeinschaft
Kath. Pfarramt
VdK
BdV
608,20
502,80
0,00
0,00
1 Hauptveranstaltung,
nen)
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
Barr
Kath. Pfarramt
( 32 - 58 Perso-
148 Personen + 105 DM Raumkosten
110 Personen; 1 weitere Veranstaltung m. 92 Personen
0,00
~
0
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P;\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD
I
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•
•
Träger
Dinnerzheim
Arbeiterwohlfahrt
Jahreszuschussbetrag
DM
1.541,20
- 2.-
•
Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Tei/nehmerlnnen
1 Hauptveranstaltung, 156 Personen; 19 weitere Veranstaltungen ( 14 - 56 Personen)
keine Hauptveranstaltung; 6 weitere Veranstaltungen mit je ca. 20 Personen
1 Hauptveranstaltung, 63 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 63 Personen
AW-Altenclub
Frauengemeinschaft
173,60
302,40
Erp
Arbeiterwohlfahrt
Seniorenclub SI. Pantaleon
KG 111 Erp
Gartenbau u. Verschönerungsv.
193,40
508,80
0,00
166,60
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
33 Personen; 2 weitere Veranstaltungen, 30 + 28 Personen
29 Personen; 10 weitere Veranstaltungen, 25 - 35 Personen
1 Hauptveranstaltung,
49 Personen
Friesheim
Arbeiterwohlfahrt
Dorfgemeinschaft
VdK Friesheim
Kath. Pfarramt
KID SI. Martin
0,00
533,80
18,20
300,60
108,80
1 Hauptveranstaltung, 132 Personen + 105,00 DM Raumkosten
keine Hauptveranstaltung, eine weitere Veranstaltung, 13 Personen
1 Hauptveranstaltung, 53 Personen; 2 weitere Veranstaltungen, 33 + 53 Personen
1 Hauptveranstaltung, 32 Personen
Köttingen
Dorfgemeinschaft
Kath. Frauengemeinschaft
428,00
479,40
P:\RAT\SOO_O\VALT8NT2.WPD
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
nen
95 Personen + 105,00 DM Raumkosten
57 Personen; 2 weitere Veranstaltungen 56 bis 86 Perso-
•
Träger
Jahreszuschussbetrag
DM
Gymnich
Altenclub Mosaik
1.167,60
Arbeiterwohlfahrt
578,00
Kath. Pfarramt SI. Kunibert
VdK
Gartenbau- u. Verschönerungsverein
KAB Gymnich
513,40
0,00
Herrig
SI. Sebastianus Schützenbruderschaft
Kierdorf
Altenclub
Arbeiterwohlfahrt
Dorfgemeinschaft
Kath. Kirchengemeinde
VdK Turnich f. Kierdorf
Ev. Kirchengemeinde Brüggen
für Kierdorf
Pensionärsvereinigung RWE
-3 -
•
Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. TeilnehmerInnen
1 Hauptveranstaltung,
nen
1 Hauptveranstaltung,
nen
1 Hauptveranstaltung,
42 Personen; 19 weitere Veranstaltungen, 26 bis 48 Perso-
897,60
193,80
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
264 Personen
57 Personen
191,00
1 Hauptveranstaltung,
50 Personen, 1 weitere Veranstaltung,
1.499,60
633,80
659,20
0,00
0,00
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
159 Personen, 19 weitere Veranstaltungen, 24 bis 63 Pers.
130 Personen, 2 weitere Veranstaltungen, 94 + 43 Pers.
163 Personen + 105,00 DM Raumkosten
1 Hauptveranstaltung,
19 Personen; 1 weitere Veraanstaltung, 22 Personen
0,00
95,40
44 Personen; 10 weitere Veranstaltungen,
23 bis 34 Perso-
151 Personen
15 Personen
s'"
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-c-
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{
P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD
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•
..
Jahreszuschussbetrag
DM
Träger
Konradsheim
Interessengemeinschaft
radsheimer Bürger e.v.
- 5t-
•
Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Tei/nehmerlnnen
Kon224,40
1 Hauptveranstaltung,
Personen
17 Personen; 8 weitere Veranstaltungen
Lechenich
Altenclub
429,60
44 Personen; 4 weitere Veranstaltungen 44 bis
Evang. Kirchengemeinde
Kath. Pfarramt SI. Kilian
667,00
340,00
1 Hauptveranstaltung,
57 Personen
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
42 Personen
1 Hauptveranstaltung,
147 Personen
1 Hauptveranstaltung,
149 Personen
1 Hauptveranstaltung,
42 Personen
1 Hauptveranstaltung,
68 Personen
1 Hauptveranstaltung,
39 Personen
65 Personen, 3 weitere Veranstaltungen
57 bis
46 Personen; 3 weitere Veranstaltungen,
20 bis
499,80
Liblar
Altenclub Kummerkasten
Evang. Kirchengemeinde
0,00
603,20
Kath.Pfarramt St. Alban
288,00
Seniorenarbeit SI. Barbara
480,60
Kfd, St.Barbara
313,40
0\ VALTENT2.
WPD
183 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 32 Pers.
37 Personen; 5 weitere Veranstaltungen, 22 bis
0,00
Heinz-Kühn-Seniorenzentrum
Gartenbau- und Verschönerungsverein
P: \RAT\500_
9 bis 17
52 Personen; 5 weitere Veranstaltungen 24 bis
44 Personen; 4 weitere Veranstaltungen,
13 bis
•
Träger
weiter Liblar
VdK
Jahreszuschussbetrag
DM
182,80
-s-
•
Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Tei/nehmerlnnen
1Hauptveranstaltung,
nen
48 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 14 Perso-
0,00
Aktiv Club Erftstadt
Arbeiterwohlfahrt Altenclub
Liblar-Köttingen .
411,40
1 Hauptveranstaltung,
121 Personen
Niederberg
Freiwillige Feuerwehr
142,80
1 Hauptveranstaltung,
42 Personen
Erftstadt
VdK
Seniorentanzgruppe
Freiw. Feuerwehr" Alterswehr "
BdV
40,80
0,00
180,20
404,60
1 Hauptveranstaltung,
12 Personen
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
53 Personen
119 Personen
ö'"
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.5-
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Q
P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD
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\.
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N
C
•
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Zuschusszahlungen
für Veranstaltungen
Träger
Ahrem
SI. Joh. Schützenbruderschaft
. SSV Rot-Weiß
Dorfgemeinschaft
Pfarrgemeinderat
Anlage
in 2000:
Jahreszuschussbetrag DM
0,00
0,00
156,40
293,80
r.
Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. TeilnehmerInnen
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
46 Teilnehmerinnen
57 Teilnehmerinnen
+ 100 DM Raumkosten
Blessem
Dorfgemeinschaft
444,60
1 Hauptveranstaltung,
nen)
48 Personen; 4 weitere Veranstaltungen
Bliesheim
Arbeiterwohlfahrt
941,80
46 Personen; 11 weitere Veranstaltungen ( je rd. 50 Perso-
Dorfgemeinschaft
Kath. Pfarramt
VdK
BdV
587,80
566,00
0,00
0,00
1 Hauptveranstaltung,
nen)
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
Borr
Kath. Pfarramt
142 Personen + 105 DM Raumkosten
122 Personen; 1 weitere Veranstaltung,
( 38 - 60 Perso-
108 Personen
0,00
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0
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I
P:\RAT\500_0\VALTENT2.WPD
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•
..
Träger
Dirmerzheim
Arbeiterwohlfahrt
Jahreszuschussbetrag
DM
-2 -
•
Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Teilnehmerlnnen
AW-Altenclub
Frauengemeinschaft
301,00
475,00
1 Hauptveranstaltung, 163 Personen; 13 weitere Veranstaltungen ( 39 - 54 Personen)
keine Hauptveranstaltung; 12 weitere Veranstaltungen mit je ca. 15 Personen
1 Hauptveranstaltung, 80 Personen; 2 weitere Veranstaltung, 76 + 69 Personen
Erp
Arbeiterwohlfahrt
Seniorenclub SI.Pantaleon
KG 111 Erp
Gartenbau u. Verschönerungsv.
198,40
443,80
282,20
207,40
1 Hauptveranstaltung, 323 Personen; 2 weitere Veranstaltungen,
10 weitere Veranstaltungen, 23 - 35 Personen
1 Hauptveranstaltung, 83 Personen
1 Hauptveranstaltung, 61 Personen
Friesheim
Arbeiterwohlfahrt
Dorfgemeinschaft
VdK Friesheim
Kath. Pfarramt
KfD SI. Martin
0,00
507,60
15,40
302,20
188,60
1 Hauptveranstaltung, 111 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 93 Personen
keine Hauptveranstaltung, eine weitere Veranstaltung, 11 Personen
1 Hauptveranstaltung, 58 Personen; 2 weitere Veranstaltungen, 43 + 32 Personen
1 Hauptveranstaltung, 39 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 40 Personen
Köttingen
Dorfgemeinschaft
Kath. Frauengemeinschaft
526,60
557,40
P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD
1.420,80
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
nen
34 + 30 Pers.
124 Personen + 105,00 DM Raumkosten
89 Personen; 3 weitere Veranstaltungen,60,53,69
Perso-
2.
Anlege
zu
IVf!,4Y!~]
Siolt
Anlage
zur Vorlage Zuschussrichtlinie
für Altentage
-
1-
V7/1481
In seiner Sitzung am 25.10.2001 beschließt der Seniorenbeirat folgende Empfehlung zur Entscheidung im Ausschuss für Sport und Soziales:
1. Zuschüsse erhalten nur die Veranstalter, die in den letzten beiden Jahren Altentage durchgeführt und dafür Zuschüsse entsprechend den Richtlinien erhalten
haben.
•
2. Der Ausschuss für Sport und Soziales entscheidet über die Zulassung neuer
Veranstalter auf deren Antrag.
3. Zuschüsse werden lediglich für eine Hauptveranstaltung
Zuschussbetrag pro Teilnehmer wird erhöht.
4. Abschlagzahlungen
In Vertretung
•
pro Jahr gewährt; der
vor der Veranstaltung können nicht mehr geleistet werden.
•
•
Träger
Jahreszuschussbetrag
DM
Gymnich
Altenclub Mosaik
989,60
Arbeiterwohlfahrt
466,60
Kath. Pfarramt SI. Kunibert
VdK
Gartenbau- u. Verschönerungsverein
KAB Gymnich
482,80
0,00
-3-
•
Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. Tei/nehmerlnnen
1 Hauptveranstaltung,
nen
1 Hauptveranstaltung,
nen
1 Hauptveranstaltung,
45 Personen; 7 weitere Veranstaltungen,
697,00
180,20
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
205 Personen
53 Personen
Herrig
St. Sebastianus Schützenbruderschaft
163,20
1 Hauptveranstaltung,
48 Personen
Kierdorf
Altenclub
Arbeiterwohlfahrt
296,40
914,00
1 Hauptveranstaltung, 25 Personen, 7 weitere Veranstaltungen, 18 bis 24 Pers.
1 Hauptveranstaltung, 170 Personen, 2 weitere Veranstaltungen, 73 + 92 Pers.
+ 105 DM Raumkosten
Dorfgemeinschaft
Kath. Kirchengemeinde
VdK Türnich f. Kierdorf
Ev. Kirchengemeinde Brüggen
für Kierdorf
Pensionärsvereinigung RWE
30 Personen; 17 weitere Veranstaltungen,
23 bis 43 Perso29 bis 39 Perso-
142 Personen
0,00
0,00
0,00
0,00
189,40
1 Hauptveranst., 17 Personen; 1 weitere Veranst., 19 Pers. + 105 DM Raumk.
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I ~
P:\RAT\500_0\VALTENT~.WPD
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C
•
•
•
Träger
Jahreszuschussbetrag
DM
Art u.Zahl der Veranstaltungen
und Zahl d. TeilnehmerInnen
Konradsheim
Interessengemeinschaft Konradsheimer Bürger e.V.
238,40
1 Hauptveranstaltung,
17 Personen
Lechenich
Altenclub
713,00
Evang. Kirchengemeinde
Kath. Pfarramt SI. Kilian
36,40
264,60
1 Hauptveranstaltung, 94 Personen; 5 weitere Veranstaltungen
79 Personen
1 weitere Veranstaltung, 26 Personen
5 weitere Veranstaltungen, 31 bis 42 Personen
Heinz-Kühn-Seniorenzentrum
Gartenbau- und Verschönerungsverein
93,80
1 weitere Veranstaltung, 67 Personen
17 Personen; 10 weitere Veranstaltungen
47 bis
0,00
Liblar
Altenclub Kummerkasten
Evang. Kirchengemeinde
0,00
406,40
Kath.Pfarramt SI. Alban
67,20
1 Hauptveranstaltung, 66 Personen, 2 weitere Veranstaltungen
57 Personen
2 weitere Veranstaltungen, 19 und 29 Personen
Seniorenarbeit SI. Barbara
435,40
9 weitere Veranstaltungen
Kfd, SI.Barbara
256,60
1 Hauptveranstaltung,
41 Personen
P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD
8 bis
73 und
9 bis 52 Personen
31 Personen; 4 weitere Veranstaltungen,
14 bis
Träger
weiter Liblar
VdK
•
•
Jahreszuschussbetrag
DM
Art u.Zahl der Veranstaltungen und Zahl d. TeilnehmerInnen
171,20
1Hauptveranstaltung,
nen
45 Personen; 1 weitere Veranstaltung,
13 Perso-
0,00
Aktiv Club Eritstadt
Arbeiterwohlfahrt Altenclub
Liblar -Köttingen
632,40
1 Hauptveranstaltung,
186 Personen
Niederberg
Freiwillige Feuerwehr
98,60
1 Hauptveranstaltung,
29 Personen
Erftstadt
VdK
88,00
1 Hauptveranstaltung,
sonen
16 Personen; 1 weitere Veranstaltung, 24 Per-
1 Hauptveranstaltung,
1 Hauptveranstaltung,
108 Personen
119 Personen
DRK-Stadtverband
Seniorentanzgruppe
Freiw. Feuerwehr" Alterswehr "
BdV
0,00
0,00
0,00
367,20
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1>
o
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P:\RAT\SOO_O\VALTENT2.WPD
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c:
/i..r..,.,..?
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
AZ.: 5039-00 SchI.
..
Erftstadt, den 1710.2000
Anlage
Zuschußrichtlinien für Altentage
•
5
I
ZU
(,7/ Jy i1
Bloll
Für die Durchführung von Altentagen zahlt die Stadt Erftstadt bei der 1. Veranstaltung
oder Hauptveranstaltung
pro Teilnehmer 3,40 DM und für jede weitere Veranstaltung pro Teilnehmer 1,40 DM. Die Teilnehmer, für die ein Zuschuß gewährt werden
soll, müssen mindestens 63 Jahre alt sein. Ausnahmen hiervon bilden die jüngeren
Ehegatten oder Begleitpersonen
pflegebedürftiger
Teilnehmer sowie Schwerbeschädigte, deren Behinderung 80 % und mehr beträgt.
Die Hauptveranstaltung ist zu Beginn des Jahres anzumelden .
Die Träger von Altenveranstaltungen erhalten einen Zuschuß bis zu 105,00 DM zu den
Kosten, die mit einer Nutzung nicht städtischer und nicht eigener Räume verbunden
sind.
Die Teilnehmerzahl ist nachzuweisen. Als Grundlage zur Abrechnung dient eine
Teilnehmerliste, enthaltend Name, Geburtsdatum des Teilnehmers und eine Bestätigung des Veranstalters für die Richtigkeit der Angaben.
Auf Antrag kann dem Veranstalter ein Abschlag bis zu 75 % des zu erwartenden
Zuschußbetrages gezahlt werden. Der Antrag muß unter Angabe der voraussichtlichen
Teilnehmerzahl spätestens 3 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich eingereicht
werden.
•
Wegen des Jahresabschlusses sind die Zuschüsse für die im Laufe des Jahres durchgeführten Altentage bis zum 30.11.d.Jahres zu beantragen. Die in der ersten Hälfte des
Monats Dezember veranstalteten Altentage sind bis zum 15.12.d. Jahres (Eingang bei
der Stadt), die danach statt1indenden Altentage sind bis zum 30.12.d.Jahres abzurechnen .
Sollten diese Termine aus zeitlichen (z.B. für die nach dem 30.12.d.Jahres statt1indenen
Altentage) oder aus sonstigen Gründen nicht einzuhalten sein, können später eingehende Anträge im nächsten Haushaltsjahr berücksichtigt werden. Voraussetzung ist
allerdings, daß die fragliche Veranstaltung im Dezember stattgefunden hat und im
nächsten Haushaltsjahr dafür Mittel bereitgestellt werden.
Diese Richtlinien gelten für das jeweilige Haushaltsjahr im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel und bis neue Richtlinien beschlossen werden.
Im Auftrag
4--_
(Strömer)
Anlage zur V 7/1481
Zuschussrichtlinien
für Altentage
In obiger Angelegenheit wurden die 58 Veranstalter von Altentagen schriftlich gebeten, einen
Vorschlag zur künftigen Abrechnung der Zuschüsse für diese Veranstaltungen
zu machen.
Die Vorschläge aus der Vorlage waren mitgeteilt worden, es konnten aber auch eigene
Vorschläge gemacht werden.
Die Umfrage brachte folgendes
Lfd.Nr.
I
•
2
3
4
Ergebnis:
A brechnungsrnöul
ichkeit
Die Ortvorsteher erhalten Pauschalen nach der durchschnittliehen Zahl der Teilnehmerinnen
über 63 Jahren und
verteilen diese Pauschalen an die Veranstalter in den
einzelnen Ortsteilen .
Es werden Pauschalen an die einzelnen Veranstalter auf_
der Grundlage des Zuschussdurchschnitts
der Jahre 1999
und 2000 gezahlt.
Zuschüsse werden lediglich für eine Hauptveranstaltung
pro Jahr gewährt, der Zuschussbetrag pro Teilnehmerln
wird erhöht.
Die Abrechnung erfolgt weiterhin wie bisher, jedoch unter
der Voraussetzung,
dass Einzelauszahlungen
unter 50 €
nicht erfolgen und mehrere kleinere Veranstaltungen
erst
dann abgerechnet werden, wenn dieser Mindestbetrag im
Haushaltsjahr erreicht ist.
Zahl d. Zustimmungen
I
8
8
12
Ein Veranstalter stimmte der Möglichkeit zu, dass nur noch die Veranstalter Zuschüsse
ten, die diese auch während der letzten beiden Jahre nach den Richtlinien erhielten.
•
Außerdem waren zwei Veranstalter damit einverstanden,
einer Veranstaltung geleistet werden können.
In Vertretung
( Emer)
dass keine Abschlagszahlungen
erhal-
vor
;<;.
Anlage zur V 7/1481
Zuschussrichtlinicn
All.
,;J.üO)
für Altcntagc
Bcschlussentwurf:
Die Abrechnung erfolgt weiterhin wie bisher,jedoch unter der Voraussetzung, dass Einzelauszahlungen unter 50 € nicht erfolgen und mehrere kleinere Veranstaltungen erst dann abgerechnet werden, wenn dieser Mindestbetrag im Haushaltsjahr erreicht ist.
Bcgründung:
•
•
Da bisher trotz aller Bemühungen keine andere Form der Auszahlung gefunden werden
konnte, schlägt die Verwaltung o.a. Lösung vor, die den Veranstaltern die Auszahlung nahezu
wie bisher sichert, den Verwaltungsaufwand aber erheblich reduziert .
In Vertretung